Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
19.05.2010
Erstellt
22.06.10, 04:20
Aktualisiert
22.06.10, 04:20
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am
19.05.2010 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 7
Vorschlag zur Meldung des Vogelschutzgebietes
"Kermeter/Hetzinger Wald"
Die CDU-Fraktion kann sich der Idee des Vogelschutzgebietes
anschließen, da es zu dem Grundgedanken des Nationalparks
passe.
Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung allerdings, bis zur
Sitzung des Kreisausschusses eine Zusicherung beim Land
einzuholen, dass die im Beschlussvorschlag formulierten
Voraussetzungen für die Zustimmung Gültigkeit erlangen und
justiziabel sind.
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN stimmt zu, weitere
Gebiete als Vogelschutzgebiete auszuweisen.
Sie erklärt sich auch mit weiteren Einschränkungen durch die
Ausweisung einverstanden.
Die CDU-Fraktion merkt an, dass keine Verpflichtung bestehe,
Flächen über die Grenzen des Nationalparks hinaus
auszuweisen.
Die Verwaltung erklärt hierzu noch mal eindringlich, dass das
neue Vogelschutzgebiet, insbesondere in Gebieten, die nicht
zum Nationalpark gehören nicht zu Einschränkungen führen
darf, da es sich um eine freiwillige Meldung handele. Auch die
im regionalen Konsens erarbeiteten Rahmenbedingungen des
Nationalparks dürften nicht in Frage gestellt werden.
Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung
unter dem Vorbehalt, eine Zusicherung beim Land einzuholen,
dass die im Beschlussvorschlag genannten Voraussetzungen
Gültigkeit erlangen.
Der Kreis Euskirchen erklärt seine Zustimmung zur Ausweisung
eines Vogelschutzgebietes Kermeter-Hetzinger Wald in der
Abgrenzung des Vorschlags des Landesamtes für Natur,
Umwelt und Verbraucherschutz NRW vom 23.02.2010 mit der
Erweiterung um die Flächen des Urftsees und auch Teile des
Obersees, die im Bereich des Nationalparks liegen.
Die Zustimmung erfolgt nur, sofern sichergestellt ist, dass sich
durch die Gebietsmeldung keine Einschränkungen für die im
Nationalparkplan genannten Einrichtungen und Nutzungen wie
auch für die Nutzung der K7 und der Zuwegung nach
Vogelsang über die Urftseebrücke ergeben und auch die
weitere Entwicklung des Bereiches „Vogelsang“ entsprechend
den Darstellungen des Teil-Flächennutzungsplanes der Stadt
Schleiden nicht zusätzlich eingeschränkt wird.
V 61/2010
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, bei 2
Enthaltungen