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Beschlusstext (Einziehung von Wirtschaftswegen; Gemarkung Gymnich, Flur 2, Flurstücke 9 und 60 tlw.)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
19 kB
Datum
19.09.2012
Erstellt
25.10.12, 06:10
Aktualisiert
25.10.12, 06:10
Beschlusstext (Einziehung von Wirtschaftswegen;
Gemarkung Gymnich, Flur 2, Flurstücke 9 und 60 tlw.)

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschusses Immobilien am 19.09.2012 18 Einziehung von Wirtschaftswegen; Gemarkung Gymnich, Flur 2, Flurstücke 9 und 60 tlw. (252/2012) Gemäß §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2011 (GV NRW S. 685) und des § 58 (4) des Flurbereinigungsgesetztes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), wird folgende Satzung beschlossen: §1 Die Wirtschaftswege in der Gemarkung Gymnich, Flur 2, Flurstücke 9 und 60 tlw. werden eingezogen. §2 Die Lage der Wirtschaftswege ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitt. §3 Die Satzung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)