Daten
Kommune
Hürtgenwald
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88 kB
Erstellt
28.11.13, 01:01
Aktualisiert
28.11.13, 01:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 05.12.2013
öffentlich
TOP- Nr.:
143/2013
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 1
Herr Heidbüchel
Aktenzeichen:
Datum:
I H/Hen
29.10.2013
Neuanschaffung eines LF 20/16 für die Freiwillige Feuerwehr Hürtgenwald, Löschgruppe
Gey
Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die
Neuanschaffung eines LF 20/16 für die Löschgruppe Gey im Jahr 2014 entsprechend der
vorgeschlagenen Vorgehensweise.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Erforderliche zu veranlassen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
229.000,00 €
Sachverhalt:
Bei der Aufstellung des neuen Brandschutzbedarfsplanes wurde im Bereich „Fahrzeuge“ die
Neuanschaffung eines Löschfahrzeuges 20/16 für die Löschgruppe Gey für das Jahr 2014
vorgesehen.
Bei den Gesprächen zum Brandschutzbedarfsplan 2013 – insbesondere beim interfraktionellen
Gespräch am 11.01.2013 (vgl. Anlage 1) – wurde die zukünftige Nutzungsdauer von
Feuerwehrfahrzeugen auf 25 Jahre festgelegt. Das Fahrzeug der Löschgrupe Gey stammt aus
dem Jahr 1989, so dass der Zeitraum von 25 Jahren im Jahr 2014 erfüllt ist. Auf die
Reparaturanfälligkeit der Fahrzeuge im „gehobenen Alter“ wurde seinerzeit schon hingewiesen.
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Im Rahmen der Kalkulation der „Feuerwehrgebühren“ hat sich bei einigen Rechenbeispielen
gezeigt, dass die Kosten für Reparaturen, die sich bei der betroffenen Fahrzeugkategorie rasch im
1000er Bereich bewegen, die Gebühren drastisch ansteigen lassen.
Auch in diesem Jahr wird die Position „Fahrzeugunterhaltung“ mit einem Ansatz von 25.000 €
nicht ausreichend sein. Die sukzessive Verjüngung des Fahrzeugbestandes sollte hier bei der
Unterhaltung, die sich direkt auf das Gesamthaushaltsergebnis auswirkt, Entlastung bringen.
Im Rahmen der Abholung des neuen Löschfahrzeuges 20/16 für die Löschgruppe Bergstein
wurde mit der Firma Ziegler Safety über die Möglichkeit gesprochen, ein weiteres Löschfahrzeug
20/16 zum Preis der beiden bereits erworbenen Fahrzeuge anzuschaffen. Eine schriftliche
Anfrage wurde mit Schreiben vom 25.10.2013 (siehe Anlage2) beantwortet.
Mit Pressemitteilung der Firma Ziegler Safety am 08.11.2013 (Anlage 3) wurden den Kunden der
Firma Ziegler Safety mitgeteilt, dass diese an das chinesische Unternehmen CIMC veräußert
wurde. Diese neuerliche Entwicklung veranlasste unter Bezug auf das o.a. Schreiben bei der
Firma Ziegler Safety die Nachfrage, welche zeitliche Bindung an das Angebot nunmehr geknüpft
sei. Eine Bindung bis Ende März 2014 könne zugesagt werden, war die Antwort.
Da vor ca. einem Jahr vor der Bestellung des Fahrzeuges für die Löschgruppe Bergstein neben
der Firma Ziegler Safety auch Gespräche mit den Firmen Schlingmann und Rosenbauer geführt
wurden, die jedoch im Preisvergleich wieder „teurer“ waren, schlage ich vor, die
Fahrzeuganschaffung erneut über die Firma Ziegler Safety abzuwickeln. (Vgl. hierzu Vorlage
114/2012).
Die Anforderung an das Fahrzeug für die Löschgruppe Gey entsprechen denen der Fahrzeuge für
die Löschgruppen Vossenack und Gey (vgl. hierzu auch insbesondere Brandschutzbedarfsplan
7.3, 7.3.1 und 7.3.2 sowie 5.2 und 5.2.4).
In diesem Zusammenhang muss auch auf die ab dem 01.01.2014 geltende neue Abgasnorm
„EURO VI“ für LKW hingewiesen werden. Um diese Norm einzuhalten, muss vom
Fahrzeughersteller ein Zusatzteil in der Größe eines „kleinen Kühlschrankes“ für die
Abgasreinigung verbaut werden. Die zusätzlich entstehenden Kosten werden auf ca. 10.000 €
geschätzt. Der beabsichtigte „Umweltschutzeffekt“ wird aber nur bei entsprechender Laufleistung
der Fahrzeuge z.B. im Güterfernverkehr erzielt werden. Entsprechende Interventionen haben in
NRW dazu geführt, dass im Bereich der Feuerwehreinsatzfahrzeuge eine Ausnahme bei der
Bezirksregierung Köln beantragt werden kann, um „Restposten“ vorhandener Fahrgestelle mit
EURO V-Norm zu verwenden. Ein positives Vorgespräch mit der Bezirksregierung Köln hat bereits
stattgefunden.
Vom zeitlichen Ablauf ist es geplant, zu Beginn des kommenden Jahres die erforderlichen
Gespräche mit Fahrzeug- und Aufbauhersteller zu führen, damit unmittelbar nach Genehmigung
des Haushalts bestellt werden kann, da es geplant ist, das Fahrzeug noch im Laufe des Jahres
2014 in Nutzung nehmen zu können. Es muss von einer Produktions- und Lieferzeit von ca. 9
Monaten (3 Monate Fahrgestell, 6 Monate Aufbau) ausgegangen werden.
Ich weise darauf hin, dass die Auftragserteilung zur Bestellung des Fahrgestells und des
Fahrzeugaufbaus zu gegebener Zeit dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald als eigenständige
Beschlussvorlage vorgelegt werden wird.
Das TLF 16/25, Baujahr 1964, wird zum Ende des Jahres aus dem Fuhrpark genommen. Das TLF
16/25, Baujahr 1989, soll durch den Neukauf wiederbeschafft werden.
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Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Unter Berücksichtigung der o.a. Argumente ist es nach meiner Auffassung geboten, einen
Neukauf entsprechend dem abgestimmten Brandschutzbedarfsplan sowie der Tatsache, dass die
Firma Ziegler Safety ein in Preis- und Leistung entsprechendes Angebot unterbreitet hat, zu
tätigen.
Ich empfehle daher dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald, der von der Verwaltung
vorgeschlagenen Vorgehensweise zuzustimmen.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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