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Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 45/2014)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
1,6 MB
Erstellt
28.03.14, 16:00
Aktualisiert
28.03.14, 16:00
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Inhalt der Datei

Anlage zur Vorlage 45l2O!4 Satzung der Gemeinde Hürtgenwald über die Abweichung von den Herstellungsmerkmalen bei der Erschließungsanlage ,,Hügelstraße" (von der Einmündung der,oBrandenberger Straße" bis zur Einmündung in die Straße ,,Aachener Weg") im Ortsteil Brandenberg vom .2014 Aufgrund des $ 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit $ 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Hürtgenwald in seiner Sitzung am 08.04.2014 folgende Satzung beschlossen: s1 Die Erschließungsanlage ,,Hügelstraße" (von der Einmündung der Straße ,,Brandenberger Straße" bis zur Einmündung der Straße ,,Aachener Weg") im Ortsteil Brandenberg ist abweichend von $ 8 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Hürtgenwald vom 03.06.1988 endgültig hergestellt, wenn ihre Fläche im Eigentum der Gemeinde ist, sie eine Verbindung mit dem übrigen öffentlichen Verkehrsnetz besitzt und die folgenden Bestandteile und Herstellu n gsmerkmale aufirveist: a) Mischfläche für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr, verkehrsberuhigt gestaltet, mit Unterbau und Decke; die Decke kann aus Asphalt, Teer, Beton, Pflaster oder einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise bestehen; b) Gekennzeichnete Parkflächen innerhalb der Mischflächen mit Unterbau und Decke; die Decke kann aus Asphalt, Teer, Beton, Pflaster oder einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise bestehen; c) Entwässerungseinrichtungen betriebsfertig; d) Beleuchtungseinrichtungen betriebsfertig. s2 Diese Satzung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Bekanntmach u ngsanord nung : Die vorstehende Satzung der Gemeinde Hürtgenwald über die Abweichung von den Herstellu n gsmerkmalen bei der Ersch ließu ngsan lage,,H ügelstra ße" (von der Einmündung der,,Brandenberger Straße" bis zur Einmündung der Straße ,,Aachener Weg") im Ortsteil Brandenberg wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Gemäß $ 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung b) c) d) fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Hürtgenwald, den (Buch) Bürgermeister Auszug aus dem Kreis Düren Katasteramt Liegensc h afts kataste r Bismarckstraße 16 Schätzungskarte NRW 1 :2000 52351 Düren Flurstück: 35 Flur: 26 Gemarkung: Brandenberg Hügelstraße, Hürtgenwald Erstellt: 10.03.2014 Zeichen: Nur für den Dienstoebrauch O Kreis Düren