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Beschlusstext (Europäische Dienstleistungsrichtlinie hier: Kooperationsvereinbarung zur Einrichtung eines „Einheitlichen Ansprechpartners“ für die Region Aachen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
16.12.2009
Erstellt
07.05.10, 04:43
Aktualisiert
07.05.10, 04:43
Beschlusstext (Europäische Dienstleistungsrichtlinie
hier: Kooperationsvereinbarung zur Einrichtung eines „Einheitlichen Ansprechpartners“ für die Region Aachen) Beschlusstext (Europäische Dienstleistungsrichtlinie
hier: Kooperationsvereinbarung zur Einrichtung eines „Einheitlichen Ansprechpartners“ für die Region Aachen)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der konstituierende Sitzung des Kreisausschusses am 16.12.2009 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 7 Europäische Dienstleistungsrichtlinie hier: Kooperationsvereinbarung zur Einrichtung eines „Einheitlichen Ansprechpartners“ für die Region Aachen Landrat Rosenke weist nochmals, wie bereits unter Tagesordnungspunkt 2 der heutigen Sitzung geschehen, auf den Neudruck der Anlage 3 zur Vorlage 29/2009 hin, der allen Kreisausschussmitgliedern ausgehändigt worden sei und der bei den folgenden Beratungen und der Beschlussempfehlung an den Kreistag berücksichtigt werden müsse. In der folgenden Diskussion kommt die Besorgnis des Kreisausschusses um die entstehenden Kosten und deren Verteilung zum Ausdruck. Insbesondere müsse hier die erheblich verschlechterte Finanzsituation des Kreises Euskirchen berücksichtigt werden. Der Kreisausschuss mahnt eine stärkere Kostenbeteiligung des Landes an. Die notwendigen Aufwendungen müssten unbedingt vorrangig über Gebührenerhebungen abgedeckt werden, wobei sogar angeregt wird, im Rahmen des rechtlich Möglichen anfallende Gebühren durch die Zahlung von Gebührenvorschüssen abzudecken. Der Kreisausschuss kritisiert die angedachte Kostenverteilung zu je einem Fünftel gemäß § 1 Abs. 5 des Entwurfs der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Diese Kostenverteilung gehe zu Lasten der einwohnerschwachen und finanzschwachen Kreise und stünde mit der anteiligen Inanspruchnahme des einheitlichen Ansprechpartners voraussichtlich nicht in Einklang. Des Weiteren wird im Rahmen der Diskussion angeregt, die Dauer der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (siehe § 4 Abs. 1 des Entwurfs) auf ein Jahr zu befristen und in diesem Zeitraum die Höhe der zusätzlichen Kosten für den Kreis Euskirchen zu ermitteln und festzuhalten. Zusammenfassend kommt der Kreisausschuss zu dem Ergebnis, dass unter der Bedingung der verkürzten Probephase (von zwei Jahren auf ein Jahr) und der Zusicherung einer Evaluierung vor dauerhafter Vereinbarungsverlängerung der Kreistag der Vorlage 29/2009 zustimmen könnte. Der Kreisausschuss empfiehlt daraufhin dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag stimmt der der Vorlage 29/2009 als Anlage 3 (siehe Neudruck) beigefügten Kooperationsvereinbarung zur V 29/2009 Einrichtung eines „Einheitlichen Ansprechpartners“ für die Region Aachen unter der Bedingung zu, dass die Probephase gemäß § 4 Abs. 1 des Entwurfs der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ein Jahr beträgt (statt zwei Jahre). Einer entsprechenden außerplanmäßigen Mittelbereitstellung wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Formulierung des § 4 Abs. 1 des Entwurfs der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung daraufhin anzupassen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig