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Mitteilungsvorlage (Anlage 2 (Gemeinsame Stellungnahme))

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
1,3 MB
Datum
30.09.2014
Erstellt
13.10.14, 12:02
Aktualisiert
13.10.14, 12:02

Inhalt der Datei

Stellungnahme zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplans NRW, Teilplan Siedlungsabfälle Gemeinsame Stellungnahme des Zweckverbands Entsorgungsregion West (ZEW) und der AWA Entsorgung GmbH zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplans NRW, Teilplan Siedlungsabfälle, Stand März 2014 im Beteiligungsverfahren Generelle Anmerkungen und Forderungen: Die kommunalen Interessen in der Abfallwirtschaft werden auch vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU e.V.) vertreten. In dieser Funktion hat der VKU den Entwurf einer Stellungnahme zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplans NRW, Teilplan Siedlungsabfälle erarbeitet (Stand: 25.06.2014), welcher sich der ZEW und die AWA Entsorgung GmbH vorbehaltlich der Verabschiedung im Landesvorstand vollumfänglich anschließt. Dies vorausgeschickt, folgende weitere generelle Anmerkungen und Forderungen: Gemäß § 30 Absatz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sind die Bundesländer für die Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen (AWP) zuständig. In Nordrhein-Westfalen ist für die Aufstellung des AWP nach § 17 Landesabfallgesetz NRW das Ministerium für Klimaschutz-, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW als oberste Abfallwirtschaftsbehörde (MKULNV NRW) zuständig. Dabei wird der AWP im Benehmen mit den fachlich betroffenen Ausschüssen des Landtages und im Einvernehmen mit den beteiligten Landesministerien aufgestellt und bekannt gegeben. Gemäß § 31 Absatz 2 KrWG sind bei der Aufstellung der AWP die Städte und Gemeinden, die Landkreise sowie ihre jeweiligen Zusammenschlüsse (z. B.: Zweckverbände) und die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu beteiligen. Mit Verfügung vom 10.03.2014 hat das MKULNV NRW nach langer vorbereitender Diskussion mit den zu beteiligenden Institutionen, Fachverbänden und Behörden den Entwurf eines AWP für NRW - Teilplan Siedlungsabfälle - vorgelegt. Die zu beteiligenden Institutionen, darunter auch ZEW und AWA sind vom MKULNV NRW aufgefordert worden, bis zum 30. September 2014 Stellung zu nehmen. 19. August 2014/ SP Seite 1 von 14 Stellungnahme zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplans NRW, Teilplan Siedlungsabfälle AWP haben die Ziele der Abfallvermeidung und Verwertung sowie die für die Sicherung der Inlandsbeseitigung erforderliche Abfallbeseitigungsanlagen darzustellen (Entsorgungssicherheit). Dabei sind zukünftige, innerhalb eines Zeitraumes von mind. 10 Jahren zu erwartenden Entwicklungen zu berücksichtigen. Eine Fortschreibung der Abfallwirtschaftspläne ist alle 5 Jahre vorgesehen. Die in den AWP aufgenommenen Ziele und Festlegungen sind von den öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern bei der Aufstellung und Fortschreibung ihrer jeweiligen Abfallwirtschaftskonzepte zu beachten. Zudem liefern sie die Grundlage dafür, Entscheidungen hinsichtlich der Realisierung von Verwertungs- und Behandlungsanlagen in den einzelnen Gebietskörperschaften zu treffen (Stichwort: Planungssicherheit). Räumlich ist der im Entwurf vorliegende AWP NRW begrenzt auf das Land NRW; der sachliche Geltungsbereich erfasst dabei alle Abfälle, die den öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern überlassen werden bzw. zu überlassen sind. Selbstverständlich sind auch andere relevante Abfallströme, die dem Verwertungsregime unterliegen, darstellbar. Für die eigenen Planungen des ZEW als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) stellt sich nachteilig dar, dass gewerbliche Abfälle zur Verwertung