Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
80 kB
Datum
10.04.2014
Erstellt
31.03.14, 16:00
Aktualisiert
31.03.14, 16:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Wahlausschuss
Termin: 10.04.2014
öffentlich
TOP- Nr.:
63/2014
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 4
Herr Graß
Aktenzeichen:
Datum:
062.0
20.03.2014
Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die
Kommunalwahl am 25.05.2014 (Wahl des Rates der Gemeinde Hürtgenwald)
Beschlussvorschlag:
Ist in der Sitzung zu formulieren.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
€
Sachverhalt:
Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge läuft gemäß § 15 Kommunalwahlgesetz (KWahlG)
am achtundvierzigsten Tag der Wahl (dies ist der 07.04.2014), 18.00 Uhr, ab. Bis zu diesem Tag
können Wahlvorschläge von politischen Parteien, von Wählergruppen und von einzelnen
Wahlberechtigten (Einzelbewerbern) eingereicht werden.
Die beim Wahlleiter der Gemeinde Hürtgenwald eingegangen Wahlvorschläge nebst Unterlagen
werden in der Sitzung vorgelegt.
Nach § 18 KWahlG entscheidet der Wahlausschuss spätestens am neununddreißigsten Tag vor
der Wahl (dies ist der 16.04.2014) über die Zulassung der Wahlvorschläge.
Die Beisitzer und ihre persönlichen Stellvertreter des Wahlausschusses der Gemeinde
Hürtgenwald haben mit Schreiben vom 24.06.2013 Merkblätter („Merkblatt für die Beisitzer des
Wahlausschusses“ des Kohlhammer – Deutscher Gemeindeverlags) über die Aufgaben des
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Wahlausschusses erhalten. Unter der Rubrik II. Grundzüge der wesentlichen Sachentscheidungen, Ziffer 10 Zulassung der Wahlvorschläge finden sich weitere Informationen. Es wird
um Kenntnisnahme gebeten.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Kann zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage nicht formuliert werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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