Daten
Kommune
Wesseling
Größe
123 kB
Datum
14.05.2013
Erstellt
22.06.13, 06:16
Aktualisiert
22.06.13, 06:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 21.06.2013
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 30. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 14.05.2013 um 18:03 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
8.2.
Leitentscheidungen und Feststellung der Budgets für das Haushaltsjahr 2013
Nachfolgend wird der mit Schreiben vom 10.05.2013 vorgelegte 3. Veränderungsnachweis mit
33 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen beschlossen.
Anschließend wird über die Leitentscheidungen zur Haushaltswirtschaft abgestimmt.
Nach den Beratungen im Hauptausschuss und unter Einschluss der von der Verwaltung
vorgelegten Veränderungsnachweise 1 - 3 wird beschlossen:
Für die Ausgestaltung der Haushaltssatzung 2013 und die Ausrichtung des
finanzpolitischen Kurses der Stadt in den Folgejahren werden folgende
Leitentscheidungen
getroffen:
A
I.
Wegen der in den vergangenen Haushaltsjahren erwirtschafteten Fehlbeträge und der
für das Haushaltsjahr 2013 und für die Jahre 2014 bis 2016 prognostizierten
Fehlbedarfe ist die Stadt kraft Gesetzes (§ 76 Absatz 1 Nr. 2 der Gemeindeordnung für
das
Land
Nordrhein-Westfalen
–
GO
NRW)
verpflichtet,
ein
Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen.
Das HSK dient nach dem in § 76 Abs. 2 GO NRW festgelegten Ziel, „im Rahmen einer
geordneten Haushaltswirtschaft die künftige dauernde Leistungsfähigkeit zu erreichen“.
Es bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
Der Prozess zur Konsolidierung des städtischen Haushalts und zur Erstellung eines
genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzepts wird zügig fortgesetzt.
II.
Die folgenden Entscheidungen stellen Beiträge dar, um das Konsolidierungsziel zu
erreichen:
1.
Solange die Stadt kein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept vorlegen
kann, ist für die Ausgestaltung wie für die Ausführung des Haushaltsplans 2013 die
Vorschrift des § 82 GO NRW maßgeblich. Danach darf die Stadt nur Aufwendungen
entstehen lassen und Auszahlungen leisten
-
zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder
-
die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.
2.
Haushaltsverbesserungen sind zur Reduzierung des strukturellen Defizits zu
nutzen, soweit sie nicht zur Erfüllung von pflichtigen Ausgaben benötigt werden.
3.
In die Haushaltssatzung soll eine allgemeine Stellenbesetzungssperre aufgenommen
werden, nach der freie Stellen erst nach Ablauf von zwölf Monaten (wieder-)besetzt
werden dürfen; über begründete Ausnahmen soll der Verwaltungsvorstand entscheiden.
4.
Straßenbaumaßnahmen, wegen derer Beitragspflichten Dritter nach dem
Baugesetzbuch oder nach dem Kommunalabgabengesetz entstehen, sollen erst
durchgeführt werden, wenn mit der Verwaltung verbindlich die Realisierung der
Beitragsforderungen vereinbart ist (Zielvereinbarung).
III.
Die vorgestellten Mindestausstattungen der Budgets werden gebilligt, ebenso das
Budget Allgemeine Finanzwirtschaft.
B.
I.
Die Budgets werden um Mittel für Sondermaßnahmen der
baulichen Unterhaltung und für Verbesserungen, die aus
Gründen der Sicherheit, der Aufrechterhaltung des Betriebes,
zur
Substanzerhaltung
oder
zur
Sicherung
der
Funktionsfähigkeit städtischer Liegenschaften notwendig sind,
aufgestockt. (Anm.: Die Beträge wurden in die entsprechenden
Budgets eingerechnet. Die Maßnahmen sind in der Anlage 1
(Anlage 7 der Niederschrift) dargestellt. Die Anlage enthält die
vom Hauptausschuss gefassten Beschlüsse.)
Insgesamt werden im Ergebnisplan Haushaltsmittel für
Hochbaumaßnahmen von zusammen
und im Finanzplan für bauliche Investitionen von
bereitgestellt.
(Anm.: Zur Finanzierung der Investitionen der Sondervermögen
sind keine Investitionszuweisungen zu Lasten des
Kernhaushalts erforderlich. Diese Investitionen werden aus den
Beschluss der Sitzung des Rates vom 14.05.2013
1.799.900 €,
1.169.900 €
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Abschreibungen finanziert.)
II.
Für weitere Sondermaßnahmen, die für die Weiterführung
notwendiger Aufgaben erforderlich sind, werden die
betreffenden Budgets um weitere Haushaltsmittel aufgestockt.
Insoweit werden im Ergebnisplan
1.513.000 €
1.188.600 €
und im Finanzplan für weitere Investitionen
zusätzlich bereitgestellt. Die Maßnahmen sind in den Anlagen 2
a
und 2 b (Anlagen 8 und 9 der Niederschrift) dargestellt. Die
Anlage enthält die vom Hauptausschuss gefassten Beschlüsse.
(Anm.: Zur Finanzierung der Investitionen der Sondervermögen
sind
keine
Investitionszuweisungen
zu
Lasten
des
Kernhaushalts erforderlich. Diese Investitionen werden aus den
Abschreibungen finanziert.)
III.
a)
Aus den vorstehenden Leitentscheidungen ergibt sich für den
Gesamtergebnisplan ein Fehlbedarf von
der durch die Verringerung der Allgemeinen Rücklage
ausgeglichen wird.
11.779.200 €,
-Fachausschuss: Hauptausschuss-
b)
Der Gesamtfinanzplan beinhaltet investive Einzahlungen in
Höhe von 1.951.200 € und investive Auszahlungen in Höhe von
3.861.200 €. Der Fehlbedarf in Höhe von
wird aus dem Bestand an Finanzmitteln (Kassenbestand)
gedeckt.
1.910.000 €
-Fachausschuss: Hauptausschuss33 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Beschluss der Sitzung des Rates vom 14.05.2013
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