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Tischvorlage (Benehmen nach §55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für die Haushaltsjahre 2014 und 2015)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
42 kB
Erstellt
03.10.13, 01:01
Aktualisiert
03.10.13, 01:01
Tischvorlage (Benehmen nach §55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für die Haushaltsjahre 2014 und 2015)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Tischvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 24.09.2013 öffentlich TOP- Nr.: 141/2013 Abteilung: Sachbearbeiter: BM Herr BM Buch Aktenzeichen: Datum: 24.09.2013 Benehmen nach §55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald verweigert das Benehmen im Sinne des §55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 und verweist im Übrigen auf die beigefügte Stellungnahme der Bürgermeisterkonferenz. Finanzielle Auswirkungen ? Ja € Sachverhalt: Es wird auf die Anlagen 1 bis 3 zu dieser Vorlage sowie die mündlichen Ausführungen von Bürgermeister Buch in der Sitzung verwiesen. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 1 von 1 -