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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 44/2014)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
218 kB
Erstellt
28.03.14, 16:00
Aktualisiert
28.03.14, 16:00
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 44/2014)

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Quelle: https://recht.nrw.dellmi/owa/pl_text_anzeig en?v _id:2320021205103438063#deA98546 Stand: 10.03.2014 $24cO Anregungen und Beschwerden (1) Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem Ausschuß übertragen. Der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu unterrichten. (2) Die näheren Einzelheiten regelt die Hauptsatzung.