Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
123 kB
Erstellt
17.09.13, 01:01
Aktualisiert
17.09.13, 01:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE HÜRTGENWALD
BEBAUUNGSPLAN F 4 „NAHVERSORGUNGSZENTRUM KLEINHAU“
(Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB)
Planungsrechtliche Festsetzungen
1.
Sondergebiet – SO „Nahversorgungszentrum“
Als allgemeine Zweckbestimmung für
„Nahversorgungszentrum“ festgesetzt.
das
Sondergebiet
-
SO
wird
ein
In dem gemäß § 11 BauNVO festgesetzten Sondergebiet sind folgende Nutzungen
zulässig:
Einzelhandel
Dienstleistungen
Gastronomie
Stellplätze
Gebäude und Räume für freie Berufe
Es wird festgesetzt, dass für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher
Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben, Gebäude und Räume
zulässig sind.
2.
Flächen zum Anpflanzen von Bäumen
Gemäß § 9 (1) Nr. 25 a BauGB wird festgesetzt, dass innerhalb der im
Bebauungsplan gekennzeichneten privaten Grünfläche 4 Bäume (Heister, 2 x
verpflanzt mit Ballen, 200-250) zu pflanzen und zu erhalten sind. Folgende
Baumarten sind zulässig:
3.
Salweide (Salix caprea)
Feldahorn (Acer campestre)
Vogelkirsche (Prunus avium)
Hinweise:
Bodendenkmal
Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der
Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR für Bodendenkmalpflege im
Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr.45, 52385 Nideggen, Tel.:
02425/90390, Fax: 02425/9039-199 unverzüglich zu melden. Die Anzeigepflicht
entsteht nicht erst dann, wenn eindeutig geklärt ist, dass es sich um Zeugnisse der
Geschichte (archäologische Bodendenkmäler) handelt. Es genügt vielmehr, dass
dem Laien erkennbar ist, dass es sich um ein Bodendenkmal handeln könnte.
Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung
des Rheinischen Amts für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist
abzuwarten.
Gemeinde Hürtgenwald: B- Plan F 4 „Nahversorgungszentrum Kleinhau“ TF
Stand 10.09.2013
S.2
Einzelhandel
Der Bebauungsplan F 4 „Nahversorgungszentrum Kleinhau“ liegt innerhalb des
„Zentralen Versorgungsbereichs Kleinhau“ gemäß „Einzelhandelsstandort- und
Zentrenkonzept Hürtgenwald“ (BBE, 2009, Seite 51). Steuerungen im
Bebauungsplan zum großflächigen und nicht großflächigen Einzelhandel sind daher
nicht erforderlich. Die Grundsätze und Ziele des Landesentwicklungsplans NRW
(LEP) „Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel“ werden berücksichtigt bzw.
beachtet.
Umweltbericht
Eine Umweltprüfung wurde gemäß § 13a BauGB nicht durchgeführt; auf die
Erarbeitung eines Umweltberichtes wurde verzichtet.
Köln, 10.09.2013
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