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Beschlussvorlage (Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Kommunalwahl am 25.05.2014 (Wahl des Rates der Gemeinde Hürtgenwald))

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
80 kB
Datum
10.04.2014
Erstellt
31.03.14, 16:00
Aktualisiert
31.03.14, 16:00
Beschlussvorlage (Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Kommunalwahl am 25.05.2014 (Wahl des Rates der Gemeinde Hürtgenwald)) Beschlussvorlage (Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Kommunalwahl am 25.05.2014 (Wahl des Rates der Gemeinde Hürtgenwald))

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Wahlausschuss Termin: 10.04.2014 öffentlich TOP- Nr.: 63/2014 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 4 Herr Graß Aktenzeichen: Datum: 062.0 20.03.2014 Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Kommunalwahl am 25.05.2014 (Wahl des Rates der Gemeinde Hürtgenwald) Beschlussvorschlag: Ist in der Sitzung zu formulieren. Finanzielle Auswirkungen ? Nein € Sachverhalt: Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge läuft gemäß § 15 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) am achtundvierzigsten Tag der Wahl (dies ist der 07.04.2014), 18.00 Uhr, ab. Bis zu diesem Tag können Wahlvorschläge von politischen Parteien, von Wählergruppen und von einzelnen Wahlberechtigten (Einzelbewerbern) eingereicht werden. Die beim Wahlleiter der Gemeinde Hürtgenwald eingegangen Wahlvorschläge nebst Unterlagen werden in der Sitzung vorgelegt. Nach § 18 KWahlG entscheidet der Wahlausschuss spätestens am neununddreißigsten Tag vor der Wahl (dies ist der 16.04.2014) über die Zulassung der Wahlvorschläge. Die Beisitzer und ihre persönlichen Stellvertreter des Wahlausschusses der Gemeinde Hürtgenwald haben mit Schreiben vom 24.06.2013 Merkblätter („Merkblatt für die Beisitzer des Wahlausschusses“ des Kohlhammer – Deutscher Gemeindeverlags) über die Aufgaben des - Seite 1 von 2 - Wahlausschusses erhalten. Unter der Rubrik II. Grundzüge der wesentlichen Sachentscheidungen, Ziffer 10 Zulassung der Wahlvorschläge finden sich weitere Informationen. Es wird um Kenntnisnahme gebeten. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Kann zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage nicht formuliert werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -