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Beschlussvorlage (Haushaltssatzung 2014 einschließlich Stellenplan sowie Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2013-2023 der Gemeinde Hürtgenwald; hier: Stellungnahme der FDP-Fraktion)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
61 kB
Erstellt
19.11.13, 01:00
Aktualisiert
19.11.13, 01:00
Beschlussvorlage (Haushaltssatzung 2014 einschließlich Stellenplan sowie Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2013-2023 der Gemeinde Hürtgenwald;
hier: Stellungnahme der FDP-Fraktion) Beschlussvorlage (Haushaltssatzung 2014 einschließlich Stellenplan sowie Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2013-2023 der Gemeinde Hürtgenwald;
hier: Stellungnahme der FDP-Fraktion)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 21.11.2013 öffentlich 153/2013 Abteilung: Sachbearbeiter: 5 Herr Kowalke Aktenzeichen: 5/902-40 (2014 Beratungsverfahren) Kw/Ma 06.11.2013 TOP- Nr.: Datum: Haushaltssatzung 2014 einschließlich Stellenplan sowie Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2013-2023 der Gemeinde Hürtgenwald; hier: Stellungnahme der FDP-Fraktion Beschlussvorschlag: Ohne Finanzielle Auswirkungen ? Nein Sachverhalt: Auf die Stellungnahme der FDP-Fraktion vom 01.11.2013 wird verwiesen. Zu den Ausführungen der FDP erlaube ich mir, wie folgt Stellung zu nehmen: Zu 1: Im Rahmen einer Untersuchung ist ein ortsansässiges Unternehmen beauftragt worden, eine Ist-Aufnahme der vorhandenen EDV-Infrastruktur vorzunehmen. Auf dieser Basis wurde zusammen mit diesem Unternehmen eine Ausschreibung erarbeitet und an mehrere Unternehmen versandt. Hierauf ist kein Angebot abgegeben worden. Aus diesem Grunde wurde das Thema „Leasing von PC“ nicht weiter verfolgt. Zudem ist hierzu anzumerken, dass die Personalcomputer in der Verwaltung länger als drei Jahre (oftmals bis zu 6 Jahren) eingesetzt werden. Ein Ersatz erfolgt immer nur dann, wenn er notwendig ist. Zu 2: Das Ziel ist nicht erfolglos bearbeitet worden. Hier sind bereits interfraktionell Vorschläge diskutiert worden. Danach sollen für kommerziell betriebene Veranstaltungen Nutzungsentgelte - Seite 1 von 2 - erhoben werden. Insoweit liegt hier auch kein Widerspruch in den politischen Zielen beim Produkt 90322 „Allgemeine Schulverwaltung“. Zu 3: Eine Prüfung kann zugesagt werden. Allerdings verbergen sich nicht nur die Bauhofleistungen hinter den internen Leistungsbeziehungen, sondern auch die Aufwendungen für das Gebäudemanagement sowie die Reparaturarbeiten in den Gebäuden, welche vom Bauhof ausgeführt werden. Die Pflege der Außenanlagen ist in allen Kindergärten von untergeordneter Bedeutung. Zudem kann die Wartung und Instandhaltung der Spielgeräte im Außenbereich nur durch fachkundiges Personal erfolgen, welches im Bauhof vorhanden ist. Zu 4: a) Die Wartung und Instandhaltung der Spielgeräte obliegt dem Bauhof. Siehe Begründung bei Ziffer 3. Zudem werden bei einer Reihe von Spielplätzen die Pflegearbeiten von ehrenamtlich tätigen Personen durchgeführt. b) Im Teilfinanzplan B ist die Neuerrichtung des Spielplatzes in der Ortschaft Hürtgen vorgesehen. Zu 5: Der Auszug aus dem Stellenplan ist hier nicht richtig wiedergegeben. Tatsächlich werden dort 0,255 Beamtenstellen sowie 0,58 tariflich Beschäftigte geführt. Im Vergleich zum Vorjahr ist das Defizit in nahezu gleicher Höhe vorgesehen. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: -.- Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -