Daten
Kommune
Hürtgenwald
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47 kB
Erstellt
17.09.13, 01:01
Aktualisiert
17.09.13, 01:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Mitteilungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 24.09.2013
öffentlich
TOP- Nr.:
134/2013
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 4
Frau Janser
Aktenzeichen:
Datum:
021.412
09.09.2013
Bürgerpreisverleihung 2013 der Gemeinde Hürtgenwald;
hier: Information und Hinweis auf das Vorschlagsrecht der Fraktionen
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
€
Sachverhalt:
Die diesjährige Bürgerpreisverleihung findet voraussichtlich in der letzten Sitzung des Rates der
Gemeinde Hürtgenwald am 17.12.2013 statt.
Gemäß § 1 (4) der Satzung über besondere Ehrenauszeichnungen der Gemeinde Hürtgenwald
vom 06. Mai 2002 entscheidet über eine Auszeichnung der Rat in nichtöffentlicher Sitzung auf
Vorschlag des Bürgermeisters oder einer der im Rat vertretenen Fraktionen. Die Vorschläge sind
schriftlich zu begründen. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen
Anzahl der Ratsmitglieder.
Des Weiteren heißt es in § 5 Abs. 3 der Satzung:
Der Bürgerpreis der Gemeinde wird in Form einer Geldgabe sowie der Ehrennadel der Gemeinde
in Silber wie folgt verliehen:
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Pro Fraktion kann ein Wahlvorschlag mit maximal zwei Preisträgern bis 14 Tage vor dem
Sitzungstermin eingereicht werden. Über die Vorschläge der einzelnen Fraktionen entscheidet der
Gemeinderat in seiner vorletzten Sitzung des Jahres in nichtöffentlicher Sitzung und geheimer
Wahl ohne Aussprache.
Die Fraktionen werden gebeten, ihre Vorschläge bis spätestens zum 20.11.2013 schriftlich der
Verwaltung einzureichen.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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