Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,2 kB
Datum
26.09.2012
Erstellt
18.10.12, 21:17
Aktualisiert
18.10.12, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 13. Sitzung des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 26.09.2012:
4.
Jahresabschluss 2010 des Kernhaushaltes
a)
Bericht der BPW Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Bünde
über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2010
b)
Beratung und Beschlussempfehlung über den Jahresabschluss 2010 gem. §
96 GO NRW i.V.m. § 37 GemHVO NRW
a) Herr Bienen von der BPW Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Bünde trägt
anhand einer Power-Point-Präsentation zur Rechnungslegung des Haushaltsjahres 2010 vor und
erläutert die Zahlen im Vergleich zum Vorjahr. Danach schließt der Kernhaushalt 2010 mit einem
Fehlbetrag von 4.264.503,23 € ab. Zwischenzeitlich aus der Mitte des Ausschusses gestellte
Fragen, werden von ihm und Kämmerer Lange beantwortet. Aus der Mitte des Ausschusses wird
nachgefragt, ob es sinnvoll sei, ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept als Projekt
durchzuführen um den voraussichtlich anstehenden Aufgaben gewachsen zu sein. Dies wird von
Herrn Bienen bejaht, er sagt hierfür seine Unterstützung zu. Der Vortrag von Herrn Bienen ist der
Niederschrift als Anlage beigefügt und wird später im Ratsinformationssystem veröffentlicht.
Beschluss:
b) Der Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe
1) den geprüften Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht für das Haushaltsjahr
2010 festzustellen und
2) dem Bürgermeister uneingeschränkt Entlastung zu erteilen und
3) den Jahresfehlbetrag in Höhe von 4.264.503,23 € auf neue Rechnung vorzutragen und später
mit der in der Bilanz ausgewiesenen Ausgleichsrücklage in Höhe von 3.905.514,38 € und mit der
allg. Rücklage in Höhe von 358.988,85 € zu verrechnen. Die Ausgleichsrücklage ist damit
aufgezehrt. Die Verringerung der Allgemeinen Rücklage durch den vorstehenden Betrag beträgt
1,47%. Hierdurch bleiben die Vorschriften des § 76 GO NRW über die Aufstellung eines
Haushaltssicherungskonzeptes unberührt.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -