Daten
Kommune
                    Wesseling
                Größe
                        75 kB
                    Datum
                        22.01.2013
                    Erstellt
                        06.02.13, 06:16
                    Aktualisiert
                        06.02.13, 06:16
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                Stadt Wesseling
Wesseling, den 05.02.2013
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 20. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz
vom Dienstag, den 22.01.2013 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
5.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/117 "Postareal"
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Vorlagennummer: 259/2012
Im Anschluss an die Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
dem Rat der Stadt Wesseling folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und
Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur
Information/Beteiligung gemäß § 13a Abs. 3 BauGB und zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung
der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (Beschlussvorlage 259/2012, Liste
„Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen“)
entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind.
Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen in der
vorgenannten Beschlussvorlage zu bescheiden.
2. Der in der Sitzung vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1/117 „Postareal“ mit textlichen
Festsetzungen und Hinweisen wird gem. §§ 1, 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB i.d.F. vom 22.7.2011
(BGBl. I S. 1509) in der Zur Zeit geltenden Fassung) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (GO NRW i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.7.1994 (GV NRW S. 666) in der zur
Zeit geltenden Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen.
3. Die in der Sitzung vorliegende, gem. § 9 Abs. 8 BauGB beigefügte Begründung wird zur Kenntnis
genommen.
Einstimmig (0 Enthaltungen)
            
         
                    