statistisch AWP nicht erfasst werden und dies, obwohl der ZEW zu jeder Zeit zur Annahme dieser Abfälle verpflichtet ist. Deren konkrete Kenntnis ist für die Auslegung und Realisierung der öffentlichen Entsorgungsanlagen und deren wirtschaftlichen Betriebes zentral und damit unerlässlich. Die kommunalen Abfallwirtschaftskonzepte bauen ebenfalls darauf auf. Forderung 1: Alle gewerblichen Abfälle zur Verwertung müssen umfassend statistisch erfasst und in der Landesplanung berücksichtigt werden. Die Ziele des vom MKULNV aufgestellten Entwurfs eines „ökologischen Landesabfallplans“ sehen die Intensivierung folgender Punkte vor: a) Förderung der Abfallvermeidung b) Stärkung der regionalen Entsorgungsautarkie und des Näheprinzips c) Steigerung der Bioabfallerfassung 19. August 2014/ SP Seite 2 von 14 Stellungnahme zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplans NRW, Teilplan Siedlungsabfälle Zu Punkt a): Förderung der Abfallvermeidung und Abfallberatung Die Bestandsaufnahme in NRW hat gezeigt, dass abfallvermeidende Maßnahmen und die Abfallberatung in der überwiegenden Anzahl der Kommunen in NRW - in recht unterschiedlichem Umfang - stattfindet. Gegenüber dem gültigen AWP des Landes wird im vorliegendem Entwurf dem Bereich Förderung der Abfallvermeidung nicht nur wesentlich mehr Raum, sondern auch wesentlich mehr Inhalt in Form von konkreten Maßnahmen und Beispielen gegeben. Gleiches gilt für die im KrWG geforderte 2. Stufe der Abfallhierarchie: Vorbereitung zur Wiederverwertung. Die Behandlung beider Themenbereiche der Abfallhierarchie lehnt sich sehr stark an das Abfallvermeidungsprogramm Deutschlands an, welches im Juli 2013 beschlossen wurde. Während in den zurückliegenden Jahren der Fokus auf Maßnahmen in der Öffentlichkeitsarbeit oder zur Sensibilisierung lag, sollen zukünftig die Wiederverwendung und die Verbesserung der Nutzungsintensität einen höheren Stellenwert einnehmen. Dazu wird die Gründung einer Stiftung oder Agentur für Abfallvermeidung und Wiederverwendung angeregt als die Institution, die gerade solche Aktivität bündelt, vernetzt und zielgerichtet. Beispielhaft werden die Bekanntmachung von Best Practice Beispielen und das Initiieren von Wettbewerben angeführt. Die Einrichtung einer solchen Institution wird ausdrücklich befürwortet, da gerade die Vernetzung von in diesen Bereichen Tätigen ein hohes Synergiepotential bietet. Die Erfahrung zeigt, dass eine zentrale Anlaufstelle (Wissenspool) auf schnelle gute Aktionen, Maßnahmen, Ausstellungen usw. publik machen bzw. hinweisen kann. Auch sollte das Wissen bzgl. Fördermöglichkeiten, Knowhow Transfer und schon vorliegende Erfahrungen oder Studien gebündelt werden, um nicht durch zeitaufwendige eigene Recherchen das ohnehin knapp in den Kommunen zur Verfügung stehende Personal zu binden. Forderung 2: Das MKULNV wird gebeten die Einrichtung einer Stiftung oder Agentur für Abfallvermeidung und Wiederverwendung vorantreiben und umsetzen. Möglichkeiten, die Wiederverwendung von Abfällen zu stärken, werden im AWP detailliert und zutreffend dargestellt. Die Menge der Abfälle, die der Wiederverwendung zugeführt werden, kann jedoch nur wirkungsvoll gesteigert werden, wenn die Schritte Sammlung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und Abgabe an Folgenutzer effizient in ihren Abläufen, in der Fläche (gemeindeübergreifend) und in der Finanzierung geregelt und organisiert sind. 19. August 2014/ SP Seite 3 von 14 Stellungnahme zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplans NRW, Teilplan Siedlungsabfälle Forderung 3: Wertstoffhöfe sollten hierzu stadt- und gemeindegrenzenübergreifend von den Bürgern genutzt werden dürfen. Die Landesregierung soll die dafür erforderlichen Rechtsänderungen kurzfristig umsetzen. Dies führt zu höherem Entsorgungskomfort, verkürzt