Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
53 kB
Erstellt
28.03.14, 16:00
Aktualisiert
28.03.14, 16:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 08.04.2014
öffentlich
TOP- Nr.:
43/2014
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 4
Herr Graß
Aktenzeichen:
Datum:
4.49.01
24.03.2014
Förderung von Energiesparmodellen an Schulen durch das Bundesministerium für
Umwelt;
hier: Weiteres Vorgehen
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, einen Förderantrag zur Umrüstung der Turnhallenbeleuchtung am
Grundschulstandort Vossenack zu stellen und im Bewilligungsfalle den zu tragenden Eigenanteil
bereitzustellen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
10.000 €
Sachverhalt:
Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 12.12.2013 (siehe Vorlage 181/2013, TOP 6)
folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:
Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Schulen, die
Möglichkeiten zur Antragstellung einer Förderung zur Einführung eines Energieeinsparmodells
z. B. an den gemeindlichen Schulturnhallen zu überprüfen und bei einem positiven Ergebnis einen
Antrag an das Bundesministerium für Umwelt zu stellen.
Die umfangreichen Antragsunterlagen wurden durchgesehen und erste Gespräche mit dem
Projektträger Jülich (PTJ) geführt. Die maximale Förderung beträgt 30 Prozent der
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Gesamtinvestition. 70 Prozent müssen als Eigenanteil von der Kommune getragen werden. Eine
Antragsstellung ist bis zum 30. April 2014 möglich. Danach beträgt die Antragsbearbeitung rund 6
Monate.
Da aus dem Projekt ÖKOPROFIT Kreis Düren 2013/14 die notwendigen Grunddaten der
Turnhallenbeleuchtung am Grundschulgebäude Vossenack vorhanden sind, wird eine
Antragsstellung für die Erneuerung der Turnhallenbeleuchtung am Grundschulstandort Vossenack
vorgeschlagen. Der Austausch der Hallenbeleuchtung von konventioneller Technik auf LEDTechnik kostet rund 16.500 Euro. 30 Prozent würden davon gefördert, den Rest hätte die
Gemeinde Hürtgenwald zu tragen.
Da im Haushaltsjahr 2014 keine Haushaltsmittel für die Erneuerung der Hallenbeleuchtung
vorgesehen sind, sind diese im Haushaltsjahr 2015 bereit zu stellen. Die Umsetzung in 2015
scheint vertretbar, da mit einer Bearbeitungsdauer des Förderantrags von sechs Monaten zu
rechnen ist. Hiernach ist die Umsetzung der Maßnahme mit der Schule und den weiteren
Hallennutzer abzustimmen.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor, einen Förderantrag zur Umrüstung der Turnhallenbeleuchtung am
Grundschulstandort Vossenack zu stellen und im Falle einer Bewilligung, entsprechende
Haushaltsmittel zur Tragung des Eigenanteils zur Verfügung zu stellen.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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