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Beschlusstext (Bildung von Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
03.12.2009
Erstellt
30.12.09, 04:12
Aktualisiert
30.12.09, 04:12
Beschlusstext (Bildung von Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der konstituierende Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 03.12.2009 im Raum 1.04 des Berufsbildungszentrums Euskirchen (BZE) in Euskirchen-Euenheim, In den Erken 7 Bildung von Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII TOP 8 V 18/2009 Der Ausschuss schlägt vor, in der Beschlussfassung zur Vermeidung von Irritationen für die „Arbeitsgemeinschaft Offene Jugendarbeit“ nachfolgende Formulierung zu verwenden: „Arbeitsgemeinschaft Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit , erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“. Der Jugendhilfeausschuss beschließt für die laufende Wahlperiode die Bildung folgender Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII: Stationäre Erziehungshilfe und teilstationäre Hilfen zur Erziehung Ambulante Einrichtungen der Jugendhilfe Kindertageseinrichtungen / Kindertagespflege Pflegeeltern Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit , Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)