häufig Entsorgungswege und steigert dadurch die Bereitschaft der Bürger/innen, wiederverwendbare und verwertbare Abfälle abzugeben. Für die z. T. notwendige Aufarbeitung von Abfällen (z. B. Möbel, Elektrogeräte oder Altkleider) mit dem Ziel der ortsnahen Abgabe/Verkauf in Sozialkaufhäusern, ist die Einbindung sozialer Einrichtungen unverzichtbar. Diese Aktivitäten müssen koordiniert werden. Darüber hinaus sind die Kosten der Erfassung, Aufbereitung und Abgabe über Abfallgebühren zu finanzieren, soweit die Verkaufserlöse nicht ausreichen. Forderung 4: Die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten der gegenseitigen Aufgabenübertragung sind in der abfallwirtschaftlichen Praxis zu umständlich. Hier sollte der AWP und in der Folge das Landesabfallgesetz NRW die Zuständigkeiten für die Erfassung im Bringsystem von wiederverwendbaren und verwertbaren Abfällen von den Gemeinden auf die Kreise erweitern. Gewerbeabfallberatung Aufgrund der Erfahrungen der AWA/des ZEW im Bereich der Überlassungspflicht von Abfällen aus den Gewerbebetrieben an die örE sollte insbesondere hinsichtlich der Gewerbeabfallberatung verstärkt darauf hingewirkt werden, dass auch Gewerbebetriebe entsprechend der Anzahl ihrer Mitarbeiter/innen und der Art ihres Gewerbes, Abfallmengen zur Beseitigung an die Stadt/ Gemeinde zu überlassen haben. Regelmäßige Kontrollen über die Angemessenheit des Volumens der Sammelbehältnisse für die Abfälle sind geboten. Forderung 5: 1. Die Landesregierung wird aufgefordert, die Verpflichtung von Gewerbebetrieben zur ausreichenden Bereitstellung von Behältervolumen im AWP und im Landesabfallgesetz zu berücksichtigen. 2. Zur Verbesserung der Planungssicherheit und Gebührengerechtigkeit sollte die Verpflichtung für Industrie, Handwerk, Handel und Gewerbe zur Erstellung von betrieblichen Abfallwirtschaftskonzepten (BAK) wieder eingeführt werden. Die Landesregierung wird aufgefordert, die hierzu notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. 19. August 2014/ SP Seite 4 von 14 Stellungnahme zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplans NRW, Teilplan Siedlungsabfälle Zu Punkt b): Regionale Entsorgungsautarkie Im vorliegenden Entwurf des AWP wird das zentrale Ziel einer regionalen Entsorgungsautarkie verfolgt. Das MKULNV sieht dabei nur die Bildung von drei Entsorgungsregionen vor. Das MKULNV fordert im Entwurf auf, innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntgabe des AWP entsprechende Kooperationen auf freiwilliger Basis einzugehen. Das Land hält sich nach Ablauf dieser 2-Jahres-Frist ausdrücklich vor, die Zuweisung zu einer Region als verbindlich zu erklären, sofern es diesen Schritt aufgrund der Entwicklung für geboten hält. Generell wird im AWP-Entwurf Kooperation auf freiwilliger Basis ausdrücklich Vorrang eingeräumt, das heißt auch über die jeweiligen Grenzen der Regionen sind abfallwirtschaftliche Kooperationen in der Zukunft jederzeit möglich. Forderung 6: ZEW und AWA bedauern, dass nicht bereits unmittelbar mit dem Instrument der Zuweisung gearbeitet wird und fordern die Landesregierung dringend auf, dies zu überdenken. Die rechtlichen Möglichkeiten sind ohne Gesetzesänderungen bereits gegeben. Bezüglich der Zuordnung zu Entsorgungsregionen wird auf die Aussagen zu Kapitel 2.3 verwiesen. Hier wird die Notwendigkeit von 4 statt 3 Entsorgungsregionen begründet. Zu Punkt c): Steigerung der Bioabfallerfassung erfolgt die Stellungnahme im Kapitel 4.2 Anmerkungen und Forderungen zu einzelnen Kapiteln im AWP: Zu Kapitel 2.3 Vorschlag zur Bildung von Entsorgungsregionen Wir schließen uns diesbezüglich der nachstehenden, auszugsweise übernommenen Begründung des VKU zum AWP vom 25.6.2014 an. Forderung 7: Das MKULNV wird aufgefordert, bei der Aufteilung des Landes NRW in Entsorgungsregionen das 4-Regionen-Modell vorzuschlagen. Das bisher dargestellte 3-Regionen-Modell führt zu ungerechten Lösungen. Im Entwurf des AWP werden als Planungs- und Abwägungskriterien zur Bildung der Regionen vergleichbare Größenordnungen in Bezug auf die vorhandenen überlassenen Abfälle und Behandlungskapazitäten angeführt. 