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Beschlußtext (Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 17. Oktober 1984 in der Fassung der Änderung vom 23. Februar 2012)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,1 kB
Datum
28.11.2012
Erstellt
07.01.13, 08:12
Aktualisiert
07.01.13, 08:12
Beschlußtext (Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 17. Oktober 1984 in der Fassung der Änderung vom 23. Februar 2012)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 21. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2009/2014) am 28.11.2012: 7. Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 17. Oktober 1984 in der Fassung der Änderung vom 23. Februar 2012 Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bestehen noch Fragen zu der Berechnung der Wirtschaftswege. Hier wird um genauere Erläuterungen durch die Verwaltung gebeten, z.Bsp. in der Form einer Liste mit Rechenbeispielen. Ebenso werden weitere Erläuterungen gewünscht, wie sich die Erhöhungen auf die Haushaltssituation auswirken. FBL Herr Oortman bietet an, mit den zuständigen Sachbearbeitern direkt in die Fraktionen zu kommen, um Detailfragen zu klären. AM Herr Bernhard von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich dafür aus, dass die Bürger mehr mitentscheiden sollten, ob die Straße neu ausgebaut werden soll oder nicht. BM Herr Schemmel weißt darauf hin, dass heute noch keine Entscheidung getroffen werden soll. Er betont jedoch, dass die Gemeinde gewisse Unterhaltungspflichten hat. Wenn der Unterhaltung nicht nachgekommen wird und es sollte etwas passieren, haftet die Gemeinde. Dass die Bürger finanziell beteiligt werden müssen, sei nicht leicht, jedoch ließen die kommunalen Finanzen es nicht anders zu. Die bisherige Beitragssatzung sei 30 Jahre alt und müsse somit überarbeitet werden. Es folgen weitere Detailfragen, die seitens der Verwaltung nicht rechtssicher beantwortet werden können. AV Herr Habicht verweist darauf, dass die Verwaltung diese mit den zuständigen Sachbearbeitern direkt in den Fraktionen beantworten kann. Beschluss: Die vorgeschlagene Neufassung der Straßenbaubeitragssatzung wird zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen, um dann zusammen mit dem Haupt- und Finanzausschuss weiter beraten zu werden. Beratungsergebnis: Zurückverwiesen