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Beschlusstext (24. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Am Zinnwald))

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
48 kB
Datum
22.09.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Beschlusstext (24. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Am Zinnwald))

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 07.10.2009 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 40. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 22.09.2009 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 6. 24. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Am Zinnwald) Vorlagennummer: 159/2009 24. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Am Zinnwald) Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches vom 27. August 1997 (BGBl. III 213-1) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023) – in den jeweiligen Fassungen – und aufgrund des § 8 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling vom 9. Mai 1988 (Abl. Stadt Wesseling S. 46) – Erschließungsbeitragssatzung -, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 22. November 1996 (Abl. Stadt Wesseling S. 159), hat der Rat der Stadt Wesseling am 22.09.2009 folgende Satzung beschlossen: §1 Die Anbaustraße „Am Zinnwald“ in Wesseling-Urfeld ist abweichend von § 8 Abs. 1 Buchst. c) der Erschließungsbeitragssatzung auch ohne Parkflächen endgültig hergestellt. §2 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in Kraft. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)