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Beschlusstext (Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
08.12.2009
Erstellt
05.01.10, 04:11
Aktualisiert
05.01.10, 04:11
Beschlusstext (Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der konstituierende Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 08.12.2009 im Sitzungssaal II des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 10 Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes Nach einer angeregten Diskussion schlägt die Verwaltung vor, die offenen Fragen bis zur Kreisausschusssitzung unmittelbar mit der Verwaltung zu klären. Der Ausschuss erklärt sich mit dieser Verfahrensweise einverstanden. Die Vorsitzende stellt folgende Beschlussempfehlung der Verwaltung zur Abstimmung: Der Kreistag beschließt die Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes (2010). Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltungen V 28/2009