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Beschlussvorlage (Widmung der "Thea-Paulus-Straße" im Ortsteil Gey)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
77 kB
Erstellt
11.02.14, 12:00
Aktualisiert
11.02.14, 12:00
Beschlussvorlage (Widmung der "Thea-Paulus-Straße" im Ortsteil Gey) Beschlussvorlage (Widmung der "Thea-Paulus-Straße" im Ortsteil Gey)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 20.02.2014 öffentlich TOP- Nr.: 23/2014 Abteilung: Sachbearbeiter: I Herr Braun Aktenzeichen: Datum: I / 1 650.4 H/Ra 13.12.2013 Widmung der "Thea-Paulus-Straße" im Ortsteil Gey Beschlussvorschlag: Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts fasst der Rat folgenden Beschluss: Die Gemeindestraße „Thea-Paulus-Straße“ zwischen der Einmündung zur „Feldstraße“ und der Einmündung zur „Eifelstraße“ wird mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetztes des Landes NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV.NW.) gewidmet. Der Bürgermeister wird mit der Durchführung des Widmungsverfahrens beauftragt. Finanzielle Auswirkungen ? Nein € Sachverhalt: Die Baustraße im Bebauungsplangebiet Nr. C 4 im Ortsteil Gey wurde zwischenzeitlich fertiggestellt. Die Gemeinde ist nunmehr auch Eigentümerin aller Straßenparzellen. Nach § 6 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23.09.1995 hat die Gemeinde als Träger der Straßenbaulast die Widmung zu verfügen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Die Widmung ist eine Allgemeinverfügung, durch die die öffentliche Straßeneigenschaft begründet wird. Durch sie entstehen sowohl für den Träger der Straßenbaulast als auch für die Allgemeinheit, insbesondere für die Verkehrsteilnehmer und Anlieger, Rechte und Pflichten. - Seite 1 von 2 - Die Voraussetzung einer Widmung ist, dass der Träger der Straßenbaulast Eigentümer des einer Straße dienenden Grundstückes ist oder dass der Eigentümer und ein sonst zur Nutzung dienlich Berechtigter der Widmung zugestimmt hat. Wie erwähnt, ist die Gemeinde nunmehr Eigentümerin aller Straßenparzellen. Der Straßenbereich, welcher gewidmet werden soll, ist dem beigefügten Grundkartenausschnitt (Anlage 1) markiert. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Es wird vorgeschlagen, den Bürgermeister mit der Durchführung des Widmungsverfahrens zu beauftragen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -