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Beschlussvorlage (Niederschrift über die 33. Sitzung des Gemeinderates am 11.07.2013; hier: Änderung der Niederschrift unter TOP 9)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
144 kB
Erstellt
17.09.13, 01:01
Aktualisiert
17.09.13, 01:01
Beschlussvorlage (Niederschrift über die 33. Sitzung des Gemeinderates am 11.07.2013;
hier: Änderung der Niederschrift unter TOP 9) Beschlussvorlage (Niederschrift über die 33. Sitzung des Gemeinderates am 11.07.2013;
hier: Änderung der Niederschrift unter TOP 9)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 24.09.2013 öffentlich TOP- Nr.: 131/2013 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 4 Frau Janser Aktenzeichen: Datum: 06.09.2013 Niederschrift über die 33. Sitzung des Gemeinderates am 11.07.2013; hier: Ergänzung der Niederschrift unter TOP 9 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald stimmt der Ergänzung der Niederschrift der 33. Sitzung des Gemeinderates am 11.07.2013 unter TOP 9 zu. Der vollständige Beschluss lautet demnach: 1. Der Gebührenmaßstab bei der Niederschlagswasser-Grundgebühr wird ab 01.01.2009 von „je Hausanschluss“ auf „m² abflusswirksame Fläche“ geändert. 2. Die Gebühren betragen hiernach im Jahr 2009 im Jahr 2010 im Jahr 2011 im Jahr 2012 im Jahr 2013 0,14 € je m² 0,13 € je m² 0,16 € je m² 0,18 € je m² 0,18 € je m². 3. Die der Beschlussvorlage als Anlage beiliegende Gebührensatzung wird mit folgendem Hinweis beschlossen: Der Gebührensatz des Niederschlagswassers für die angeschlossenen Flächen bei den Straßenbaulastträgern in Höhe des 1,5-Satzes (1,22 €/m² Fläche) kommt derzeit aus Rechtsgründen nicht zur Anwendung. Stattdessen wird der einfache Gebührensatz von derzeit 0,81 €/m² festgesetzt. Finanzielle Auswirkungen ? Nein - Seite 1 von 2 - € Sachverhalt: Der Beschluss zum TOP 9 der Ratssitzung vom 11.07.2013 wurde seinerzeit wie folgt protokolliert: „Der Rat fasst folgenden Beschluss: 1. Der Gebührenmaßstab bei der Niederschlagswasser-Grundgebühr wird ab 01.01.2009 von „je Hausanschluss“ auf „m² abflusswirksame Fläche“ geändert. 2. Die Gebühren betragen hiernach im Jahr 2009 im Jahr 2010 im Jahr 2011 im Jahr 2012 im Jahr 2013 0,14 € je m² 0,13 € je m² 0,16 € je m² 0,18 € je m² 0,18 € je m². 3. Die der Beschlussvorlage als Anlage beiliegende Gebührensatzung beschlossen.“ Bei einigen Protokollen musste leider festgestellt werden, dass zwei Sätze am Ende des Beschlusses nicht wiedergegebene worden sind. Aus Rechtssicherheitsgründen bittet die Verwaltung daher darum, das Ursprungsprotokoll wie folgt zu ergänzen: „Der Gebührensatz des Niederschlagswassers für die angeschlossenen Flächen bei den Straßenbaulastträgern in Höhe des 1,5-Satzes (1,22 €/m² Fläche) kommt derzeit aus Rechtsgründen nicht zur Anwendung. Stattdessen wird der einfache Gebührensatz von derzeit 0,81 €/m² festgesetzt.“ Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Zur Klarstellung wird darum gebeten, die beiden oben aufgeführten Sätze am Ende des Beschlusstextes als Ergänzung des Sitzungsprotokolls vom 11.07.2013 zu beschließen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -