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Beschlusstext (Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,9 kB
Datum
16.12.2009
Erstellt
07.05.10, 04:43
Aktualisiert
07.05.10, 04:43
Beschlusstext (Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der konstituierende Sitzung des Kreisausschusses am 16.12.2009 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 14 Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 28/2009 unter Berücksichtigung der zustimmenden Empfehlung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 08.12.2009 (siehe Z 1/V 28/2009) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt die Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes 2010 (siehe Anlage zur Vorlage 28/2009). Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 28/2009