Daten
Kommune
Kall
Größe
6,9 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.02.2005 – TOP 2 beschließt der Rat, die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der
Gemeinde Kall vom 21.10.1999 mit sofortiger Wirkung wie folgt zu ändern:
§ 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„Der Bürgermeister setzt die Tagesordnung fest. Er hat dabei Vorschläge aufzunehmen,
die ihm in schriftlicher Form spätestens am 14. Tag vor dem Sitzungstag von
mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder oder einer Fraktion vorgelegt werden.“