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Beschlussvorlage (Abfallbeseitigung; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2014)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
106 kB
Erstellt
19.11.13, 01:00
Aktualisiert
19.11.13, 01:00
Beschlussvorlage (Abfallbeseitigung;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2014) Beschlussvorlage (Abfallbeseitigung;
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hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2014)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 21.11.2013 148/2013 Abteilung: Sachbearbeiter: 5 Herr Bergs/ Herr Engels Aktenzeichen: V Gebührenkalk. Abfallentsorgung 2014 05.11.2013 öffentlich TOP- Nr.: Datum: Abfallbeseitigung; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2014 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen: 1.) Die Richtigkeit der vorgelegten Kalkulationen für das Haushaltsjahr 2014 für a) die Restmüllgefäße, b) die Biotonne, wird festgestellt. 2.) Die beiliegende Gebührensatzung für die Abfallbeseitigung wird erlassen (Anlage 2). Finanzielle Auswirkungen ? Erlöse Kosten Ja 651.263,43 € 651.263,43 € - Seite 1 von 4 - Sachverhalt: Als Anlage 1 überreiche ich die Bedarfsberechnungen für das Restmüllgefäß und die Biotonne ab dem 01.01.2014. Wie im Vorjahr, ist eine Kalkulation für die Abholung der Grünabfälle nicht erfolgt. Wegen der geringen Nachfrage wurde hierauf verzichtet. Sollte dennoch eine Abfuhr gewünscht werden, wird eine Abrechnung auf der Grundlage der tatsächlichen Inanspruchnahme des Bauhofes erfolgen. a) Restmüllgefäß Die Abrechnung des Gebührenhaushaltes 2012 wird in der nächsten Kalkulation in 2015 abgerechnet. Für das Jahr 2013 sind keine gravierenden Einschnitte in den Gebührenhaushalt zu erwarten. Es wird daher unter Berücksichtigung des Ergebnisses 2013 mit ausgeglichenen Resultaten gerechnet. Im Jahre 2014 ergeben sich folgende Änderungen: 1. Das Abfuhrentgelt aufgrund der Verträge beläuft sich im Jahre 2014 auf 83.847,13 € (Vorjahr 81.378,16 €). Es steigt um 2.468,97 € an. Diese Mehrkosten sind auf die angestiegene Anzahl der Müllgefäße zurückzuführen. 2. Bei der Deponierung tritt eine Änderung der Gebührensätze ein. Es fallen 9,79 € Grundbetrag je Einwohner und 187,44 € je Tonne an. Die Abfallmenge wird 1.300 Tonnen im kommenden Jahr betragen. 3. Die Personalkosten und der Verwaltungskostenbeitrag sind aktualisiert bzw. neu zugeordnet worden und entsprechen den Veranschlagungen im Haushaltsplan. Im Vergleich zur Kalkulation des Vorjahres sinken sie um 19.190,77 €. Ein direkter Vergleich mit den Vorjahreszahlen ist hier nicht möglich, da für das Jahr 2014 die Stellenanteile aufgrund einer Neuorganisation innerhalb der Verwaltung neu ermittelt wurden. Die Personalkostensteigerung erfolgte unter Anwendung einer 1 % -igen Tarifsteigerung. Beim Verwaltungskostenbeitrag wurden die Werte aus dem KGSt-Gutachten (Kosten eines Arbeitsplatzes 2012/2013) berücksichtigt. 4. Die weiteren Kostenbestandteile (Papierentsorgung, Büro- und Geschäftsbedarf, Schadstoffmobil) sind nach dem bisherigen Verfahren kalkuliert worden. Einzelheiten können der beiliegenden Kalkulation nach Anlage 1 entnommen werden. 5. Bei der Sperrmüllabfuhr wurden grundsätzlich die bisherigen Parameter unter Berücksichtigung des aktuellen Sperrmüllaufkommens zugrunde gelegt. Hier wird entsprechend der vorliegenden Kalkulation mit Kosten in Höhe von 13,03 € (Vorjahr 13,60 €) je Gefäß gerechnet. - Seite 2 von 4 - Das Resultat lautet hiernach wie folgt: Gefäß Restmüllgefäß 60 l Restmüllgefäß 120 l Restmüllgefäß 240 l Restmüllgefäß 1.100 l 14-tägige Leerung Restmüllgefäß 1.100 l monatl. Leerung Gebührensatz 2013 132,72 € 228,24 € 419,16 € 1.787,52 € 833,88 € Gebührensatz 2014 Differenz 124,08 € 209,52 € 380,52 € - in % 8,64 € 18,72 € 38,64 € -6,51% -8,20% -9,22% 1.605,12 € - 182,40 € -10,20% 750,36 € - 83,52 € -10,02% Wie die Tabelle zeigt, ist eine Reduzierung der Gebühr möglich. Aufgrund dessen ist eine Änderung der Gebührensatzung erforderlich. b) Biotonne Die Kosten für die Abfuhr der Biotonne liegen im Jahre 2014 bei 34.104,00 € (Vorjahr 29.504,00 €). Sie steigen um 4.600,00 € an. Die Mehrkosten sind auch hier auf die angestiegene Anzahl der Biotonnengefäße zurückzuführen. Die Deponiekosten sind mit insgesamt 33.768,00 € ermittelt. Die anderen Kosten sind entsprechend den bisherigen Aufwendungen kalkuliert worden. Nach der Anlage 1 ergeben sich bei der Biotonne Kosten in Höhe von 82.204,62 € (Vorjahr 74.584,33 €). Gegenüber dem Vorjahr steigen sie um 7.620,29 €. Die Personal- und Verwaltungskosten sind nach der aktuellen Entwicklung angepasst worden. Der Gesamtaufwand verteilt sich entsprechend den Gefäßzahlen beim 120 l-Gefäß bzw. 240 lGefäß mit 59.892,86 € und 21.989,83 €. Die Gebühren lauten hiernach wie folgt: Gefäß Gebührensatz 2013 Biomüllgefäß 120 l 102,72 € Biomüllgefäß 240 l 158,04 € Gebührensatz 2014 99,24 € 154,20 € Differenz zu 2013 3,48 € 3,84 € in % -3,39% -2,43% Die Gebührensätze müssen geändert werden. Die neue Gebührensatzung ist beigefügt. c) Abholung von Grünabfällen Wie bereits im vergangenen Jahr, soll auch im kommenden Jahr die Abholung von Grünabfällen nach dem tatsächlich vorhandenen Aufwand abgerechnet werden. Eine entsprechende Berücksichtigung in der Gebührensatzung ist daher notwendig. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: -.- Seite 3 von 4 - Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 4 von 4 -