Daten
Kommune
Wesseling
Größe
74 kB
Datum
23.10.2012
Erstellt
09.11.12, 06:27
Aktualisiert
09.11.12, 06:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 08.11.2012
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 17. Sitzung des Hauptausschusses
vom Dienstag, den 23.10.2012 um 18:20 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
5.
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wesseling
Vorlagennummer: 148/2012
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Aufgrund des § 7 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666 ff. / SGV NRW 2023), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 18. September 2012 (GV NRW S. 436), hat der Rat der
Stadt Wesseling in seiner Sitzung am
folgende 10. Änderungssatzung zur
Hauptsatzung der Stadt Wesseling beschlossen:
Artikel 1
In § 13 Abs. 7 Satz 1 werden die Worte „Schule, Kultur und Partnerschaften“ ersetzt
durch die Worte „Kultur- und Partnerschaftsausschuss“.
Artikel 2
§ 21 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „Leitende Dienstkräfte im Sinne dieser Vorschrift
sind der Bürgermeister, die Beigeordneten, der Kämmerer sowie die gemäß § 68 Absatz
3 Satz 1 GO NRW mit der auftragsweisen Erledigung bestimmter Angelegenheiten
betrauten Beamten und Beschäftigten.“
Artikel 3
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Stadt Wesseling in Kraft.
Zu Artikel 1: Einstimmig, 0 EnthaltungenZu Artikel 2: 19 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 0 EnthaltungenZu
Artikel 3: Einstimmig, 0 Enthaltungen