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Beschlusstext (6. Änderungssatzung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsentgelten in der Stadt Wesseling (Straßenreinigungs- und Entgeltsatzung))

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
79 kB
Datum
15.12.2011
Erstellt
03.01.12, 06:40
Aktualisiert
03.01.12, 06:40
Beschlusstext (6. Änderungssatzung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsentgelten in der Stadt Wesseling (Straßenreinigungs- und Entgeltsatzung)) Beschlusstext (6. Änderungssatzung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsentgelten in der Stadt Wesseling (Straßenreinigungs- und Entgeltsatzung))

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Stadt Wesseling Wesseling, den 02.01.2012 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 7. Sitzung des Betriebsausschusses vom Donnerstag, den 15.12.2011 um 18:00 Uhr Tagungsraum im Verwaltungsgebäude der Stadtwerke Wesseling GmbH 7. 6. Änderungssatzung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsentgelten in der Stadt Wesseling (Straßenreinigungs- und Entgeltsatzung) Vorlagennummer: 268/2011 Im Anschluss an eine Diskussion empfiehlt der Betriebsausschuss dem Rat folgende Beschlussfassung: Aufgrund der §§ 7 und 76 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV S. 666/SGV NW 2023), zuletzt geändert Gesetz vom 24. Mai 2011 (GV.NRW. S. 270/271), der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen - Straßenreinigungsgesetz NW (StrReinG NW) vom 18. Dezember 1975 (GV NW S. 706/SGV NW 2061) zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 390) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW S. 394), hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 § 5 Abs. 5 der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsentgelten in der Stadt Wesseling (Straßenreinigungs- und Entgeltsatzung) vom 6. Oktober 2010 erhält folgende neue Fassung: (5) Das jährliche Benutzungsentgelt für die Winterwartung (§ 1 Abs. 2) beträgt je Meter der Grundstücksseiten (Absätze 1 - 3) der a) in der Anlage 1 a genannten Straßen 1,14 € b) in der Anlage 1 b genannten Straßen 0,74 € c) in der Anlage 1 c genannten Straßen 2,45 € Artikel 2 In der Anlage 1 a wird folgende Straße bzw. Straßenteilstück aufgenommen: Jagdweg von Waldstraße bis Jägerstraße Artikel 3 In der Anlage 2 wird folgende Änderung vorgenommen: Jagdweg, soweit nicht in der Anlage 1 a genannt Artikel 4 Aus der Anlage 1a wird folgende Straße herausgenommen und in die Anlage 1 c eingefügt: Berzdorfer Straße, soweit nicht in der Anlage 1 b genannt Artikel 5 Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2012 in Kraft. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Betriebsausschusses vom 15.12.2011 Seite 2