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Beschlussvorlage (Unterbringung von Flüchtlingen im Gemeindegebiet)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
73 kB
Erstellt
13.02.14, 11:21
Aktualisiert
13.02.14, 11:21
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 20.02.2014 3/2014 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 4 Herren Görner, Graß und Weyer Aktenzeichen: Datum: 480.0 04.02.2014 öffentlich TOP- Nr.: Unterbringung von Flüchtlingen im Gemeindegebiet Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald stellt fest, dass Handlungsbedarf bei der Unterbringung von Flüchtlingen im Gemeindegebiet gegeben ist und beauftragt die Verwaltung, auf dem Wohnungsmarkt nach verfügbaren und geeigneten Wohnungen zu suchen. Sollten diese Bemühungen zu keinem Erfolg führen, so wird die Verwaltung beauftragt, folgende gemeindlichen Objekte zur Unterbringung herzurichten: 1. Ist zu benennen 2. Ist zu benennen 3. Ist zu benennen Finanzielle Auswirkungen ? Ja Kann noch nicht beziffert werden, keine Veranschlagung im Haushaltsjahr 2014. Sachverhalt: Die Zahl der Flüchtlinge und der Asylsuchenden ist in diesem Jahr bundesweit stark angestiegen. Mit Erlass des NRW-Innenministeriums wird deutlich, dass das Land NRW dringend weitere Aufnahmeeinrichtungen sucht. Dies bedeutet, dass die Kommunen auch in diesem Jahr mit weiteren Zuweisungen von Flüchtlingen und Asylsuchenden rechnen müssen. - Seite 1 von 3 - Im Januar des Jahres 2014 haben 40 Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, davon waren 26 Personen im Übergangsheim Monschauer Straße 14 in Vossenack, 7 Personen in der Alten Schule Hürtgen, Höhenstr.62 sowie 7 Personen in zwei Privatunterkünften in Gey untergebracht. Eine Prognose über die weitere Entwicklung ist nicht möglich, sie kann auch nicht von der koordinierenden Bezirksregierung in Arnsberg eingeschätzt werden. Aufgrund der zahlreichen Konfliktherde, insbesondere in Nordafrika und im arabischen Raum, muss auch in diesem Jahr mit steigenden Zahlen von Flüchtlingen und Asylsuchenden gerechnet werden. Die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG). In der Gemeinde Hürtgenwald steht derzeit das Übergangsheim Monschauer Straße 14 im Ortsteil Vossenack, eine Asylwohnung in der Alten Schule Hürtgen sowie 2 angemietete Privatwohnungen zur Verfügung. Die dort vorhandenen Bettenplätze sind vollständig belegt, so dass dringend und vor allem kurzfristig weitere Unterbringungsmöglichkeiten benötigt werden. Seitens des Gebäudemanagements der Gemeinde Hürtgenwald werden grundsätzlich folgende Möglichkeit dargelegt: 1. Anmietung von privaten Wohnungen Kommentar: Wohnungen auf dem privaten Wohnungsmarkt sind nur in Ausnahmefällen verfügbar, da von den Eigentümern durch die intensive Belegung eine erhöhte Abnutzung sowie soziale Probleme mit der Nachbarschaft befürchtet werden. Die Anmietung von Wohnungen auf dem privaten Wohnungsmarkt würden keine Investitionskosten mit sich ziehen. Die Wohnungen wären zu jeder Zeit form- und fristgerecht kündbar. 2. Kündigung von gemeindlichen Mietwohnungen Kommentar: An einigen Gebäuden (z.B. Grundschulgebäude Bergstein, Kindergartengebäude Brandenberg, Kindergartengebäude Kleinhau, Grundschulgebäude Straß, Forum Berinsteyn in Bergstein) verfügt die Gemeinde Hürtgenwald über Wohnraum, der grundsätzlich zur Unterbringung von Personen genutzt werden könnte. Zu beachten ist, dass diese Wohnungen teilweise längerfristig vermietet sind und nur mit einer entsprechenden Kündigungsfrist (mindestens sechs bzw. neun Monate, je nach Vertragsdauer des Mietverhältnisses) zur Verfügung stünden. Eine Unterbringung von ungefähr 15 bis 20 Personen ist durchaus realistisch. Vorteile: Die Wohnungen sind in einem guten Zustand und zeitnah bezugsfertig. Die Investitionssumme wäre gering. Nachteile: Eine soziale Härte gegenüber den derzeitigen Mietern ist nicht von der Hand zu weisen. 