Daten
Kommune
Hürtgenwald
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144 kB
Erstellt
17.09.13, 01:01
Aktualisiert
17.09.13, 01:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 24.09.2013
öffentlich
TOP- Nr.:
131/2013
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 4
Frau Janser
Aktenzeichen:
Datum:
06.09.2013
Niederschrift über die 33. Sitzung des Gemeinderates am 11.07.2013;
hier: Ergänzung der Niederschrift unter TOP 9
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald stimmt der Ergänzung der Niederschrift der 33. Sitzung des
Gemeinderates am 11.07.2013 unter TOP 9 zu.
Der vollständige Beschluss lautet demnach:
1. Der Gebührenmaßstab bei der Niederschlagswasser-Grundgebühr wird ab 01.01.2009
von „je Hausanschluss“ auf „m² abflusswirksame Fläche“ geändert.
2. Die Gebühren betragen hiernach im Jahr 2009
im Jahr 2010
im Jahr 2011
im Jahr 2012
im Jahr 2013
0,14 € je m²
0,13 € je m²
0,16 € je m²
0,18 € je m²
0,18 € je m².
3. Die der Beschlussvorlage als Anlage beiliegende Gebührensatzung wird mit folgendem
Hinweis beschlossen:
Der Gebührensatz des Niederschlagswassers für die angeschlossenen Flächen bei den
Straßenbaulastträgern in Höhe des 1,5-Satzes (1,22 €/m² Fläche) kommt derzeit aus
Rechtsgründen nicht zur Anwendung.
Stattdessen wird der einfache Gebührensatz von derzeit 0,81 €/m² festgesetzt.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
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Sachverhalt:
Der Beschluss zum TOP 9 der Ratssitzung vom 11.07.2013 wurde seinerzeit wie folgt
protokolliert:
„Der Rat fasst folgenden Beschluss:
1. Der Gebührenmaßstab bei der Niederschlagswasser-Grundgebühr wird ab 01.01.2009
von „je Hausanschluss“ auf „m² abflusswirksame Fläche“ geändert.
2. Die Gebühren betragen hiernach im Jahr 2009
im Jahr 2010
im Jahr 2011
im Jahr 2012
im Jahr 2013
0,14 € je m²
0,13 € je m²
0,16 € je m²
0,18 € je m²
0,18 € je m².
3. Die der Beschlussvorlage als Anlage beiliegende Gebührensatzung beschlossen.“
Bei einigen Protokollen musste leider festgestellt werden, dass zwei Sätze am Ende des
Beschlusses nicht wiedergegebene worden sind. Aus Rechtssicherheitsgründen bittet die
Verwaltung daher darum, das Ursprungsprotokoll wie folgt zu ergänzen:
„Der Gebührensatz des Niederschlagswassers für die angeschlossenen Flächen bei den
Straßenbaulastträgern in Höhe des 1,5-Satzes (1,22 €/m² Fläche) kommt derzeit aus
Rechtsgründen nicht zur Anwendung.
Stattdessen wird der einfache Gebührensatz von derzeit 0,81 €/m² festgesetzt.“
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Zur Klarstellung wird darum gebeten, die beiden oben aufgeführten Sätze am Ende des
Beschlusstextes als Ergänzung des Sitzungsprotokolls vom 11.07.2013 zu beschließen.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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