Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
140 kB
Erstellt
19.11.13, 01:00
Aktualisiert
19.11.13, 01:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Termin: 21.11.2013
öffentlich
144/2013
Abteilung:
Sachbearbeiter:
5
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
V Gebührenkalk.
Bestattungswesen
2014
29.10.2013
TOP- Nr.:
Datum:
Bestattungswesen;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2014
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenkalkulation wird festgestellt.
2. Der Bereich „Bestattungswesen“ wird auf folgende drei Kostenträger aufgeteilt:
a) „Bereitstellung Friedhof“,
b) „Durchführung von Bestattungen“,
c) „Grabentfernungen“.
Die kalkulierten Gebühren betragen:
Kindergrab
Reihengrab
Rasen-Reihengrab
Einzelwahlgrab
Doppelwahlgrab
Urnenreihengrab
Urnenwahlgrab
0,00 €
492,00 €
1.723,00 €
1.814,00 €
3.598,00 €
492,00 €
1.814,00 €
Friedhof Gey alt
410,00 €
Friedhof Gey alt
Friedhof Gey alt
1.500,00 €
3.000,00 €
Friedhof Gey alt
1.200,00 €
- Seite 1 von 5 -
Durchführung der Bestattung
A) Benutzung der Leichenhalle
318,00 €
B) Erdbestattung
a) Grabaushub Bauhof und Unternehmen
b) Durchführung
c) Schließen des Grabes durch den Bauhof
520,00 € je Fall
85,00 € je Fall
355,00 € je Fall
C) Urnenbestattung
a) Grabaushub Bauhof
b) Durchführung
c) Schließen des Grabes durch den Bauhof
266,00 € je Fall
85,00 € je Fall
260,00 € je Fall
Entfernen einer Doppelgrabstätte
Entfernen einer Einzelgrabstätte
394,00 €
197,00 €
3. Die Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe wird in der beiliegenden Fassung
beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Kosten
Erlöse
298.362,28 €
244.853,98 €
Sachverhalt:
Im Rahmen der Kalkulation der Gebühren für das Haushaltsjahr 2014 sind grundsätzlich die
gleichen Parameter zugrunde gelegt worden, das heißt, die Berechnung der Abschreibung des
Anlagevermögens nach Wiederbeschaffungszeitwerten sowie ein kalkulatorischer Zinssatz in
Höhe von 6 %.
Nach dem Beschluss des Gemeinderates vom 07.09.2010 zum Haushaltssicherungskonzept war
der Grünanteil, welcher bisher mit 5 v.H. angesetzt wurde, um weitere 5 v.H. zu reduzieren. Dies
bedeutet, dass im Bereich der Bereitstellung der Gräberflächen unter Berücksichtigung des
Grünflächenanteiles 100 v.H. der Kosten umgelegt werden.
Entscheidende Kostensteigerungen gegenüber der letzten Kalkulation mussten bei der
Unterhaltung der Friedhofsflächen berücksichtigt werden. Im Einzelnen müssen auf dem Friedhof
in Großhau aus Verkehrssicherungsgründen einige Wege instandgesetzt werden. Alleine
hierdurch waren rd. 13.000,00 € in die Kalkulation einzusetzen. Zudem ist die Erneuerung des
Tores an der Leichenhalle in Bergstein (ca. 10.000,00 €) zu berücksichtigen. Diese musste, da der
Wasseranschluss auf dem Friedhof in Vossenack vorgezogen werden musste (ca. 10.000,00 €),
in das nächste Jahr verschoben werden. Zudem sind die Stellenanteile wegen der
Neuorganisation der Verwaltung aktualisiert worden.
- Seite 2 von 5 -
Hierzu wird auf die Darstellung in der beiliegenden Übersicht verwiesen. Danach wird, wie bisher,
eine Aufteilung in drei verschiedene Kostenträger vorgenommen. Es handelt sich hierbei um
1. den Kostenträger „Bereitstellung Friedhof“,
2. den Kostenträger „Durchführung von Bestattungen“ und
3. den Kostenträger „Grabentfernung“.
