Daten
Kommune
Hürtgenwald
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77 kB
Erstellt
11.02.14, 12:00
Aktualisiert
11.02.14, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 20.02.2014
öffentlich
TOP- Nr.:
23/2014
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I
Herr Braun
Aktenzeichen:
Datum:
I / 1 650.4 H/Ra
13.12.2013
Widmung der "Thea-Paulus-Straße" im Ortsteil Gey
Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts fasst der Rat folgenden Beschluss:
Die Gemeindestraße „Thea-Paulus-Straße“ zwischen der Einmündung zur „Feldstraße“ und der
Einmündung zur „Eifelstraße“ wird mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr als
Gemeindestraße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetztes des Landes NRW in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV.NW.) gewidmet.
Der Bürgermeister wird mit der Durchführung des Widmungsverfahrens beauftragt.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
€
Sachverhalt:
Die Baustraße im Bebauungsplangebiet Nr. C 4 im Ortsteil Gey wurde zwischenzeitlich
fertiggestellt. Die Gemeinde ist nunmehr auch Eigentümerin aller Straßenparzellen.
Nach § 6 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23.09.1995 hat die Gemeinde als
Träger der Straßenbaulast die Widmung zu verfügen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen
vorliegen. Die Widmung ist eine Allgemeinverfügung, durch die die öffentliche Straßeneigenschaft
begründet wird. Durch sie entstehen sowohl für den Träger der Straßenbaulast als auch für die
Allgemeinheit, insbesondere für die Verkehrsteilnehmer und Anlieger, Rechte und Pflichten.
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Die Voraussetzung einer Widmung ist, dass der Träger der Straßenbaulast Eigentümer des einer
Straße dienenden Grundstückes ist oder dass der Eigentümer und ein sonst zur Nutzung dienlich
Berechtigter der Widmung zugestimmt hat. Wie erwähnt, ist die Gemeinde nunmehr Eigentümerin
aller Straßenparzellen.
Der Straßenbereich, welcher gewidmet werden soll, ist dem beigefügten Grundkartenausschnitt
(Anlage 1) markiert.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Es wird vorgeschlagen, den Bürgermeister mit der Durchführung des Widmungsverfahrens zu
beauftragen.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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