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Beschlusstext (Ergänzungsantrag zur V 24/2009 hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
18.03.2010
Erstellt
24.03.10, 04:15
Aktualisiert
24.03.10, 04:15
Beschlusstext (Ergänzungsantrag zur V 24/2009
hier: Antrag der SPD-Fraktion)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang am 18.03.2010 im Vogelsang, 53937 Schleiden TOP 7.2 Ergänzungsantrag zur V 24/2009 hier: Antrag der SPD-Fraktion Die Mitglieder des Ausschusses beschließen, die Tagesordnungspunkte 7.1 und 7.2 gemeinsam zu beraten. Die SPD-Fraktion teilt mit, dass aus ihrer Sicht bei dem Projekt "Familienkarte" nach wie vor die soziale Komponente fehle. Sie möchte ihren Antrag (A 8/2009) nicht zurückziehen, ist aber bereit, der Vorlage jetzt zuzustimmen, wenn über den Antrag und die damit verbundene Weiterentwicklung der Familienkarte in einem Jahr wieder beraten wird. Auch soll eine alternative Namensgebung gefunden werden. Weiterhin bittet die SPD-Fraktion die Verwaltung darum, die Finanzierung durch Sponsorengelder zu prüfen. Der Ausschuss für Wirtschaftförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang empfiehlt folgende Beschlussfassung: zu A. Jahr der Familie Der Kreistag beschließt a) die Konzeption des Jahres der Familie (für das zweite Quartal und die vorläufige Planung für das zweite Halbjahr 2010) und b) die Mittelbereitstellung in Höhe von 18.200 € für Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen. zu B. Familienkarte Der Kreistag beschließt a) die Konzeption der Familienkarte gemäß dem Vorschlag der Verwaltung sowie die erforderliche Mittelbereitstellung in Höhe von 8.200 € zuzüglich der Kosten für die Software. b) einen griffigen Namen für die Familienkarte (=Arbeitstitel) zu suchen. c) den Finanzaufwand möglichst durch Sponsoring abzudecken. d) im Sinne des SPD-Antrags die Familienkarte so weiter zu entwickeln, dass eine soziale Komponente eingeführt wird. Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit dafür, 3 Gegenstimmen ( FDP), 2 Enthaltungen (UWV) A 8/2009