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Beschlußtext (5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,9 kB
Datum
26.11.2012
Erstellt
17.12.12, 08:00
Aktualisiert
17.12.12, 08:00
Beschlußtext (5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 14. Sitzung des Betriebsausschusses Ver- und Entsorgung (Wahlperiode 2009/2014) am 26.11.2012: 6. 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe Der Wirtschaftsprüfer, Herr Bienen, erläutert auf Nachfrage, der handelsrechtliche Abschluss des Jahres 2011 werde auf rechtlich anderer Basis aufgestellt als die Gebührenkalkulation für das Jahr 2013, stehe hierzu also nicht im Widerspruch. Der durch die Gebührenerhöhung zu kompensierende Einnahmeausfall von ca. 300.000 Euro resultiere aus Forderungen des Innenministeriums, der Gemeindeprüfungsanstalt, der Kommunal- und Abwasserberatung und dementsprechend auch seines Büros. Der Fortfall der Position „Auflösung der Ertragszuschüsse“ sei wohl die Variante, die den Gebührenzahler im Vergleich zu den anderen Möglichkeiten (Eigenkapitalverzinsung und Abschreibung vom Wiederbeschaffungszeitwert) am geringsten belasten würde. Ohne die Überführung des Jahresgewinnes drohe aber dem Kernhaushalt ein Haushaltssicherungskonzept, was wiederum zu Folge hätte, dass zusätzlich die beiden o.g. Alternativen umgesetzt werden müssen. Die dann zu erwartende Gebührensteigerung beziffert Betriebsleiter Herr Lange mit ca. 1,00 – 1,50 €/cbm zuzüglich Regenwassergebühren. Beschluss: Es besteht Einigkeit, über diesen TOP zunächst in den Fraktionen zu beraten und dann in der Ratssitzung am 13.12.2012 zu beschließen. Beratungsergebnis: Zurückverwiesen