Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage 1 b zur Beschlussvorlage 133/2013)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
123 kB
Erstellt
17.09.13, 01:01
Aktualisiert
17.09.13, 01:01
Beschlussvorlage (Anlage 1 b zur Beschlussvorlage 133/2013) Beschlussvorlage (Anlage 1 b zur Beschlussvorlage 133/2013)

öffnen download melden Dateigröße: 123 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD BEBAUUNGSPLAN F 4 „NAHVERSORGUNGSZENTRUM KLEINHAU“ (Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB) Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Sondergebiet – SO „Nahversorgungszentrum“ Als allgemeine Zweckbestimmung für „Nahversorgungszentrum“ festgesetzt. das Sondergebiet - SO wird ein In dem gemäß § 11 BauNVO festgesetzten Sondergebiet sind folgende Nutzungen zulässig:  Einzelhandel  Dienstleistungen  Gastronomie  Stellplätze Gebäude und Räume für freie Berufe Es wird festgesetzt, dass für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben, Gebäude und Räume zulässig sind. 2. Flächen zum Anpflanzen von Bäumen Gemäß § 9 (1) Nr. 25 a BauGB wird festgesetzt, dass innerhalb der im Bebauungsplan gekennzeichneten privaten Grünfläche 4 Bäume (Heister, 2 x verpflanzt mit Ballen, 200-250) zu pflanzen und zu erhalten sind. Folgende Baumarten sind zulässig: 3.  Salweide (Salix caprea)  Feldahorn (Acer campestre)  Vogelkirsche (Prunus avium) Hinweise: Bodendenkmal Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr.45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/90390, Fax: 02425/9039-199 unverzüglich zu melden. Die Anzeigepflicht entsteht nicht erst dann, wenn eindeutig geklärt ist, dass es sich um Zeugnisse der Geschichte (archäologische Bodendenkmäler) handelt. Es genügt vielmehr, dass dem Laien erkennbar ist, dass es sich um ein Bodendenkmal handeln könnte. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amts für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Gemeinde Hürtgenwald: B- Plan F 4 „Nahversorgungszentrum Kleinhau“ TF Stand 10.09.2013 S.2 Einzelhandel Der Bebauungsplan F 4 „Nahversorgungszentrum Kleinhau“ liegt innerhalb des „Zentralen Versorgungsbereichs Kleinhau“ gemäß „Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept Hürtgenwald“ (BBE, 2009, Seite 51). Steuerungen im Bebauungsplan zum großflächigen und nicht großflächigen Einzelhandel sind daher nicht erforderlich. Die Grundsätze und Ziele des Landesentwicklungsplans NRW (LEP) „Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel“ werden berücksichtigt bzw. beachtet. Umweltbericht Eine Umweltprüfung wurde gemäß § 13a BauGB nicht durchgeführt; auf die Erarbeitung eines Umweltberichtes wurde verzichtet. Köln, 10.09.2013 2