19. August 2014/ SP Seite 5 von 14 Stellungnahme zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplans NRW, Teilplan Siedlungsabfälle 1. 2. 3. 4. Minden MBA Pohlsche Heide Steinfurt Herford Bielefeld Borken MVA Bielefeld MBRA Münster Münster Coesfeld Warendorf SBS Ennigerloh MVA Hamm Recklinghausen Kleve MA Paderborn Wesel RZR Herten II MVA Asdonkshof GMVA MHKW Essen Oberhausen Niederrhein Bochum Duisburg Essen Mühlheim Krefeld Paderborn Soest MA Bochum MHKW Iserlohn Hagen MVA Hagen MVA Düsseldorf Wuppertal Düsseldorf Märkischer Mönchen-Rhein-KreisMVA Wuppertal Kreis Solingen gladbach Neuss MVA Solingen Remscheid WSAA Neuss MHKW Leverkusen Heinsberg RMVA Köln MVA Weisweiler RheinErft Kreis LeverkusenRheinischBergischer Kreis Köln Aachen Düren Höxter BGR Soest Unna EnnepeRuhrKreis Mettmann Viersen Hamm GelsenRZR Herten I Bottrop kirchen Herne Dortmund MKVA Krefeld Lippe Gütersloh MBA Borken Westliches Rheinland Rheinland/Bergisches Land Westfalen/ östl. Ruhr Mitte OberBergischer Kreis MA Meschede Hochsauerlandkreis Olpe SiegenWittgenstein Bonn Rhein-Sieg-Kreis MA Erftstadt MVA Bonn w estliches Rheinland Rheinland / Bergisches Land Euskirchen Westfalen / w estliches Ruhrgebiet Mitte ./. ./. Die Unterschiede bzgl. der Auslastung mit örE-Mengen und die errichteten Behandlungskapazitäten sind beim 3-Regionen-Modell wesentlich stärker ausgeprägt als beim 4-Regionen-Modell, so dass die aufgestellten Kriterien im 4-Regionen-Modell besser erfüllt werden: 3-Regionen-Modell (MKULNV) Auslastung Mengen mit örE Errichtete Kapazitäten Region Rheinland: 4-Regionen-Modell ZEW-/ AWA-Forderung 58 % Region westl. Rheinland: 65 % Region Rheinland/Bergisches Land: 60 % Region Westfalen: 78 % Region Westfalen/östl. Ruhrgebiet: 69 % Region EKOCity: 68 % Region Mitte: 65 % Region Rheinland: 500 kg/Ea Region westl. Rheinland: Region Rheinland/Bergisches Land: 400 kg/Ea 500 kg/Ea Region Westfalen: 300 kg/Ea Region Westfalen/östl. Ruhrgebiet: 400 kg/Ea Region EKOCity: 700 kg/Ea Region Mitte: 500 kg/Ea Um auch der zur Zeit gegebenen strukturellen Ungleichbehandlung der Gebührenzahler in NRW entgegenzuwirken, die vor allem die Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen betrifft, welche die Maßnahmen aus früheren Abfallwirt- 19. August 2014/ SP Seite 6 von 14 Stellungnahme zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplans NRW, Teilplan Siedlungsabfälle schaftsplänen des Landes umgesetzt haben, ist anzustreben, innerhalb des Landes NRW die Gebühren zu vereinheitlichen. Forderung 8: 1. Schaffung von einheitlichen und gerechten Abfallgebührenstrukturen in ganz NRW, um den ruinösen Wettbewerb zu beenden. 2. Die Abfallgebühren sollen transparent und von den Preisüberwachungsbehörden geprüft sein. 3. Die Quersubventionierung von Wettbewerbspreisen ist zu untersagen, da dies dem öffentlichen Preisrecht widerspricht und gegen Europarecht verstößt. Die Ergebnisse der derzeit durchgeführten Ausschreibungen der örE verschärfen den oben genannten Trend der Unterschiede in den Entsorgungsgebühren. Mit der Bildung der zuvor genannten Entsorgungsregionen soll in einer relativ großzügigen Betrachtungsweise das europarechtlich vorgegebene Prinzip der Nähe umgesetzt werden. Während der derzeit gültige, noch von der schwarz-gelben Landesregierung am 30.3.2010 in Kraft gesetzte AWP das gesamte Land NRW als mit dem europäischen Nähe-Prinzip vereinbar definiert hat, will die jetzige Landesregierung dem Nähe-Prinzip wieder zum Durchbruch verhelfen. Allerdings sollten diejenigen, die wirtschaftliche Vorteile dadurch haben, dass sie nicht die nächstgelegene Anlage für die thermische Behandlung ihrer Beseitigungsabfälle nutzen, einen entsprechenden finanziellen Ausgleich zahlen. Dieser Ausgleich sollte sich an der vermeidbaren Kilometerleistung pro Tonne orientieren. Dabei müssen auch ökologische Aspekte berücksichtigt werden (siehe hierzu Kapitel 4.4). Zu Kapitel 3.4 Grenzüberschreitende Abfallverbringung Die Bestimmunen zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung werden lediglich in ihrer restriktiven Wirkung beschrieben. Dabei ist bei den dargestellten Auslastungsgraden der Anlagen bis auf weiteres genügend Kapazität vorhanden, auch Abfälle aus dem Ausland zu verarbeiten. Die unter den Zielen der Abfallwirtschaftsplanung aufgeführte Möglichkeit, zeitlich befristete Notentsorgungsmaßnahmen aus dem europäischen Ausland oder dem Prinzip der Nähe widersprechende Importe von Siedlungsabfällen durchzuführen, sollte durch das Land durch eine entsprechend konstruktive Genehmigungspraxis unterstützt werden. Dies ist aufgrund der Grenzlage gerade für den Standort Weisweiler, der sich unter Wettbewerbsaspekten gegenüber im Landesinneren gelegenen Anlagen nachteilig ausgewirkt hat, von besonderer Bedeutung. Bezüglich der unse19. August 2014/ SP Seite 7 von 14 Stellungnahme zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplans NRW, Teilplan Siedlungsabfälle res Erachtens zur Zeit erheblich unterschiedlichen Genehmigungspraxis erheben wir folgende Forderung 9: Das MKULNV sollte bei den Bezirksregierungen in NRW eine einheitliche und zügige Genehmigungspraxis bei Abfallimporten umsetzen und sicherstellen. Forderung 10: Eine im AWP (Kap. 10.1, Seite 113) favorisierte Reduzierung bestehender Behandlungskapazitäten ist nur dann akzeptabel, wenn dabei ökologische Standards und nicht nur „Dumpingpreise“ entscheidungsrelevant sind. (siehe auch Forderungen zu Kapitel 4.4 des AWP- Entwurfs) Kapitel 4.2. Stärkung einer konsequenten Kreislaufwirtschaft Optimierung und Intensivierung der getrennten Erfassung und Verwertung von Bio- und Grünabfallen Für den Bereich der Bio- und Grünabfälle werden Leit- und Zielwerte für die kreisfreien Städte und Kreise aufgestellt. Diese werden nach Siedlungsstruktur über die Einwohnerdichte differenziert. Zudem wird eine Empfehlung für eine Erfassung über die Biotonne ausgesprochen. Im Gebiet des ZEW wurde in fast allen Kommunen in den 90ger Jahren die Biotonne eingeführt. Im Jahr 2011 wurde in der Gemeinde Roetgen die Biotonne eingeführt. In den Kommunen Monschau und Stolberg erfolgt die Erfassung der Bioabfälle über ein Bringsystem an den Grünschnittcontainerstandorten. Im gesamten ZEW-Gebiet betrug der eingesammelte Bioabfallwert im Jahr 2013 ca. 120 kg pro Einwohner. Der Leitwert soll jedoch im Cluster (Einwohnerdichte pro km2) für den Kreis Düren weiter auf bis zu 180 kg pro Einwohner im Jahr 2021 ansteigen. Sicherlich könnte dieser Wert in Teilbereichen des ZEW-Gebietes in den nächsten 2 Jahren erreicht werden – insgesamt scheint der Zielwert für das Jahr 2021 jedoch zu ambitioniert. Das im AWP-Entwurf enthaltene Modell der Clusterung hat für die Region Aachen/Düren die in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten Zielwerte 2016/ 2021: 19. August 2014/ SP Seite 8 von 14 Stellungnahme zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplans NRW, Teilplan Siedlungsabfälle Kommune Alsdorf Baesweiler Eschweiler Herzogenrath Monschau Roetgen Simmerath Stolberg Würselen Summe Städteregion Aachen Summe Stadt Aachen Aldenhoven Düren Heimbach Hürtgenwald Inden Jülich Kreuzau Langerwehe Linnich Merzenich Nideggen Niederzier Nörvenich Titz Vettweiß Summe Kreis Düren Fläche Einwohner E/km² Leitwert 2016 Zielwert 2021 ISTWert 2013 Zielerreichung in % 31,67 27,77 75,93 33,4 94,62 39,03 