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Beschlusstext (Berufung von Mitgliedern der Kommunalen Gesundheitskonferenz durch den Kreistag hier: Nachfolgeregelung für ausgeschiedene Mitglieder)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,2 kB
Datum
02.03.2010
Erstellt
04.05.10, 04:29
Aktualisiert
04.05.10, 04:29
Beschlusstext (Berufung von Mitgliedern der Kommunalen Gesundheitskonferenz durch den Kreistag
hier: Nachfolgeregelung für ausgeschiedene Mitglieder)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 02.03.2010 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 10 Berufung von Mitgliedern der Kommunalen Gesundheitskonferenz durch den Kreistag hier: Nachfolgeregelung für ausgeschiedene Mitglieder Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit empfiehlt folgende Beschlussfassung: "Der Kreistag beruft folgende Personen als stimmberechtigte Mitglieder der Kommunalen Gesundheitskonferenz des Kreises Euskirchen (KGK): 1. für die Wohlfahrtsverbände: Rolf Schneider, Caritasverband für die Region Eifel e. V., Klosterplatz 1, 53937 Schleiden 2. für die Ärztekammer Nordrhein -Kreisstelle EuskirchenDr. Hans Josef Bastian, Marien-Hospital Euskirchen, Gottfried-Disse-Straße 40, 53879 Euskirchen -als Stellvertreter- 3. für die Pflegekonferenz des Kreises Euskirchen Rolf Schneider, Caritasverband für die Region Eifel e. V., Klosterplatz 1, 53937 Schleiden - als Stellvertreter-" Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür V 49/2010