Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
218 kB
Erstellt
28.03.14, 16:00
Aktualisiert
28.03.14, 16:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Quelle:
https://recht.nrw.dellmi/owa/pl_text_anzeig en?v _id:2320021205103438063#deA98546
Stand: 10.03.2014
$24cO
Anregungen und Beschwerden
(1) Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit
Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die
Bezirksvertretung zu wenden. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse, der Bezirksvertretungen
und des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt. Die Erledigung von Anregungen und
Beschwerden kann der Rat einem Ausschuß übertragen. Der Antragsteller ist über die
Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu unterrichten.
(2) Die näheren Einzelheiten regelt die Hauptsatzung.