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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 165, E.-Bliesheim, Lange Heide I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
77 kB
Datum
01.03.2016
Erstellt
20.04.16, 15:03
Aktualisiert
20.04.16, 15:03
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 165, E.-Bliesheim, Lange Heide
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss)

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Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 01.03.2016 29 Bebauungsplan Nr. 165, E.-Bliesheim, Lange Heide I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss 100/2016 I. Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, zum Bebauungsplanentwurf Nr. 165, E.-Bliesheim, Lange Heide vorgebrachten Stellungnahmen wird wie in der Anlage „Wertung Stellungnahmen Offenlage“ zum Beteiligungsverfahren gem. § 3 (2) BauGB Nr. 1-4 sowie zum Beteiligungsverfahren gem. § 4 (2) BauGB Nr. 1-14 dargestellt entschieden. Die textlichen Festsetzungen werden unter Punkt 1.2 Maß der baulichen Nutzungen 1.2.1 Höhe der baulichen Anlagen wie folgt geändert: Die Firsthöhe wird bei einer festgesetzten dreigeschossigen Bebauung auf maximal 10,50 festgesetzt. Der Punkt 1.2.2 Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche wird wie folgt ergänzt: Die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) darf durch die unter § 19 Abs. 4 Nr. 1 BauNVO bezeichneten Anlagen nicht mehr als 25 % überschritten werden. Als Hinweis wird mit aufgenommen: Zur Vermeidung von Überflutungsschäden bei Katastrophenregen sollte die OKF (Oberkante Fußboden) der Gebäude generell über der Rückstauebene = Straßenoberkante liegen. II. Der Bebauungsplanentwurf Nr. 165, E.-Bliesheim, Lange Heide, wird gem. §§ 2 und 10 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zuletzt gültigen Fassung, einschließlich der unter I. beschlossenen Änderungen/Ergänzungen als Satzung nebst Begründung und Umweltbericht beschlossen. Die V100/2016 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen. 14 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)