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Beschlusstext (Vorschlag zur Meldung des Vogelschutzgebietes "Kermeter/Hetzinger Wald")

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
19.05.2010
Erstellt
22.06.10, 04:20
Aktualisiert
22.06.10, 04:20
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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 19.05.2010 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 7 Vorschlag zur Meldung des Vogelschutzgebietes "Kermeter/Hetzinger Wald" Die CDU-Fraktion kann sich der Idee des Vogelschutzgebietes anschließen, da es zu dem Grundgedanken des Nationalparks passe. Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung allerdings, bis zur Sitzung des Kreisausschusses eine Zusicherung beim Land einzuholen, dass die im Beschlussvorschlag formulierten Voraussetzungen für die Zustimmung Gültigkeit erlangen und justiziabel sind. Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN stimmt zu, weitere Gebiete als Vogelschutzgebiete auszuweisen. Sie erklärt sich auch mit weiteren Einschränkungen durch die Ausweisung einverstanden. Die CDU-Fraktion merkt an, dass keine Verpflichtung bestehe, Flächen über die Grenzen des Nationalparks hinaus auszuweisen. Die Verwaltung erklärt hierzu noch mal eindringlich, dass das neue Vogelschutzgebiet, insbesondere in Gebieten, die nicht zum Nationalpark gehören nicht zu Einschränkungen führen darf, da es sich um eine freiwillige Meldung handele. Auch die im regionalen Konsens erarbeiteten Rahmenbedingungen des Nationalparks dürften nicht in Frage gestellt werden. Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung unter dem Vorbehalt, eine Zusicherung beim Land einzuholen, dass die im Beschlussvorschlag genannten Voraussetzungen Gültigkeit erlangen. Der Kreis Euskirchen erklärt seine Zustimmung zur Ausweisung eines Vogelschutzgebietes Kermeter-Hetzinger Wald in der Abgrenzung des Vorschlags des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW vom 23.02.2010 mit der Erweiterung um die Flächen des Urftsees und auch Teile des Obersees, die im Bereich des Nationalparks liegen. Die Zustimmung erfolgt nur, sofern sichergestellt ist, dass sich durch die Gebietsmeldung keine Einschränkungen für die im Nationalparkplan genannten Einrichtungen und Nutzungen wie auch für die Nutzung der K7 und der Zuwegung nach Vogelsang über die Urftseebrücke ergeben und auch die weitere Entwicklung des Bereiches „Vogelsang“ entsprechend den Darstellungen des Teil-Flächennutzungsplanes der Stadt Schleiden nicht zusätzlich eingeschränkt wird. V 61/2010 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 2 Enthaltungen