Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
73 kB
Erstellt
13.02.14, 11:21
Aktualisiert
13.02.14, 11:21
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 20.02.2014
3/2014
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 4
Herren Görner,
Graß und Weyer
Aktenzeichen:
Datum:
480.0
04.02.2014
öffentlich
TOP- Nr.:
Unterbringung von Flüchtlingen im Gemeindegebiet
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald stellt fest, dass Handlungsbedarf bei der Unterbringung von
Flüchtlingen im Gemeindegebiet gegeben ist und beauftragt die Verwaltung, auf dem
Wohnungsmarkt nach verfügbaren und geeigneten Wohnungen zu suchen.
Sollten diese Bemühungen zu keinem Erfolg führen, so wird die Verwaltung beauftragt, folgende
gemeindlichen Objekte zur Unterbringung herzurichten:
1. Ist zu benennen
2. Ist zu benennen
3. Ist zu benennen
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Kann noch nicht beziffert werden,
keine Veranschlagung im
Haushaltsjahr 2014.
Sachverhalt:
Die Zahl der Flüchtlinge und der Asylsuchenden ist in diesem Jahr bundesweit stark angestiegen.
Mit Erlass des NRW-Innenministeriums wird deutlich, dass das Land NRW dringend weitere
Aufnahmeeinrichtungen sucht. Dies bedeutet, dass die Kommunen auch in diesem Jahr mit
weiteren Zuweisungen von Flüchtlingen und Asylsuchenden rechnen müssen.
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Im
Januar
des
Jahres
2014
haben
40
Personen
Leistungen
nach
dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, davon waren 26 Personen im Übergangsheim
Monschauer Straße 14 in Vossenack, 7 Personen in der Alten Schule Hürtgen, Höhenstr.62 sowie
7 Personen in zwei Privatunterkünften in Gey untergebracht.
Eine Prognose über die weitere Entwicklung ist nicht möglich, sie kann auch nicht von der
koordinierenden Bezirksregierung in Arnsberg eingeschätzt werden. Aufgrund der zahlreichen
Konfliktherde, insbesondere in Nordafrika und im arabischen Raum, muss auch in diesem Jahr mit
steigenden Zahlen von Flüchtlingen und Asylsuchenden gerechnet werden.
Die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen
nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG). In der Gemeinde Hürtgenwald steht derzeit das
Übergangsheim Monschauer Straße 14 im Ortsteil Vossenack, eine Asylwohnung in der Alten
Schule Hürtgen sowie 2 angemietete Privatwohnungen zur Verfügung. Die dort vorhandenen
Bettenplätze sind vollständig belegt, so dass dringend und vor allem kurzfristig weitere
Unterbringungsmöglichkeiten benötigt werden.
Seitens des Gebäudemanagements der Gemeinde Hürtgenwald werden grundsätzlich folgende
Möglichkeit dargelegt:
1. Anmietung von privaten Wohnungen
Kommentar: Wohnungen auf dem privaten Wohnungsmarkt sind nur in Ausnahmefällen
verfügbar, da von den Eigentümern durch die intensive Belegung eine erhöhte Abnutzung sowie
soziale Probleme mit der Nachbarschaft befürchtet werden. Die Anmietung von Wohnungen auf
dem privaten Wohnungsmarkt würden keine Investitionskosten mit sich ziehen. Die Wohnungen
wären zu jeder Zeit form- und fristgerecht kündbar.
2. Kündigung von gemeindlichen Mietwohnungen
Kommentar: An einigen Gebäuden (z.B. Grundschulgebäude Bergstein, Kindergartengebäude
Brandenberg, Kindergartengebäude Kleinhau, Grundschulgebäude Straß, Forum Berinsteyn in
Bergstein) verfügt die Gemeinde Hürtgenwald über Wohnraum, der grundsätzlich zur
Unterbringung von Personen genutzt werden könnte. Zu beachten ist, dass diese Wohnungen
teilweise längerfristig vermietet sind und nur mit einer entsprechenden Kündigungsfrist
(mindestens sechs bzw. neun Monate, je nach Vertragsdauer des Mietverhältnisses) zur
Verfügung stünden. Eine Unterbringung von ungefähr 15 bis 20 Personen ist durchaus realistisch.
