Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
83 kB
Erstellt
28.11.13, 01:01
Aktualisiert
28.11.13, 01:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 05.12.2013
öffentlich
TOP- Nr.:
169/2013
Abteilung:
Sachbearbeiter:
III/Bauamt
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
III F/Ra
19.11.2013
Bebauungsplan Nr. K 12 "An der Wurzel";
hier: Anträge zur Änderung des Bebauungsplanes
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts wird beschlossen, den Anträgen des Grundstückseigentümers vom 20.09./13.11.2013 und des Bauinteressenten vom 30.09./18.11.2013 stattzugeben/
nicht stattzugeben.
Im Fall einer Zustimmung wird der Bürgermeister beauftragt, ein Städtebauliches Konzept für die
Einbindung der beiden Anträge in den vorhandenen Bebauungsplan Nr. K 12 „An der Wurzel“ zu
erarbeiten und in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates oder des Bau- und Umweltausschusses vorzustellen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
€
Sachverhalt:
Mit Datum vom 20.09.2013 und Ergänzung vom 13.11.2013 hat ein Grundstückseigentümer aus
dem Bebauungsplangebiet Nr. K 12 „An der Wurzel“ einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes gestellt. Ein gleichlautender Antrag liegt von einem Bauinteressenten mit Datum vom
30.09.2013 und Ergänzung vom 18.11.2013 vor. Beide Anträge einschließlich der Ergänzungen
sind als Anlagen 1 bis 4 beigefügt. Der Grundstückseigentümer beantragt für seine zum Wirtschaftsweg hin gelegenen Grundstücke Gemarkung Vossenack, Flur 2, Parzellen-Nrn. 715, 716
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und 717 (Grundstücke F, E, D) auf die zz. festgesetzte Mindestfirsthöhe von 7,50 m zu verzichten
und das Baufenster ebenfalls zum Wirtschaftsweg hin um 5 m zu erweitern.
Der Bauinteressent hat in seinem Ergänzungsantrag sein Bauvorhaben konkretisiert und zeichnerisch dargestellt. Dieser Antrag bezieht sich auf das Grundstück Gemarkung Vossenack, Flur 2,
Nr. 716 (Grundstück E). Im wesentlichen deckt sich dieser Antrag mit dem des Grundstückseigentümers. Aus dem Antrag und der zeichnerischen Darstellung seines Bauvorhabens ist zu erkennen, dass es diesbezüglich aber Probleme mit dem Abstand der Garage zur öffentlichen
Verkehrsfläche gibt. Der im Bebauungsplan festgesetzte Abstand von 6 m kann nicht eingehalten
werden. Diese Festsetzung wird mit der im Lageplan dargestellten Anordnung der Garage (parallel
zur öffentlichen Verkehrsfläche) umgangen.
Der Bebauungsplan Nr. K 12 „An der Wurzel“ wurde im Jahre 2007 aufgestellt. Im Jahre 2009
wurden die 1. und 2. Änderung des vorgenannten Bebauungsplan durchgeführt. Mit diesen
Änderungen wurde die Möglichkeit geschaffen, im Bebauungsplangebiet auch altersgerechtes
Wohnen (Bungalowbauweise) zu ermöglichen. Daraufhin sind zwei Bereiche im Plangebiet entsprechend ausgewiesen worden; zum einen im Bereich des Wendehammers und zum anderen im
Bereich Richtung „Paul-Heinemann-Straße“, wo bisher aber noch keine Erschließung vorhanden
ist. Im Bereich des Wendehammers sind zz. noch drei Grundstücke vorhanden, wo Gebäude ohne
Festsetzung einer Mindestfirsthöhe errichtet werden können.
Inwieweit die vom Grundstückseigentümer und vom Bauinteressenten vorgelegten Anträge
städtebaulich zu bewerten und in den vorhandenen Bebauungsplan zu integrieren sind, sollte mit
dem Stadtplanungsbüro Zimmermann abgeklärt werden. Entsprechende Möglichkeiten würden
dann in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates oder des Bau- und Umweltausschusses
vom Stadtplanungsbüro vorgestellt. Dann könnten auch der entsprechende Aufstellungsbeschluss
und die Offenlage beschlossen werden.
Für Ihre Beratungen in den Fraktionen stellt das hiesige Bauamt Ihnen gerne den gesamten Bebauungsplan Nr. K 12 einschließlich der beiden Änderungen nach Absprache mit Herrn Franke zur
Verfügung.
Anlagen
Anlage 1: Antrag Grundstückseigentümer vom 20.09.2013
Anlage 2: Ergänzungsantrag Grundstückseigentümer vom 13.11.2013,
Anlage 3: Antrag Bauinteressent vom 30.09.2013
Anlage 4: Ergänzungsantrag Bauinteressent vom 18.11.2013
Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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