Daten
Kommune
Hürtgenwald
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61 kB
Erstellt
19.11.13, 01:00
Aktualisiert
19.11.13, 01:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Termin: 21.11.2013
öffentlich
153/2013
Abteilung:
Sachbearbeiter:
5
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
5/902-40 (2014
Beratungsverfahren)
Kw/Ma
06.11.2013
TOP- Nr.:
Datum:
Haushaltssatzung 2014 einschließlich Stellenplan sowie Haushaltssicherungskonzept für
die Jahre 2013-2023 der Gemeinde Hürtgenwald;
hier: Stellungnahme der FDP-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Ohne
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Sachverhalt:
Auf die Stellungnahme der FDP-Fraktion vom 01.11.2013 wird verwiesen. Zu den Ausführungen
der FDP erlaube ich mir, wie folgt Stellung zu nehmen:
Zu 1: Im Rahmen einer Untersuchung ist ein ortsansässiges Unternehmen beauftragt worden,
eine Ist-Aufnahme der vorhandenen EDV-Infrastruktur vorzunehmen. Auf dieser Basis wurde
zusammen mit diesem Unternehmen eine Ausschreibung erarbeitet und an mehrere Unternehmen
versandt. Hierauf ist kein Angebot abgegeben worden. Aus diesem Grunde wurde das Thema
„Leasing von PC“ nicht weiter verfolgt. Zudem ist hierzu anzumerken, dass die Personalcomputer
in der Verwaltung länger als drei Jahre (oftmals bis zu 6 Jahren) eingesetzt werden. Ein Ersatz
erfolgt immer nur dann, wenn er notwendig ist.
Zu 2: Das Ziel ist nicht erfolglos bearbeitet worden. Hier sind bereits interfraktionell Vorschläge
diskutiert worden. Danach sollen für kommerziell betriebene Veranstaltungen Nutzungsentgelte
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erhoben werden. Insoweit liegt hier auch kein Widerspruch in den politischen Zielen beim Produkt
90322 „Allgemeine Schulverwaltung“.
Zu 3: Eine Prüfung kann zugesagt werden. Allerdings verbergen sich nicht nur die
Bauhofleistungen hinter den internen Leistungsbeziehungen, sondern auch die Aufwendungen für
das Gebäudemanagement sowie die Reparaturarbeiten in den Gebäuden, welche vom Bauhof
ausgeführt werden. Die Pflege der Außenanlagen ist in allen Kindergärten von untergeordneter
Bedeutung. Zudem kann die Wartung und Instandhaltung der Spielgeräte im Außenbereich nur
durch fachkundiges Personal erfolgen, welches im Bauhof vorhanden ist.
Zu 4:
a) Die Wartung und Instandhaltung der Spielgeräte obliegt dem Bauhof. Siehe Begründung
bei Ziffer 3. Zudem werden bei einer Reihe von Spielplätzen die Pflegearbeiten von
ehrenamtlich tätigen Personen durchgeführt.
b) Im Teilfinanzplan B ist die Neuerrichtung des Spielplatzes in der Ortschaft Hürtgen
vorgesehen.
Zu 5: Der Auszug aus dem Stellenplan ist hier nicht richtig wiedergegeben. Tatsächlich werden
dort 0,255 Beamtenstellen sowie 0,58 tariflich Beschäftigte geführt. Im Vergleich zum Vorjahr ist
das Defizit in nahezu gleicher Höhe vorgesehen.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
-.-
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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