Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
51 kB
Erstellt
03.12.13, 01:00
Aktualisiert
03.12.13, 01:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Schulausschuss
Termin: 12.12.2013
öffentlich
TOP- Nr.:
175/2013
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 2
Frau Kreutz
Aktenzeichen:
Datum:
2 22.0
28.11.2013
Festlegung der Kommunalen Klassenrichtzahl im Grundschulbereich für das Schuljahr
2014/2015
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die Bildung der Eingangsklassen im Grundschulbereich für das
Schuljahr 2014/2015 wie in der Sachverhaltsdarstellung vorgestellt zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
€
Sachverhalt:
Mit dem 8. Schulrechtsänderungsgesetz ergaben sich einige Änderungen, die sich im
Wesentlichen auf Neuregelungen im Grundschulbereich beziehen.
Im Einzelnen waren dies:
a) Absenkung des Klassenfrequenzrichtwertes
Die Klassen in den Grundschulen werden insgesamt kleiner. Der Klassenfrequenzrichtwert wird
(beginnend mit den jeweiligen Eingangsklassen) von derzeit 24,0 auf 22,5 in mehreren Schritten
gesenkt.
b) Neue Regelungen für die Klassenbildung:
Die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen (Klassenbildungszahl) an einer Grundschule für
Jahrgangsbezogenen und jahrgangsübergreifenden Unterricht bei einer Schülerzahl von
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bis zu 29 eine Klasse
30 bis 56 zwei Klassen
57 bis 81 drei Klassen
82 bis 104 vier Klassen
105 bis 125 fünf Klassen
126 bis 150 sechs Klassen.
Bei jeweils bis zu weitern 25 Schülern ist eine weitere Eingangsklasse zu bilden. Es gilt eine
Bandbreite von 15 bis 29.
c) Kommunale Klassenrichtzahl
Das neue Steuerungsinstrument der kommunalen Klassenrichtzahl legt nach Maßgabe der
Schülerzahl in den Eingangsklassen der jeweiligen Kommune die maximale Zahl der zu bildenden
Eingangsklassen fest. Dazu wird in jeder Kommune die Gesamtzahl der Schüler in den
Eingangsklassen des Schuljahres durch 23 geteilt. Kleinere Kommunen wie Hürtgenwald erhalten
dabei durch günstigere Rundungsregelungen etwas mehr Spielräume bei der Klassenbildung als
große.
Die so ermittelte kommunale Klassenrichtzahl stellt die maximale Zahl der in der Kommune zu
bildenden Eingangsklassen dar. Sie darf unter-, aber nicht überschritten werden.
d) Klassenbildung für das Schuljahr 2014/15
Zum Schuljahr 2014/15 werden voraussichtlich 63 Schüler eingeschult, so dass sich eine
Kommunale Klassenrichtzahl von 2,74 ( 63 : 23 = 2,74) ergibt.
Die Anmeldezahlen für die einzelnen Grundschulen sehen wie folgt aus:
Grundschule Vossenack/Bergstein: Standort Vossenack
Standort Bergstein
Grundschule Gey/Straß:
24 Schüler ( 1 Klasse)
16 Schüler ( 0,5 Klasse,
jahrgangsübergreifend)
23 Schüler ( 1 Klasse)
Nach dem jetzigen Stand der Anmeldungen müssen keine Kinder an andere als die gewünschte
Grundschule verweisen werden, da sich die Anmeldezahlen innerhalb der zu erwartenden
Klassenbildungswerte bewegen.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Entfällt
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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