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Beschlussvorlage (Neuanschaffung eines LF 20/16 für die Freiwillige Feuerwehr Hürtgenwald, Löschgruppe Gey)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
88 kB
Erstellt
28.11.13, 01:01
Aktualisiert
28.11.13, 01:01
Beschlussvorlage (Neuanschaffung eines LF 20/16 für die Freiwillige Feuerwehr Hürtgenwald, Löschgruppe Gey) Beschlussvorlage (Neuanschaffung eines LF 20/16 für die Freiwillige Feuerwehr Hürtgenwald, Löschgruppe Gey) Beschlussvorlage (Neuanschaffung eines LF 20/16 für die Freiwillige Feuerwehr Hürtgenwald, Löschgruppe Gey)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 05.12.2013 öffentlich TOP- Nr.: 143/2013 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 1 Herr Heidbüchel Aktenzeichen: Datum: I H/Hen 29.10.2013 Neuanschaffung eines LF 20/16 für die Freiwillige Feuerwehr Hürtgenwald, Löschgruppe Gey Beschlussvorschlag: Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die Neuanschaffung eines LF 20/16 für die Löschgruppe Gey im Jahr 2014 entsprechend der vorgeschlagenen Vorgehensweise. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Erforderliche zu veranlassen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja 229.000,00 € Sachverhalt: Bei der Aufstellung des neuen Brandschutzbedarfsplanes wurde im Bereich „Fahrzeuge“ die Neuanschaffung eines Löschfahrzeuges 20/16 für die Löschgruppe Gey für das Jahr 2014 vorgesehen. Bei den Gesprächen zum Brandschutzbedarfsplan 2013 – insbesondere beim interfraktionellen Gespräch am 11.01.2013 (vgl. Anlage 1) – wurde die zukünftige Nutzungsdauer von Feuerwehrfahrzeugen auf 25 Jahre festgelegt. Das Fahrzeug der Löschgrupe Gey stammt aus dem Jahr 1989, so dass der Zeitraum von 25 Jahren im Jahr 2014 erfüllt ist. Auf die Reparaturanfälligkeit der Fahrzeuge im „gehobenen Alter“ wurde seinerzeit schon hingewiesen. - Seite 1 von 3 - Im Rahmen der Kalkulation der „Feuerwehrgebühren“ hat sich bei einigen Rechenbeispielen gezeigt, dass die Kosten für Reparaturen, die sich bei der betroffenen Fahrzeugkategorie rasch im 1000er Bereich bewegen, die Gebühren drastisch ansteigen lassen. Auch in diesem Jahr wird die Position „Fahrzeugunterhaltung“ mit einem Ansatz von 25.000 € nicht ausreichend sein. Die sukzessive Verjüngung des Fahrzeugbestandes sollte hier bei der Unterhaltung, die sich direkt auf das Gesamthaushaltsergebnis auswirkt, Entlastung bringen. Im Rahmen der Abholung des neuen Löschfahrzeuges 20/16 für die Löschgruppe Bergstein wurde mit der Firma Ziegler Safety über die Möglichkeit gesprochen, ein weiteres Löschfahrzeug 20/16 zum Preis der beiden bereits erworbenen Fahrzeuge anzuschaffen. Eine schriftliche Anfrage wurde mit Schreiben vom 25.10.2013 (siehe Anlage2) beantwortet. Mit Pressemitteilung der Firma Ziegler Safety am 08.11.2013 (Anlage 3) wurden den Kunden der Firma Ziegler Safety mitgeteilt, dass diese an das chinesische Unternehmen CIMC veräußert wurde. Diese neuerliche Entwicklung veranlasste unter Bezug auf das o.a. Schreiben bei der Firma Ziegler Safety die Nachfrage, welche zeitliche Bindung an das Angebot nunmehr geknüpft sei. Eine Bindung bis Ende März 2014 könne zugesagt werden, war die Antwort. Da vor ca. einem Jahr vor der Bestellung des Fahrzeuges für die Löschgruppe Bergstein neben der Firma Ziegler Safety auch Gespräche mit den Firmen Schlingmann und Rosenbauer geführt wurden, die jedoch im Preisvergleich wieder „teurer“ waren, schlage ich vor, die Fahrzeuganschaffung erneut über die Firma Ziegler Safety abzuwickeln. (Vgl. hierzu Vorlage 114/2012). Die Anforderung an das Fahrzeug für die Löschgruppe Gey entsprechen denen der Fahrzeuge für die Löschgruppen Vossenack und Gey (vgl. hierzu auch insbesondere Brandschutzbedarfsplan 7.3, 7.3.1 und 7.3.2 sowie 5.2 und 5.2.4). In diesem Zusammenhang muss auch auf die ab dem 01.01.2014 geltende neue Abgasnorm „EURO VI“ für LKW hingewiesen werden. Um diese Norm einzuhalten, muss vom Fahrzeughersteller ein Zusatzteil in der Größe eines „kleinen Kühlschrankes“ für die Abgasreinigung verbaut werden. Die zusätzlich entstehenden Kosten werden auf ca. 10.000 € geschätzt. Der beabsichtigte „Umweltschutzeffekt“ wird aber nur bei entsprechender Laufleistung der Fahrzeuge z.B. im Güterfernverkehr erzielt werden. Entsprechende Interventionen haben in NRW dazu geführt, dass im Bereich der Feuerwehreinsatzfahrzeuge eine Ausnahme bei der Bezirksregierung Köln beantragt werden kann, um „Restposten“ vorhandener Fahrgestelle mit EURO V-Norm zu verwenden. Ein positives Vorgespräch mit der Bezirksregierung Köln hat bereits stattgefunden. Vom zeitlichen Ablauf ist es geplant, zu Beginn des kommenden Jahres die erforderlichen Gespräche mit Fahrzeug- und Aufbauhersteller zu führen, damit unmittelbar nach Genehmigung des Haushalts bestellt werden kann, da es geplant ist, das Fahrzeug noch im Laufe des Jahres 2014 in Nutzung nehmen zu können. Es muss von einer Produktions- und Lieferzeit von ca. 9 Monaten (3 Monate Fahrgestell, 6 Monate Aufbau) ausgegangen werden. Ich weise darauf hin, dass die Auftragserteilung zur Bestellung des Fahrgestells und des Fahrzeugaufbaus zu gegebener Zeit dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald als eigenständige Beschlussvorlage vorgelegt werden wird. Das TLF 16/25, Baujahr 1964, wird zum Ende des Jahres aus dem Fuhrpark genommen. Das TLF 16/25, Baujahr 1989, soll durch den Neukauf wiederbeschafft werden. - Seite 2 von 3 - Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Unter Berücksichtigung der o.a. Argumente ist es nach meiner Auffassung geboten, einen Neukauf entsprechend dem abgestimmten Brandschutzbedarfsplan sowie der Tatsache, dass die Firma Ziegler Safety ein in Preis- und Leistung entsprechendes Angebot unterbreitet hat, zu tätigen. Ich empfehle daher dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald, der von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise zuzustimmen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 3 von 3 -