1. Kostenträger „Bereitstellung Friedhof“
Die bereitgestellte Flächengröße von 45.428 m² hat sich gegenüber dem vergangenen Jahr nicht
verändert. Unter Berücksichtigung der neuen und weggefallenen Grabstellen ergibt sich eine neue
Fläche von 8.018,92 m² mit dem Stand 30.09.2013 (Vorjahr 8.057,25 m²), die auf die
Gräberflächen entfällt. Auf die Grünflächen entfallen 25.201,29 m² (nicht belegte Gräberflächen
bzw. Anlagen) und 11.007,79 m² auf Wege und sonstige Flächen. Dies bedeutet, dass auf die
Gräberflächen inkl. der Zuwegung und sonstigen Flächen 43 % sowie auf die Grünflächen 57 %
entfallen. Die Grünflächen kann man auch als sogenannte Vorhalteflächen bezeichnen. Von den
Vorhalteflächen können 10 % in der Gebührenbedarfsberechnung einfließen. Von den
ausgewiesenen Grünflächen werden daher 2.520,00 m² im umlagefähigen Aufwand
berücksichtigt.
Ein bestimmter Anteil der Kosten wird in der Gebührenkalkulation berücksichtigt. Dabei handelt es
sich um so genannte Überkapazitäten einer laufenden Einrichtung. Dies ergibt sich daraus, dass
eine zeitliche und sachliche Trennung des Gutes „Boden“ im Sinne von Grundstücksflächen nicht
vorgenommen werden kann und eine Unsicherheit über den künftigen Bedarf besteht. Aus diesem
Grunde wird der zuvor genannte Flächenanteil, welcher 48,71 % beträgt, um weitere 30 % auf
79 % erhöht.
Die umlagefähigen Kosten betragen 145.000,19 € (Vorjahr 144.879,92 €).
Wie im Vorjahr wurden die Grabnutzungsgebühren nach der so genannten Äquivalenzziffernmethode ermittelt. Bei der Äquivalenzziffernkalkulation werden Leistungseinheiten mit starker
Ähnlichkeit hergestellt. Die Kosten für diese Leistungseinheiten sind zwar unterschiedlich, jedoch
besteht zwischen den Leistungseinheiten eine feste Kostenrelation. In der Kalkulation wird, wie im
vergangenen Jahr davon ausgegangen, dass Pflege und Unterhaltung eines Wahlgrabes etwa
doppelt so hoch ist wie die Pflege und Unterhaltung eines Reihengrabes. Bei der Nutzungsdauer
der Reihen- und Wahlgräber ist eine einheitliche Größe von 30 Jahren unterstellt worden. Die
Flächengrößen der Einzelgräber ist entsprechend der Friedhofssatzung unter Berücksichtigung
eines 30 cm-Abstandes erfolgt.
Es wird von einer gleich bleibenden Kostenrelation auf längere Zeit ausgegangen. Die
Kostenrelation wird in Äquivalenzziffern ausgedrückt. Äquivalenzziffern sind Gewichtungsfaktoren,
die eine homogene, jedoch nicht gleichartige Leistungseinheit vergleichbar machen. Bei der
Äquivalenzziffernkalkulation wird insgesamt von 75 Bestattungen im Jahr ausgegangen. Diese
verteilen sich auf 1 Kindergrab, 8 Reihengräber, 12 Rasen-Reihengräber, 8 Einzelwahlgräber, 22
Doppelwahlgräber, 11 Urnenreihengräber und 13 Urnenwahlgräber. Die Gesamtkosten sind mit
145.000,19 € ermittelt.
In vier Stufen erfolgt nun die Äquivalenzziffernkalkulation:
1. Die Anzahl der Bestattungen wird mit der Äquivalenzziffer gewichtet. Diese Gewichtung
erfolgt durch Multiplikation der Bestattung mit den entsprechenden Äquivalenzziffern. Als
- Seite 3 von 5 -
Ergebnis erhält man die Anzahl der Recheneinheiten für die einzelnen Grabarten.
2. Die Anzahl der Recheneinheiten werden addiert. Nach der Tabelle in den Berechnungen laut
Anlagen lautet die Addition auf 907,95 € Flächenzeitwert.
3. Die Gesamtkosten in Höhe von 145.000,19 € werden durch die Summe der Recheneinheiten
dividiert. Pro Recheneinheit sind demnach 7,088974581 € anzusetzen.
