Daten
Kommune
Wesseling
Größe
48 kB
Datum
22.09.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 07.10.2009
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 40. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 22.09.2009 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
6.
24. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt
Wesseling (Am Zinnwald)
Vorlagennummer: 159/2009
24. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt
Wesseling (Am Zinnwald)
Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches vom 27. August 1997 (BGBl. III 213-1) in Verbindung mit § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023) – in den jeweiligen
Fassungen – und aufgrund des § 8 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt
Wesseling vom 9. Mai 1988 (Abl. Stadt Wesseling S. 46) – Erschließungsbeitragssatzung -, zuletzt geändert
durch die 2. Änderungssatzung vom 22. November 1996 (Abl. Stadt Wesseling S. 159), hat der Rat der Stadt
Wesseling am 22.09.2009 folgende Satzung beschlossen:
§1
Die Anbaustraße „Am Zinnwald“ in Wesseling-Urfeld ist abweichend von § 8 Abs. 1 Buchst. c) der
Erschließungsbeitragssatzung auch ohne Parkflächen endgültig hergestellt.
§2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in Kraft.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)