111,01 98,51 34,39 546,33 46308 26398 54868 46491 11866 8247 15021 56102 37566 302867 1.462,20 950,59 722,61 1.391,95 125,41 211,30 135,31 569,51 1.092,35 554,37 130 160 102 63,75 160,83 257997 1.604,16 110 140 107 76,14 44,09 85 64,96 88,04 35,92 90,4 41,72 41,49 65,46 37,92 65,05 63,43 66,2 68,52 83,15 941,35 13659 88684 4351 8586 6987 31982 17026 13500 12600 9878 9826 13710 10363 8197 8966 258315 309,80 1.043,34 66,98 97,52 194,52 353,78 408,10 325,38 192,48 260,50 151,05 216,14 156,54 119,63 107,83 274,41 150 180 121 66,94 Das MKUNLV formuliert selbst, dass die vorgegebenen Werte ambitioniert sind, aber auch unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gebietsstrukturen erreichbar sind. Weitere statistische Ungenauigkeiten vermitteln im Übrigen einen falschen Eindruck der Alltagsrealität. So werden Mengen an Grünschnitt und Bioabfällen, die durch Garten- und Landschaftsbetriebe in den privaten Gärten der Bevölkerung eingesammelt und verwertet werden, statistisch nicht dem Aufkommen pro Einwohner pro Jahr zugeordnet. Vielmehr werden diese nicht unerheblichen Mengen den gewerblichen Bio- und Grünabfällen zugeordnet und damit nicht in die bewertungsstatistische Erfassung des Landes einbezogen, die Grundlage für den AWP ist. 19. August 2014/ SP Seite 9 von 14 Stellungnahme zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplans NRW, Teilplan Siedlungsabfälle Nach Einschätzung und aus der Erfahrung von AWA und ZEW werden die vom MKULNV vorgegebenen Zielwerte für die Erfassung von Bioabfällen insbesondere für den ländlichen Bereich (Cluster < 500 Einwohner pro km²) als hoch angesehen. Zudem haben die logistischen Aufwendungen in diesen ländlichen Gebieten hohe Gebührenbelastungen zur Folge. Weiterhin fehlen im AWP Mengenansätze für die Eigenkompostierung. Forderung 11: Es erscheint unumgänglich, die in dem Entwurf des AWP enthaltenen Leitund Zielwerte zu hinterfragen. Gleichzeitig müsste eine Ausdehnung der statistischen Betrachtungsweise auch auf die gewerblichen Abfallströme erfolgen. Deshalb fordert der ZEW von der Landesregierung die Erweiterung der Mengenstatistik auf die „Abfälle aus sonstigen Herkunftsbereichen“ (gewerbliche Bio- und Grünabfälle). Als Mindeststandard für die Behandlung von Bioabfällen wird im AWP die energetische Nutzung von geeigneten Teilströmen gefordert. Weiter soll unter Berücksichtigung der zu erwartenden CO2 Einsparungen und vor dem Hintergrund des Klimaund Ressourcenschutzes eine intensive Biogasnutzung erfolgen. Im Gebiet des ZEW wird bereits seit 2012 der Energiegehalt aus 30.000 Tonnen Bioabfällen genutzt. Nach Ansicht der AWA/ ZEW fehlen möglicherweise Vermarktungswege für die Zusatzmenge des entstandenen Kompostes. Im AWP werden für die angestrebten Mehrmengen nicht die erforderlichen Behandlungsanlagen näher beschrieben. Gebührenanreize für Abfälle zur Verwertung Der AWP nennt die Möglichkeit der Erhebung von Grundgebühren auf Gemeindeebene, um durch niedrigere Leistungsgebühren für Verwertungsabfälle Anreize zur verstärkten Getrennthaltung verwertbarer Abfälle zu schaffen. Insbesondere die Finanzierung eines Teils der Kosten für Vergärungs- und Grünabfallkompostierungsanlagen über eine Grundgebühr ermöglicht die Erhebung geringerer Leistungsgebühren. Hierdurch wird vermieden, dass Kommunen und Bürger/innen wegen zu hoher Leistungsgebühren darauf verzichten, Wertstoffe und hier insbesondere Bio- und Grünabfälle getrennt zu erfassen bzw. alternative Energiegewinnung zu installieren. Forderung 12: Der AWP sollte darauf hinweisen, dass das Instrument zur Erhebung von Grundgebühren auch auf Kreisebene eingesetzt werden kann. 19. August 2014/ SP Seite 10 von 14 Stellungnahme zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplans NRW, Teilplan Siedlungsabfälle Zu Kapitel 4.4 Weiterentwicklung der Ressourcenwirtschaft Hier werden Perspektiven einer Weiterentwicklung zu einer umfassenden Ressourcenwirtschaft genannt. Nach Ansicht der Landesregierung kann dies durch eine systematische Vernetzung der Ressourcenwirtschaft, Abfallwirtschaft, Wasserwirtschaft und der Bereich der erneuerbaren Energien erreicht werden. ZEW und AWA begrüßen die im AWP genannte Phosphatrecyclingstrategie. Ökologischer Vorrang muss aber eine umgehende Verbrennung der Klärschlämme in den vorhandenen Müllverbrennungsanlagen haben. Deshalb schlägt die AWA vor, dass die durch die verstärkten Abfallvermeidungs- und –verwertungsmaßnahmen entstehenden Überkapazitäten in Müllverbrennungsanlagen zur Klärschlammverbrennung genutzt werden könnten. In einem weiteren Aufbereitungsschritt können die in der Asche enthaltenden Phosphate in eine pflanzenverfügbare Form überführt werden. Zur Weiterentwicklung der Ressourcenwirtschaft ist es aus Sicht des ZEW unerlässlich, konkrete Kennzahlen für eine nachhaltige Abfallwirtschaft festzulegen. Hier sollten verschiedene Verwertungs- und Entsorgungsverfahren hinsichtlich ihrer Klimarelevanz, Energienutzung (Strom- und Wärmeerzeugung bei Müllverbrennungsanlagen) und ihres Ressourcenverbrauches bewertet werden. Der ZEW / die AWA begrüßt die Ansicht der Landesregierung einer systematischen Vernetzung der Ressourcenwirtschaft und fordert, dass diese Ergebnisse im Rahmen der Abfallwirtschaftsplanung in die Regionalplanung aufgenommen werden. Mit der aktuellen Fassung kann dieses, unseres Erachtens sehr wichtige Ziel nicht ansatzweise erreicht werden. Einige Abfallströme wie z. B. Klärschlamm werden derzeit in industriellen Feuerungsanlagen, z. B. im Kraftwerk Weisweiler, mit niedrigeren ökologischen Standards als in der MVA Weisweiler, entsorgt. Forderung 13: Öffentliche Abfälle wie Klärschlamm sollten unverzüglich in den frei werdenden Kapazitäten von Müllverbrennungsanlagen entsorgt werden. Zur Umsetzung der Phosphatrecyclingstrategie bedarf es einer verpflichtenden Vorgabe im AWP zur unverzüglichen thermischen Behandlung mit einer nachfolgenden Phosphatrückgewinnung. Zu Kapitel 9 Entsorgungsinfrastruktur Die Stoffströme von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu allen Anlagen sollten im AWP und/oder in den Siedlungsabfallbilanzen dargestellt werden, um bes- 19. August 2014/ SP Seite 11 von 14 Stellungnahme zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplans NRW, Teilplan Siedlungsabfälle sere Kenntnisse über anderenorts entsorgte Mengen zu erhalten. Dabei sind auch Umschlaganlagen sowie SBS- und EBS-Anlagen von Interesse. Zudem steht zu befürchten, dass vor dem Hintergrund der Novellierung der Gewerbeabfallverordnung zur Steigerung der stofflichen Verwertung, die Gewerbeabfallmengen noch drastischer zurückgehen werden, was ferner zu einer zusätzlichen Verschärfung des ruinösen Preiswettkampfes führt. Forderung 14: 1. Das MKULNV sollte eine weitergehende Stoffstromkontrolle unter Einbeziehung der gewerblichen Abfallströme zur Verwertung und aller wichtigen Entsorgungsanlagen in NRW durchführen und regelmäßig veröffentlichen. 2. Das MKULNV sollte konkrete Darstellungen der Kapazitäten an SBSMitverbrennung, EBS-Kraftwerken und Zementwerken in NRW und angrenzenden Bundesländern erarbeiten. 