4. Die Kosten pro Recheneinheit werden mit den Äquivalenzziffern für die unterschiedlichen
Grabarten multipliziert. Als Ergebnis erhält man die Kosten für die Pflege und Unterhaltung
eines Grabes für die unterschiedlichen Grabarten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang,
dass für ein Kindergrab keine Gebühren anfallen sollen.
In der nachstehenden Tabelle sind die ermittelten Gebühren unter Berücksichtigung einer Aufund Abrundung auf volle Euro sowie bei Zugrundeliegen der dreißigjährigen Nutzungsdauer
dargestellt. Sie lauten wie folgt:
Bezeichnung
Neue Gebühr
€
A
Kindergrab
Reihengrab
Rasen-Reihengrab
Einzelwahlgrab
Doppelwahlgrab
Urnenreihengrab
Urnenwahlgrab
B
0,00
492,00
1.719,00
1.808,00
3.589,00
476,00
1.797,00
Bisherige
Gebühr
€
C
0,00
492,00
1.723,00
1.814,00
3.598,00
492,00
1.814,00
Differenz in
€
Spalte B - C
D
0,00
0,00
-4,00
-6,00
-9,00
-16,00
-17,00
Für den alten Friedhof in Gey ergeben sich bei einer 25-jährigen Belegungszeit folgende
Gebühren:
a) Reihengrabstätte
b) Einzelwahlgrabstätte
c) Doppelwahlgrabstätte
d) Urnenwahlgrab
Neue Gebühr
€
410,00 €
1.500,00 €
2.990,00 €
1.198,00 €
Bisherige Gebühr
€
410,00 €
1.500,00 €
3.000,00 €
1.200,00 €
2. Kostenträger „Durchführung von Bestattungen“
Als zweiter Kostenträger im Bereich des Friedhofswesens ist, wie bereits erwähnt, der Bereich der
Durchführung der Bestattungen anzusetzen. Hier fallen Kosten in Höhe von 95.750,79 € an.
Hierin enthalten sind die Personalkosten des Bauhofes und der Verwaltung, die internen
Leistungsbeziehungen für Büro- und Sach- sowie EDV-Kosten, die kalkulatorischen
Abschreibungen
und
Verzinsungen
der
Leichenhallen,
Geschäftsaufwendungen,
Bewirtschaftungs- und Energiekosten, Unterhaltung Leichenhallen und Deponieaufwendungen.
- Seite 4 von 5 -
Nach der Kalkulation ergeben sich folgende Gebühren:
Von den durchschnittlichen Bestattungskosten entfallen
A) auf die Benutzung der Leichenhalle:
318,00 €.
B) Erdbestattung:
1. Grabaushub Bauhof und Unternehmen 520,00 € je Fall (bisher 515,00 €),
2. Durchführung 85,00 € je Fall (bisher ebenfalls 85,00 €),
3. Schließen des Grabes durch den Bauhof 355,00 € je Fall (bisher 350,00 €).
C) Urnenbeisetzung:
1. Grabaushub Bauhof 260,00 € je Fall (bisher ebenfalls 260,00 €),
2. Durchführung 85,00 € je Fall (bisher ebenfalls 85,00 €),
3. Schließen des Grabes durch den Bauhof 260,00 € je Fall (bisher ebenfalls 260,00 €).
Die Änderung bei der Erdbestattung erfordert eine Anpassung der Gebührensätze.
3. Kostenträger Grabentfernung
Der dritte Kostenträger bezieht sich auf den Bereich der Grabentfernungen. Bei 10 Grabentfernungen pro Jahr ergeben sich hier Kosten von 4.103,00 €. Diese umfassen im Wesentlichen
die Leistungen des Bauhofes, besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (z. B.
Deponiekosten) sowie die Verwaltungskosten. Einzelheiten können der beiliegenden
Kostenaufstellung entnommen werden. Pro Grabentfernung fallen demnach durchschnittlich
410,30 € an.
In der Kalkulation für das Jahr 2013 wurde bereits auf eine Gebührenanpassung verzichtet.
Wegen des Haushaltssicherungskonzeptes sollte nunmehr eine Gebührenanpassung
vorgenommen werden.
Die Gebühren lauten demnach wie folgt:
a) beim Doppelwahlgrab
b) beim Einzelwahlgrab
410,00 € (bisher 394,00 €),
205,00 € (bisher 197,00 €).
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
-.-
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
- Seite 5 von 5 -