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Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße (REWE-Markt) 2. Vereinfachte Änderung (Kreisverkehr) I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
19 kB
Datum
01.03.2016
Erstellt
20.04.16, 15:03
Aktualisiert
20.04.16, 15:03
Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße (REWE-Markt)
2. Vereinfachte Änderung (Kreisverkehr)
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss) Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße (REWE-Markt)
2. Vereinfachte Änderung (Kreisverkehr)
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss)

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Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 01.03.2016 25 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße (REWE-Markt) 2. Vereinfachte Änderung (Kreisverkehr) I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss 99/2016 I. Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 13 (2) Nr. 2 und 13 (2) Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung , zur 2. Vereinfachten Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße, vorgetragenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD): Der Hinweis auf vermehrte Kampfhandlungen und die Empfehlung der Überprüfung wird zur Kenntnis genommen. Eine Teilüberprüfung hat bereits stattgefunden. Im zugrunde liegenden VEP Nr. 113 wird auf die Vorbelastung hingewiesen. Deutsche Telekom Technik GmbH: Der Hinweis auf vorhandene Telekommunikationslinien sowie das Verstärkergehäuse für Kabelfernsehen wird zur Kenntnis genommen und im Zuge der Ausbauplanung entsprechend berücksichtigt. Erftverband, 50103 Bergheim: Der Hinweis, zusätzliche Flächenversiegelungen so gering wie möglich zu halten, wird bei der Ausbauplanung geprüft. Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW: Der Hinweis bezüglich der Grundwasserabsenkung wird zur Kenntnis genommen. Westnetz GmbH, 53881 Euskirchen: Die Hinweise auf Anlagen in den öffentlichen Verkehrsflächen und auf die Trafostation werden zur Kenntnis genommen und bei der Ausbauplanung entsprechend berücksichtigt. Rhein-Erft-Kreis, Amt für Umweltschutz und Kreisplanung: Der Hinweis auf die noch umzusetzenden Begrünungsmaßnahmen an der West- und Nordseite wird zur Kenntnis genommen und entsprechend der Zuständigkeit weitergeleitet. Die Entwässerung wird mit dem Rhein-Erft-Kreis abgestimmt. II. Gem. §§ 2 und 13 BauGB wird die 2. Vereinfachte Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße entsprechend dem als Anlage beigefügten Entwurf nebst Begründung als Satzung beschlossen. Die V99/2016 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 01.03.2016 Seite 2