Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
16.12.2009
Erstellt
07.05.10, 04:43
Aktualisiert
07.05.10, 04:43
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der konstituierende Sitzung des Kreisausschusses am 16.12.2009 im
Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 7
Europäische Dienstleistungsrichtlinie
hier: Kooperationsvereinbarung zur Einrichtung eines
„Einheitlichen Ansprechpartners“
für die Region Aachen
Landrat Rosenke weist nochmals, wie bereits unter
Tagesordnungspunkt 2 der heutigen Sitzung geschehen, auf
den Neudruck der Anlage 3 zur Vorlage 29/2009 hin, der allen
Kreisausschussmitgliedern ausgehändigt worden sei und der
bei den folgenden Beratungen und der Beschlussempfehlung
an den Kreistag berücksichtigt werden müsse.
In der folgenden Diskussion kommt die Besorgnis des
Kreisausschusses um die entstehenden Kosten und deren
Verteilung zum Ausdruck. Insbesondere müsse hier die
erheblich verschlechterte Finanzsituation des Kreises
Euskirchen berücksichtigt werden. Der Kreisausschuss mahnt
eine stärkere Kostenbeteiligung des Landes an. Die
notwendigen Aufwendungen müssten unbedingt vorrangig über
Gebührenerhebungen abgedeckt werden, wobei sogar
angeregt wird, im Rahmen des rechtlich Möglichen anfallende
Gebühren durch die Zahlung von Gebührenvorschüssen
abzudecken.
Der Kreisausschuss kritisiert die angedachte Kostenverteilung
zu je einem Fünftel gemäß § 1 Abs. 5 des Entwurfs der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Diese Kostenverteilung
gehe zu Lasten der einwohnerschwachen und finanzschwachen
Kreise und stünde mit der anteiligen Inanspruchnahme des
einheitlichen Ansprechpartners voraussichtlich nicht in
Einklang.
Des Weiteren wird im Rahmen der Diskussion angeregt, die
Dauer der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (siehe § 4 Abs. 1
des Entwurfs) auf ein Jahr zu befristen und in diesem Zeitraum
die Höhe der zusätzlichen Kosten für den Kreis Euskirchen zu
ermitteln und festzuhalten.
Zusammenfassend kommt der Kreisausschuss zu dem
Ergebnis, dass unter der Bedingung der verkürzten Probephase
(von zwei Jahren auf ein Jahr) und der Zusicherung einer
Evaluierung vor dauerhafter Vereinbarungsverlängerung der
Kreistag der Vorlage 29/2009 zustimmen könnte.
Der Kreisausschuss empfiehlt daraufhin dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag stimmt der der Vorlage 29/2009 als Anlage 3
(siehe Neudruck) beigefügten Kooperationsvereinbarung zur
V 29/2009
Einrichtung eines „Einheitlichen Ansprechpartners“ für die
Region Aachen unter der Bedingung zu, dass die Probephase
gemäß § 4 Abs. 1 des Entwurfs der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung ein Jahr beträgt (statt zwei Jahre). Einer
entsprechenden außerplanmäßigen Mittelbereitstellung wird
zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Formulierung
des § 4 Abs. 1 des Entwurfs der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung daraufhin anzupassen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig