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Beschlusstext (Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
74 kB
Datum
23.10.2012
Erstellt
09.11.12, 06:27
Aktualisiert
09.11.12, 06:27
Beschlusstext (Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wesseling)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 08.11.2012 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 17. Sitzung des Hauptausschusses vom Dienstag, den 23.10.2012 um 18:20 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 5. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wesseling Vorlagennummer: 148/2012 Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung: Aufgrund des § 7 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666 ff. / SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. September 2012 (GV NRW S. 436), hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am folgende 10. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wesseling beschlossen: Artikel 1 In § 13 Abs. 7 Satz 1 werden die Worte „Schule, Kultur und Partnerschaften“ ersetzt durch die Worte „Kultur- und Partnerschaftsausschuss“. Artikel 2 § 21 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „Leitende Dienstkräfte im Sinne dieser Vorschrift sind der Bürgermeister, die Beigeordneten, der Kämmerer sowie die gemäß § 68 Absatz 3 Satz 1 GO NRW mit der auftragsweisen Erledigung bestimmter Angelegenheiten betrauten Beamten und Beschäftigten.“ Artikel 3 Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in Kraft. Zu Artikel 1: Einstimmig, 0 EnthaltungenZu Artikel 2: 19 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 0 EnthaltungenZu Artikel 3: Einstimmig, 0 Enthaltungen