Vorteile: Die Wohnungen sind in einem guten Zustand und zeitnah bezugsfertig. Die Investitionssumme wäre gering. Nachteile: Eine soziale Härte gegenüber den derzeitigen Mietern ist nicht von
der Hand zu weisen.
3. Anmietung eines Gebäudes in der Gemeindestraße „Im Roßbroich“ im Ortsteil Kleinhau
Kommentar: Durch Sanierungsstau (Fenster, Türen, elektrische Installation) an dem Gebäude
sind mindestens 15.000 Euro durch die Gemeinde bereitzustellen, um die gewünschte Nutzung
herbeiführen zu können. Weitere Maßnahmen werden befürchtet. Zudem dürften die
energetischen Kosten (Heizung, Strom) durch den schlechten energetischen Zustand des
Gebäudes hohe monatliche Kosten verursachen.
4. Kauf/ Anmietung von Wohncontainern:
Kommentar: Nach ersten Recherchen wäre ein Wohncontainer (36 Quadratmeter, 4-5 Personen
maximal Belegung incl. Miniküche, Dusche, WC und isoliert gemäß EnEV) zum Preis für ca.
20.000 Euro käuflich zu erwerben. Baurechtliche Konsequenzen sind darüber hinaus zu klären.
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Darüber hinaus ist die Energieversorgung zu erörtern. Ein Anschluss an die Wasserversorgung
sowie an die Kanalisation notwendig.
5. Herrichtung von Unterkünften an Schulen, Kindergärten und Dorfgemeinschaftshäusern:
Zum heutigen Zeitpunkt wäre nach hiesiger Einschätzung lediglich an folgenden Objekten die
Herstellung von Wohnraum zur Unterbringung von Asylbewerbern kurzfristig möglich:
a)
b)
c)
Kindergarten Kleinhau/ Alte Schule, Kreuzstraße. 7, 52393 Hürtgenwald/Kleinhau
Forum Berinsteyn, Dechant-Weisweiler-Straße 2, 52393Hürtgenwald/Bergstein
Alte Schule Hürtgen, Höhenstraße 62, 52393 Hürtgenwald/Hürtgen
Zu a)
Die Räume der ersten Etage der Alten Schule Kleinhau (bisherige Nutzung als
Jugendtreff und für Ortsvereine) können zu Unterkünften umgebaut werden. Die
vorhandenen sanitären Anlagen müssen um eine Duschgelegenheit erweitert
werden. Eine Küche ist vorhanden. Ob brandschutztechnische Maßnahmen
erforderlich werden, ist unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Belegung zu
klären. Mit einem Kostenaufwand in Höhe von 10.000 Euro ist zu rechnen. Eine
Unterbringung von ca. 7-8 Personen in mehreren Schlafräumen sollte möglich sein.
Zu b)
Die Wohnung (Souterrain) wird zurzeit durch eine Krabbelgruppe 2-3 Stunden
wöchentlich genutzt. Eine Verlegung dieser Gruppe sollte kurzfristig möglich sein. Die
Wohnung ist kurzfristig ohne großen Aufwand nutzbar. Eine Unterbringung von ca. 34 Personen in einem gemeinsamen Schlafraum sollte möglich sein.
Zu c)
In diesem Objekt sind bereits Asylbewerber untergebracht. Eine Wohnung im ersten
Obergeschoss wird zurzeit durch Ortsvereine genutzt. Eine Überarbeitung der
Sanitäranlagen ist notwendig. Eine Küche ist nicht vorhanden und muss installiert
werden. Der finanzielle Aufwand mit Nebenarbeiten wird hierfür auf 6.000 Euro
geschätzt. Eine Unterbringung von ca. 5-6 Personen in einem gemeinsamen
Schlafraum sollte realisierbar sein.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Aufgrund des vorgenannten wird verwaltungsseitig folgendes Vorgehen vorgeschlagen:
1. Anmietung freier Wohnungen auf dem privaten Wohnungsmarkt
2. Verwaltungsseitig wird kein weiterer Vorschlag unterbreitet. Der Rat sollte nach ausführlicher
Abwägung unter Berücksichtigung der örtlichen Belange und der Entwicklung der einzelnen
Objekte eine Entscheidung treffen.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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