Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
9,6 kB
Datum
13.03.2013
Erstellt
04.04.13, 21:17
Aktualisiert
04.04.13, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 23. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2009/2014)
am 13.03.2013:
4.
Prioritätenkatalog Straßenbau
hier: Fortsetzung der Beratungen und Beschlussfassung
Seitens der FDP-Fraktion wird das im Internet eingestellte Straßenverzeichnis gelobt, jedoch sollten
dort auch die Wirtschaftswege aufgeführt werden, da beim folgenden TOP 5 im Rahmen der KAGSatzung auch Wirtschaftswege betroffen seien.
Frau Barthel informiert den Ausschuss über die problematische Definition des Begriffs
"Wirtschaftsweg". In der von der FDP-Fraktion angeführten Veröffentlichung des Städte- und
Gemeindebundes sind mit "Wirtschaftsweg" diejenigen Straßen gemeint, die sich im Eigentum und in
der Unterhaltungspflicht einer Gemeinde befinden, die aber nicht für den öffentlichen Verkehr gewidmet
sind. Im Zusammenhang mit der Diskussion über die Neufassung der gemeindlichen
Straßenbaubeitragssatzung handelt es sich bei Wirtschaftswegen z.B. um Straßen in privater Hand, für
die die Gemeinde nicht die Verkehrssicherungspflicht hat, die aber dennoch eine gewisse Funktion für
die Infrastruktur der Gemeinde haben. Daher sei es ohne konkrete Festlegung der Definition kaum
möglich, eine Liste der "Wirtschaftswege" für Leopoldshöhe zu erstellen.
Seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wird angefragt, in welcher Form die Anlieger der
Apfelstraße bereits informiert wurden und für welches Jahr die Maßnahme „Am Wellenholz“ nun
eingeplant sei.
FBL Herr Oortman erläutert, dass es sich um eine kleine Stichstraße in der Bergsiedlung handeln
würde und die Anwohner bislang noch nicht informiert wurden.
BM Herr Schemmel gibt bekannt, dass in der letzten Woche ein Nachtrag zum Wirtschaftsplan des
Abwasserwerkes erfolgt sei, wo die Kanalbaumaßnahme „Am Wellenholz“ auf das Jahr 2016
verschoben wurde und dieses zu Änderungen im Wirtschaftsplan geführt habe. Hierüber sei eine
Mitteilung an alle Fraktionsvorsitzenden ergangen.
Die bislang nicht erfolgte Information der Anlieger der Apfelstraße wird seitens der Fraktion Bündnis 90
/ Die Grünen als sehr problematisch gesehen. Nach 20 Jahren mit einer Baustraße rechne keiner
damit, dass plötzlich die Straße ausgebaut wird. Seitens der Fraktion Bündnis 90 / die Grünen wird der
Antrag gestellt, alle KAG-Maßnahmen ab dem Jahr 2013 um 3 Jahre nach hinten zu verschieben (somit
auf die Jahre 2016 ff.), soweit die Sanierungsnotwendigkeit tatsächlich gegeben ist.
BM Herr Schemmel weist darauf hin, dass diese Thematik auch bei den folgenden Etatberatungen
wichtig sei. Wenn der TOP 3.2 ernst genommen werde, dann beinhalte dieses natürlich alle KAGMaßnahmen im Jahr 2013, somit auch den Ausbau Berkenbruch. Der Berkenbruch selbst sei aufgrund
der vorhandenen Schäden am Regenwasserkanal jedoch sicherlich anders zu bewerten. Die
Apfelstraße sei eine BauGB-Maßnahme und könnte auch geschoben werden.
Seitens der SPD-Fraktion wird angefragt, inwieweit die Verwaltung zustimmen kann, dass alle KAGMaßnahmen, die bislang ab dem Jahr 2013 ff. eingeplant waren, um 3 Jahre nach hinten auf die Jahre
2016 ff. geschoben werden, wenn der Kanal doch kaputt sei.
FBL Herr Oortman führt aus, dass die Straße sodann nach der Reparatur „geflickt“ werden würde.
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen gibt an, dass sie bislang immer davon ausgegangen sei, dass im
Rahmen einer kompletten Kanalsanierung auch die Straße insgesamt erneuert werden müsste. Es
erscheine sehr bedenklich, dass im Widerspruch zum Prioritätenkatalog im Arbeitspapier vom
30.01.2013 lediglich die Kanalbaumaßnahme Berkenbruch als dringend nötig dargestellt wird und die
restlichen Kanäle nicht.
Beschluss:
Die KAG-beitragspflichtigen Maßnahmen für die Haushaltsjahre 2013 ff. werden um jeweils 3 Jahre auf
die Haushaltsjahre 2016 ff. geschoben, vorbehaltlich der nachgewiesenen Sanierungsnotwendigkeit.
Beratungsergebnis:
- 13 Ja-Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -