Daten
Kommune
Kall
Größe
6,7 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.12.2004 – TOP 2.5
-beschließt der Rat, aufgrund der Gebührenkalkulation 2005 für die kostenrechnende
Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ die von der Verwaltung vorgelegte 5. Änderung
der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall zu erlassen.
Ferner beschließt der Rat gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses,
im Falle der Gewährung einer Landeszuweisung nach § 20 Abs. 2 Nr. 3 GFG
2004/2005 bei Vollanschlüssen eine um diese Landeszuweisung reduzierte Gebühr
zu erheben.