3. Das MKULNV sollte ebenfalls den Output aus Abfallbehandlungsanlagen darstellen und in die Stoffstromkontrolle miteinbeziehen. Die Datenbank AIDA des Landes NRW sollte mit den Anlagengenehmigungen übereinstimmen, was nicht immer der Fall ist. Die Stammdaten der Entsorgungsanlagen sollten regelmäßig von den Betreibern überprüft werden. Eine einheitliche Systematik sollte von allen Landesbehörden angewendet werden. Eine Kontrolle durch die Umweltüberwachungsbehörden sollte regelmäßig stattfinden. Damit würde dann auch ein Steuerungsinstrument gemäß der Strategischen Umweltprüfung (siehe Seite 68) zum AWP geschaffen, energieeffizienteren (und umweltfreundlichen!!) Anlagen eine deutlich bessere Auslastung zu geben. Forderung 15: Die Umwelterheblichkeit und Energieeffizienz vorhandener Anlagen ist zu bewerten und zu vergleichen. Damit kann zugunsten besserer ökologischer Standards steuernd eingegriffen werden. Forderung 16: Zur ökologischen Bewertung von Entsorgungswegen ist ein Systemvergleich zwischen den Umweltauswirkungen der Müllverbrennung, der Aufbereitung mit nachfolgender Verbrennung (EBS), der Mitverbrennung in Zement- und Kohlekraftwerken sowie auch deren spezifische Schadstofffracht im Rahmen einer strategischen Umweltprüfung durchzuführen. Das MKULNV sollte unverzüglich von der ökologischen Steuerungsmöglichkeit Gebrauch machen. 19. August 2014/ SP Seite 12 von 14 Stellungnahme zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplans NRW, Teilplan Siedlungsabfälle Forderung 17: 1. ZEW und AWA fordern, dass Sortierreste aus Aufbereitungsanlagen zu dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zurück geliefert werden müssen, bei dem die Abfälle ursprünglich angefallen sind. Dies gilt insbesondere für Sortierreste aus der Aufbereitung von DSD-Abfällen, weil dort erkennbar Fehlwürfe in erheblichem Umfang enthalten sind, die als Abfälle zur Beseitigung dort zu entsorgen sind wo, sie primär angefallen sind. 2. Abfälle zur Beseitigung sind generell der Restabfallbehandlungsanlage des örE, in dem die Abfälle angefallen sind, anzudienen. EBSKraftwerke dürfen nicht mit Abfällen zur Beseitigung aus externen Körperschaften beliefert werden, wenn in den Herkunfts-örE eigene Restabfallbehandlungsanlagen vorhanden sind. 3. Die Stoffströme von DSD-Sortierresten und die Entsorgung von Abfällen zur Beseitigung in externen Anlagen wie z.B. EBS-Kraftwerken und SBS-Mitverbrennung müssen von den Landesbehörden regelmäßig überwacht und veröffentlicht werden. Zu Kapitel 9.2 Mechanische Abfallbehandlungsanlagen Das Entsorgungs- und Logistikcenter (ELC) Horm wird als Vorbehandlungsanlage vor der weiteren Entsorgung in der MVA Weisweiler genutzt, jedoch bei der Siedlungsabfallbilanz nicht berücksichtigt, weil dort die End-Entsorgungsanlage angegeben wird. Wahrscheinlich findet das ELCHorm deswegen keinen Eingang in die Tabelle 9.2 „Auflistung mechanischer Abfallbehandlungsanlagen in NRW“. Forderung 18: Das ELC Horm in Hürtgenwald (AWA Service GmbH) ist in die Tabelle 9.2 mit seinen Kapazitäten aufzunehmen. Zu Kapitel 9.6 Deponien Zurzeit liegt der Regionalplanungsbehörde eine Anregung zur Änderung des Regionalplans zur Darstellung einer Deponie DK I in der Gemeinde Aldenhoven vor. Es handelt sich dabei um ein privates, gewerbliches Vorhaben zur Entsorgung von nicht öffentlich anzudienenden Abfällen (Bauschutt) und fällt damit lt. einer Aussage der Bezirksregierung Köln nicht in den Regelungsbereich des ökologischen Abfallwirtschaftsplans. 19. August 2014/ SP Seite 13 von 14 Stellungnahme zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplans NRW, Teilplan Siedlungsabfälle Forderung 19: ZEW und AWA fordern, dass auch die Stoffströme der mineralischen gewerblichen Abfälle zur Verwertung, die Deponien zugeführt werden sollen, im AWP dargestellt werden. Falls die Entsorgungssicherheit für die Rostasche aus der MVA Weisweiler Eingang in die Landesplanung finden soll, müssen die derzeitigen Entsorgungswege berücksichtigt werden, was im AWP-Entwurf aber nur eingeschränkt der Fall ist. Die Entsorgung der Rostasche der MVA Weisweiler ist vertraglich bis 2035 über die Kraftwerksdeponie des Kraftwerkes Weisweiler bei Neulohn-Fronhoven gesichert. Forderung 20: Der AWP sollte den konkreten Entsorgungsweg der Rostasche aus der MVA Weisweiler deutlicher darstellen. 19. August 2014/ SP Seite 14 von 14