Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
1,6 MB
Erstellt
28.03.14, 16:00
Aktualisiert
28.03.14, 16:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zur Vorlage 45l2O!4
Satzung
der Gemeinde Hürtgenwald
über die Abweichung von den Herstellungsmerkmalen bei der
Erschließungsanlage ,,Hügelstraße" (von der Einmündung der,oBrandenberger
Straße" bis zur Einmündung in die Straße ,,Aachener Weg") im Ortsteil
Brandenberg vom .2014
Aufgrund des $ 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung
in Verbindung mit $ 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in
der zur Zeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Hürtgenwald in seiner
Sitzung am 08.04.2014 folgende Satzung beschlossen:
s1
Die Erschließungsanlage ,,Hügelstraße" (von der Einmündung der Straße
,,Brandenberger Straße" bis zur Einmündung der Straße ,,Aachener Weg") im Ortsteil
Brandenberg ist abweichend von $ 8 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von
Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Hürtgenwald vom 03.06.1988 endgültig
hergestellt, wenn ihre Fläche im Eigentum der Gemeinde ist, sie eine Verbindung mit
dem übrigen öffentlichen Verkehrsnetz besitzt und die folgenden Bestandteile und
Herstellu n gsmerkmale aufirveist:
a)
Mischfläche für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr, verkehrsberuhigt gestaltet, mit Unterbau und Decke; die Decke kann aus Asphalt, Teer, Beton,
Pflaster oder einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise bestehen;
b)
Gekennzeichnete Parkflächen innerhalb der Mischflächen mit Unterbau und
Decke; die Decke kann aus Asphalt, Teer, Beton, Pflaster oder einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise bestehen;
c)
Entwässerungseinrichtungen betriebsfertig;
d)
Beleuchtungseinrichtungen betriebsfertig.
s2
Diese Satzung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Bekanntmach
u
ngsanord nung
:
Die vorstehende Satzung der Gemeinde Hürtgenwald über die Abweichung von den
Herstellu n gsmerkmalen bei der Ersch ließu ngsan lage,,H ügelstra ße" (von der
Einmündung der,,Brandenberger Straße" bis zur Einmündung der Straße ,,Aachener
Weg") im Ortsteil Brandenberg wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis:
Gemäß $ 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann
die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung beim
Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung
b)
c)
d)
fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt
und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden,
die den Mangel ergibt.
Hürtgenwald, den
(Buch)
Bürgermeister
Auszug aus dem
Kreis Düren
Katasteramt
Liegensc h afts kataste r
Bismarckstraße 16
Schätzungskarte NRW 1 :2000
52351 Düren
Flurstück: 35
Flur: 26
Gemarkung: Brandenberg
Hügelstraße, Hürtgenwald
Erstellt:
10.03.2014
Zeichen:
Nur für den Dienstoebrauch
O Kreis Düren