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Beschlussvorlage (Festlegung der Kommunalen Klassenrichtzahl im Grundschulbereich für das Schuljahr 2014/2015)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
51 kB
Erstellt
03.12.13, 01:00
Aktualisiert
03.12.13, 01:00
Beschlussvorlage (Festlegung der Kommunalen Klassenrichtzahl im Grundschulbereich für das Schuljahr 2014/2015) Beschlussvorlage (Festlegung der Kommunalen Klassenrichtzahl im Grundschulbereich für das Schuljahr 2014/2015)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Schulausschuss Termin: 12.12.2013 öffentlich TOP- Nr.: 175/2013 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 2 Frau Kreutz Aktenzeichen: Datum: 2 22.0 28.11.2013 Festlegung der Kommunalen Klassenrichtzahl im Grundschulbereich für das Schuljahr 2014/2015 Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss nimmt die Bildung der Eingangsklassen im Grundschulbereich für das Schuljahr 2014/2015 wie in der Sachverhaltsdarstellung vorgestellt zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen ? Nein € Sachverhalt: Mit dem 8. Schulrechtsänderungsgesetz ergaben sich einige Änderungen, die sich im Wesentlichen auf Neuregelungen im Grundschulbereich beziehen. Im Einzelnen waren dies: a) Absenkung des Klassenfrequenzrichtwertes Die Klassen in den Grundschulen werden insgesamt kleiner. Der Klassenfrequenzrichtwert wird (beginnend mit den jeweiligen Eingangsklassen) von derzeit 24,0 auf 22,5 in mehreren Schritten gesenkt. b) Neue Regelungen für die Klassenbildung: Die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen (Klassenbildungszahl) an einer Grundschule für Jahrgangsbezogenen und jahrgangsübergreifenden Unterricht bei einer Schülerzahl von - Seite 1 von 2 - bis zu 29 eine Klasse 30 bis 56 zwei Klassen 57 bis 81 drei Klassen 82 bis 104 vier Klassen 105 bis 125 fünf Klassen 126 bis 150 sechs Klassen. Bei jeweils bis zu weitern 25 Schülern ist eine weitere Eingangsklasse zu bilden. Es gilt eine Bandbreite von 15 bis 29. c) Kommunale Klassenrichtzahl Das neue Steuerungsinstrument der kommunalen Klassenrichtzahl legt nach Maßgabe der Schülerzahl in den Eingangsklassen der jeweiligen Kommune die maximale Zahl der zu bildenden Eingangsklassen fest. Dazu wird in jeder Kommune die Gesamtzahl der Schüler in den Eingangsklassen des Schuljahres durch 23 geteilt. Kleinere Kommunen wie Hürtgenwald erhalten dabei durch günstigere Rundungsregelungen etwas mehr Spielräume bei der Klassenbildung als große. Die so ermittelte kommunale Klassenrichtzahl stellt die maximale Zahl der in der Kommune zu bildenden Eingangsklassen dar. Sie darf unter-, aber nicht überschritten werden. d) Klassenbildung für das Schuljahr 2014/15 Zum Schuljahr 2014/15 werden voraussichtlich 63 Schüler eingeschult, so dass sich eine Kommunale Klassenrichtzahl von 2,74 ( 63 : 23 = 2,74) ergibt. Die Anmeldezahlen für die einzelnen Grundschulen sehen wie folgt aus: Grundschule Vossenack/Bergstein: Standort Vossenack Standort Bergstein Grundschule Gey/Straß: 24 Schüler ( 1 Klasse) 16 Schüler ( 0,5 Klasse, jahrgangsübergreifend) 23 Schüler ( 1 Klasse) Nach dem jetzigen Stand der Anmeldungen müssen keine Kinder an andere als die gewünschte Grundschule verweisen werden, da sich die Anmeldezahlen innerhalb der zu erwartenden Klassenbildungswerte bewegen. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Entfällt Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -