Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
29 kB
Erstellt
07.12.13, 01:01
Aktualisiert
07.12.13, 01:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
182/2013
Abteilung:
Sachbearbeiter:
5
Frau Schümmer
öffentlich
Aktenzeichen:
TOP- Nr.:
Datum:
V Hebesatzsatzung
2014 Sch/Ma
03.12.2013
Gremium: Gemeinderat
Termin: 17.12.2013
Erlass einer Hebesatzsatzung der Gemeinde Hürtgenwald ab dem 01.01.2014
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt in Anlehnung an den Beschluss zur Haushaltssatzung 2014 vom
05.12.2013 die beiliegende Hebesatzsatzung ab dem 01.01.2014 mit den nachstehenden
Hebesätzen zu erlassen:
Grundsteuer A von 645 v. H.,
Grundsteuer B von 455 v. H.
und Gewerbesteuer von 435 v. H.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Sachverhalt:
Wegen des Sachverhaltes wird auf die Vorlage Nr. 152/2013 bzgl. der Haushaltssatzung 2014 der
Gemeinderatssitzung vom 05.12.2013 verwiesen.
Bei dieser Sitzung wurden im Rahmen der Haushaltssatzung 2014 in Verbindung mit dem
Haushaltssicherungskonzept (HSK) auch die Hebesätze 2014 für die Grundsteuer A mit 645 v. H.,
Grundsteuer B mit 455 v. H. sowie die Gewerbesteuer mit 435 v. H. beschlossen. Die
Haushaltssatzung mit dem HSK ist der Kreisverwaltung Düren zur Genehmigung vorzulegen. Mit
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einer Genehmigung kann frühestens ab Ende Februar bis Ende März 2014 gerechnet werden.
Danach kann erst die Haushaltssatzung veröffentlicht werden.
Ende Januar des kommenden Jahres sollen die Steuerbescheide für 2014 versandt werden. Um
einen doppelten Bescheidversand bei den Grundsteuer- sowie den Gewerbesteuerbescheiden für
2014 zu vermeiden, ist der formelle Beschluss einer Hebesatzsatzung für 2014 zu fassen, damit
die öffentliche Bekanntmachung im Dezember 2013 erfolgen kann.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
-.-
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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