Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
93 kB
Erstellt
28.11.13, 01:01
Aktualisiert
28.11.13, 01:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 05.12.2013
öffentlich
160/2013
Abteilung:
Sachbearbeiter:
5
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
V Gebührenkalk.
Bestattungswesen
2014
13.11.2013
TOP- Nr.:
Datum:
Bestattungswesen;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2014
Beschlussvorschlag:
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.11.2013 fasst der Rat der
Gemeinde Hürtgenwald folgenden Beschluss:
1. Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenkalkulation wird festgestellt.
2. Der Bereich „Bestattungswesen“ wird auf folgende drei Kostenträger aufgeteilt:
a) „Bereitstellung Friedhof“,
b) „Durchführung von Bestattungen“,
c) „Grabentfernungen“.
Die kalkulierten Gebühren betragen:
Kindergrab
Reihengrab
Rasen-Reihengrab
Einzelwahlgrab
Doppelwahlgrab
Urnenreihengrab
Urnenwahlgrab
0,00 €
492,00 €
1.719,00 €
1.808,00 €
3.589,00 €
476,00 €
1.797,00 €
Friedhof Gey alt
410,00 €
Friedhof Gey alt
Friedhof Gey alt
1.500,00 €
2.990,00 €
Friedhof Gey alt
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1.198,00 €
Durchführung der Bestattung
A) Benutzung der Leichenhalle
318,00 €
B) Erdbestattung
a) Grabaushub Bauhof und Unternehmen
b) Durchführung
c) Schließen des Grabes durch den Bauhof
520,00 € je Fall
85,00 € je Fall
355,00 € je Fall
C) Urnenbestattung
a) Grabaushub Bauhof
b) Durchführung
c) Schließen des Grabes durch den Bauhof
266,00 € je Fall
85,00 € je Fall
260,00 € je Fall
Entfernen einer Doppelgrabstätte
Entfernen einer Einzelgrabstätte
410,00 €
205,00 €
3. Die Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe wird in der beiliegenden Fassung
beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Kosten
Erlöse
298.362,28 €
244.853,98 €
Sachverhalt:
Es wird auf die Beratungen zu TOP Nr. 1, Beschlussvorlage Nr. 144/2013, im Haupt- und
Finanzausschuss vom 21.11.2013 verwiesen.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
-.-
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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