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Beschlussvorlage (Bestattungswesen; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2014)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
140 kB
Erstellt
19.11.13, 01:00
Aktualisiert
19.11.13, 01:00
Beschlussvorlage (Bestattungswesen;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2014) Beschlussvorlage (Bestattungswesen;
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 21.11.2013 öffentlich 144/2013 Abteilung: Sachbearbeiter: 5 Herr Kowalke Aktenzeichen: V Gebührenkalk. Bestattungswesen 2014 29.10.2013 TOP- Nr.: Datum: Bestattungswesen; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2014 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenkalkulation wird festgestellt. 2. Der Bereich „Bestattungswesen“ wird auf folgende drei Kostenträger aufgeteilt: a) „Bereitstellung Friedhof“, b) „Durchführung von Bestattungen“, c) „Grabentfernungen“. Die kalkulierten Gebühren betragen: Kindergrab Reihengrab Rasen-Reihengrab Einzelwahlgrab Doppelwahlgrab Urnenreihengrab Urnenwahlgrab 0,00 € 492,00 € 1.723,00 € 1.814,00 € 3.598,00 € 492,00 € 1.814,00 € Friedhof Gey alt 410,00 € Friedhof Gey alt Friedhof Gey alt 1.500,00 € 3.000,00 € Friedhof Gey alt 1.200,00 € - Seite 1 von 5 - Durchführung der Bestattung A) Benutzung der Leichenhalle 318,00 € B) Erdbestattung a) Grabaushub Bauhof und Unternehmen b) Durchführung c) Schließen des Grabes durch den Bauhof 520,00 € je Fall 85,00 € je Fall 355,00 € je Fall C) Urnenbestattung a) Grabaushub Bauhof b) Durchführung c) Schließen des Grabes durch den Bauhof 266,00 € je Fall 85,00 € je Fall 260,00 € je Fall Entfernen einer Doppelgrabstätte Entfernen einer Einzelgrabstätte 394,00 € 197,00 € 3. Die Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe wird in der beiliegenden Fassung beschlossen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Kosten Erlöse 298.362,28 € 244.853,98 € Sachverhalt: Im Rahmen der Kalkulation der Gebühren für das Haushaltsjahr 2014 sind grundsätzlich die gleichen Parameter zugrunde gelegt worden, das heißt, die Berechnung der Abschreibung des Anlagevermögens nach Wiederbeschaffungszeitwerten sowie ein kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 6 %. Nach dem Beschluss des Gemeinderates vom 07.09.2010 zum Haushaltssicherungskonzept war der Grünanteil, welcher bisher mit 5 v.H. angesetzt wurde, um weitere 5 v.H. zu reduzieren. Dies bedeutet, dass im Bereich der Bereitstellung der Gräberflächen unter Berücksichtigung des Grünflächenanteiles 100 v.H. der Kosten umgelegt werden. Entscheidende Kostensteigerungen gegenüber der letzten Kalkulation mussten bei der Unterhaltung der Friedhofsflächen berücksichtigt werden. Im Einzelnen müssen auf dem Friedhof in Großhau aus Verkehrssicherungsgründen einige Wege instandgesetzt werden. Alleine hierdurch waren rd. 13.000,00 € in die Kalkulation einzusetzen. Zudem ist die Erneuerung des Tores an der Leichenhalle in Bergstein (ca. 10.000,00 €) zu berücksichtigen. Diese musste, da der Wasseranschluss auf dem Friedhof in Vossenack vorgezogen werden musste (ca. 10.000,00 €), in das nächste Jahr verschoben werden. Zudem sind die Stellenanteile wegen der Neuorganisation der Verwaltung aktualisiert worden. - Seite 2 von 5 - Hierzu wird auf die Darstellung in der beiliegenden Übersicht verwiesen. Danach wird, wie bisher, eine Aufteilung in drei verschiedene Kostenträger vorgenommen. Es handelt sich hierbei um 1. den Kostenträger „Bereitstellung Friedhof“, 2. den Kostenträger „Durchführung von Bestattungen“ und 3. den Kostenträger „Grabentfernung“. 1. Kostenträger „Bereitstellung Friedhof“ Die bereitgestellte Flächengröße von 45.428 m² hat sich gegenüber dem vergangenen Jahr nicht verändert. Unter Berücksichtigung der neuen und weggefallenen Grabstellen ergibt sich eine neue Fläche von 8.018,92 m² mit dem Stand 30.09.2013 (Vorjahr 8.057,25 m²), die auf die Gräberflächen entfällt. Auf die Grünflächen entfallen 25.201,29 m² (nicht belegte Gräberflächen bzw. Anlagen) und 11.007,79 m² auf Wege und sonstige Flächen. Dies bedeutet, dass auf die Gräberflächen inkl. der Zuwegung und sonstigen Flächen 43 % sowie auf die Grünflächen 57 % entfallen. Die Grünflächen kann man auch als sogenannte Vorhalteflächen bezeichnen. Von den Vorhalteflächen können 10 % in der Gebührenbedarfsberechnung einfließen. Von den ausgewiesenen Grünflächen werden daher 2.520,00 m² im umlagefähigen Aufwand berücksichtigt. Ein bestimmter Anteil der Kosten wird in der Gebührenkalkulation berücksichtigt. Dabei handelt es sich um so genannte Überkapazitäten einer laufenden Einrichtung. Dies ergibt sich daraus, dass eine zeitliche und sachliche Trennung des Gutes „Boden“ im Sinne von Grundstücksflächen nicht vorgenommen werden kann und eine Unsicherheit über den künftigen Bedarf besteht. Aus diesem Grunde wird der zuvor genannte Flächenanteil, welcher 48,71 % beträgt, um weitere 30 % auf 79 % erhöht. Die umlagefähigen Kosten betragen 145.000,19 € (Vorjahr 144.879,92 €). Wie im Vorjahr wurden die Grabnutzungsgebühren nach der so genannten Äquivalenzziffernmethode ermittelt. Bei der Äquivalenzziffernkalkulation werden Leistungseinheiten mit starker Ähnlichkeit hergestellt. Die Kosten für diese Leistungseinheiten sind zwar unterschiedlich, jedoch besteht zwischen den Leistungseinheiten eine feste Kostenrelation. In der Kalkulation wird, wie im vergangenen Jahr davon ausgegangen, dass Pflege und Unterhaltung eines Wahlgrabes etwa doppelt so hoch ist wie die Pflege und Unterhaltung eines Reihengrabes. Bei der Nutzungsdauer der Reihen- und Wahlgräber ist eine einheitliche Größe von 30 Jahren unterstellt worden. Die Flächengrößen der Einzelgräber ist entsprechend der Friedhofssatzung unter Berücksichtigung eines 30 cm-Abstandes erfolgt. Es wird von einer gleich bleibenden Kostenrelation auf längere Zeit ausgegangen. Die Kostenrelation wird in Äquivalenzziffern ausgedrückt. Äquivalenzziffern sind Gewichtungsfaktoren, die eine homogene, jedoch nicht gleichartige Leistungseinheit vergleichbar machen. Bei der Äquivalenzziffernkalkulation wird insgesamt von 75 Bestattungen im Jahr ausgegangen. Diese verteilen sich auf 1 Kindergrab, 8 Reihengräber, 12 Rasen-Reihengräber, 8 Einzelwahlgräber, 22 Doppelwahlgräber, 11 Urnenreihengräber und 13 Urnenwahlgräber. Die Gesamtkosten sind mit 145.000,19 € ermittelt. In vier Stufen erfolgt nun die Äquivalenzziffernkalkulation: 1. Die Anzahl der Bestattungen wird mit der Äquivalenzziffer gewichtet. Diese Gewichtung erfolgt durch Multiplikation der Bestattung mit den entsprechenden Äquivalenzziffern. Als - Seite 3 von 5 - Ergebnis erhält man die Anzahl der Recheneinheiten für die einzelnen Grabarten. 2. Die Anzahl der Recheneinheiten werden addiert. Nach der Tabelle in den Berechnungen laut Anlagen lautet die Addition auf 907,95 € Flächenzeitwert. 3. Die Gesamtkosten in Höhe von 145.000,19 € werden durch die Summe der Recheneinheiten dividiert. Pro Recheneinheit sind demnach 7,088974581 € anzusetzen. 4. Die Kosten pro Recheneinheit werden mit den Äquivalenzziffern für die unterschiedlichen Grabarten multipliziert. Als Ergebnis erhält man die Kosten für die Pflege und Unterhaltung eines Grabes für die unterschiedlichen Grabarten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass für ein Kindergrab keine Gebühren anfallen sollen. In der nachstehenden Tabelle sind die ermittelten Gebühren unter Berücksichtigung einer Aufund Abrundung auf volle Euro sowie bei Zugrundeliegen der dreißigjährigen Nutzungsdauer dargestellt. Sie lauten wie folgt: Bezeichnung Neue Gebühr € A Kindergrab Reihengrab Rasen-Reihengrab Einzelwahlgrab Doppelwahlgrab Urnenreihengrab Urnenwahlgrab B 0,00 492,00 1.719,00 1.808,00 3.589,00 476,00 1.797,00 Bisherige Gebühr € C 0,00 492,00 1.723,00 1.814,00 3.598,00 492,00 1.814,00 Differenz in € Spalte B - C D 0,00 0,00 -4,00 -6,00 -9,00 -16,00 -17,00 Für den alten Friedhof in Gey ergeben sich bei einer 25-jährigen Belegungszeit folgende Gebühren: a) Reihengrabstätte b) Einzelwahlgrabstätte c) Doppelwahlgrabstätte d) Urnenwahlgrab Neue Gebühr € 410,00 € 1.500,00 € 2.990,00 € 1.198,00 € Bisherige Gebühr € 410,00 € 1.500,00 € 3.000,00 € 1.200,00 € 2. Kostenträger „Durchführung von Bestattungen“ Als zweiter Kostenträger im Bereich des Friedhofswesens ist, wie bereits erwähnt, der Bereich der Durchführung der Bestattungen anzusetzen. Hier fallen Kosten in Höhe von 95.750,79 € an. Hierin enthalten sind die Personalkosten des Bauhofes und der Verwaltung, die internen Leistungsbeziehungen für Büro- und Sach- sowie EDV-Kosten, die kalkulatorischen Abschreibungen und Verzinsungen der Leichenhallen, Geschäftsaufwendungen, Bewirtschaftungs- und Energiekosten, Unterhaltung Leichenhallen und Deponieaufwendungen. - Seite 4 von 5 - Nach der Kalkulation ergeben sich folgende Gebühren: Von den durchschnittlichen Bestattungskosten entfallen A) auf die Benutzung der Leichenhalle: 318,00 €. B) Erdbestattung: 1. Grabaushub Bauhof und Unternehmen 520,00 € je Fall (bisher 515,00 €), 2. Durchführung 85,00 € je Fall (bisher ebenfalls 85,00 €), 3. Schließen des Grabes durch den Bauhof 355,00 € je Fall (bisher 350,00 €). C) Urnenbeisetzung: 1. Grabaushub Bauhof 260,00 € je Fall (bisher ebenfalls 260,00 €), 2. Durchführung 85,00 € je Fall (bisher ebenfalls 85,00 €), 3. Schließen des Grabes durch den Bauhof 260,00 € je Fall (bisher ebenfalls 260,00 €). Die Änderung bei der Erdbestattung erfordert eine Anpassung der Gebührensätze. 3. Kostenträger Grabentfernung Der dritte Kostenträger bezieht sich auf den Bereich der Grabentfernungen. Bei 10 Grabentfernungen pro Jahr ergeben sich hier Kosten von 4.103,00 €. Diese umfassen im Wesentlichen die Leistungen des Bauhofes, besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (z. B. Deponiekosten) sowie die Verwaltungskosten. Einzelheiten können der beiliegenden Kostenaufstellung entnommen werden. Pro Grabentfernung fallen demnach durchschnittlich 410,30 € an. In der Kalkulation für das Jahr 2013 wurde bereits auf eine Gebührenanpassung verzichtet. Wegen des Haushaltssicherungskonzeptes sollte nunmehr eine Gebührenanpassung vorgenommen werden. Die Gebühren lauten demnach wie folgt: a) beim Doppelwahlgrab b) beim Einzelwahlgrab 410,00 € (bisher 394,00 €), 205,00 € (bisher 197,00 €). Abwägung und Entscheidungsvorschlag: -.- Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 5 von 5 -