Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
03.12.2009
Erstellt
30.12.09, 04:12
Aktualisiert
30.12.09, 04:12
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der konstituierende Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 03.12.2009
im Raum 1.04 des Berufsbildungszentrums Euskirchen (BZE) in Euskirchen-Euenheim, In
den Erken 7
Bildung von Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII
TOP 8
V 18/2009
Der Ausschuss schlägt vor, in der Beschlussfassung zur
Vermeidung von Irritationen für die „Arbeitsgemeinschaft Offene
Jugendarbeit“ nachfolgende Formulierung zu verwenden:
„Arbeitsgemeinschaft Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit ,
erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt für die laufende
Wahlperiode die Bildung folgender Arbeitsgemeinschaften gem.
§ 78 SGB VIII:
Stationäre Erziehungshilfe und teilstationäre Hilfen zur
Erziehung
Ambulante Einrichtungen der Jugendhilfe
Kindertageseinrichtungen / Kindertagespflege
Pflegeeltern
Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit , Erzieherischer Kinder- und
Jugendschutz
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)