3. Anmietung eines Gebäudes in der Gemeindestraße „Im Roßbroich“ im Ortsteil Kleinhau Kommentar: Durch Sanierungsstau (Fenster, Türen, elektrische Installation) an dem Gebäude sind mindestens 15.000 Euro durch die Gemeinde bereitzustellen, um die gewünschte Nutzung herbeiführen zu können. Weitere Maßnahmen werden befürchtet. Zudem dürften die energetischen Kosten (Heizung, Strom) durch den schlechten energetischen Zustand des Gebäudes hohe monatliche Kosten verursachen. 4. Kauf/ Anmietung von Wohncontainern: Kommentar: Nach ersten Recherchen wäre ein Wohncontainer (36 Quadratmeter, 4-5 Personen maximal Belegung incl. Miniküche, Dusche, WC und isoliert gemäß EnEV) zum Preis für ca. 20.000 Euro käuflich zu erwerben. Baurechtliche Konsequenzen sind darüber hinaus zu klären. - Seite 2 von 3 - Darüber hinaus ist die Energieversorgung zu erörtern. Ein Anschluss an die Wasserversorgung sowie an die Kanalisation notwendig. 5. Herrichtung von Unterkünften an Schulen, Kindergärten und Dorfgemeinschaftshäusern: Zum heutigen Zeitpunkt wäre nach hiesiger Einschätzung lediglich an folgenden Objekten die Herstellung von Wohnraum zur Unterbringung von Asylbewerbern kurzfristig möglich: a) b) c) Kindergarten Kleinhau/ Alte Schule, Kreuzstraße. 7, 52393 Hürtgenwald/Kleinhau Forum Berinsteyn, Dechant-Weisweiler-Straße 2, 52393Hürtgenwald/Bergstein Alte Schule Hürtgen, Höhenstraße 62, 52393 Hürtgenwald/Hürtgen Zu a) Die Räume der ersten Etage der Alten Schule Kleinhau (bisherige Nutzung als Jugendtreff und für Ortsvereine) können zu Unterkünften umgebaut werden. Die vorhandenen sanitären Anlagen müssen um eine Duschgelegenheit erweitert werden. Eine Küche ist vorhanden. Ob brandschutztechnische Maßnahmen erforderlich werden, ist unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Belegung zu klären. Mit einem Kostenaufwand in Höhe von 10.000 Euro ist zu rechnen. Eine Unterbringung von ca. 7-8 Personen in mehreren Schlafräumen sollte möglich sein. Zu b) Die Wohnung (Souterrain) wird zurzeit durch eine Krabbelgruppe 2-3 Stunden wöchentlich genutzt. Eine Verlegung dieser Gruppe sollte kurzfristig möglich sein. Die Wohnung ist kurzfristig ohne großen Aufwand nutzbar. Eine Unterbringung von ca. 34 Personen in einem gemeinsamen Schlafraum sollte möglich sein. Zu c) In diesem Objekt sind bereits Asylbewerber untergebracht. Eine Wohnung im ersten Obergeschoss wird zurzeit durch Ortsvereine genutzt. Eine Überarbeitung der Sanitäranlagen ist notwendig. Eine Küche ist nicht vorhanden und muss installiert werden. Der finanzielle Aufwand mit Nebenarbeiten wird hierfür auf 6.000 Euro geschätzt. Eine Unterbringung von ca. 5-6 Personen in einem gemeinsamen Schlafraum sollte realisierbar sein. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Aufgrund des vorgenannten wird verwaltungsseitig folgendes Vorgehen vorgeschlagen: 1. Anmietung freier Wohnungen auf dem privaten Wohnungsmarkt 2. Verwaltungsseitig wird kein weiterer Vorschlag unterbreitet. Der Rat sollte nach ausführlicher Abwägung unter Berücksichtigung der örtlichen Belange und der Entwicklung der einzelnen Objekte eine Entscheidung treffen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 3 von 3 -