Daten
Kommune
Wesseling
Größe
74 kB
Datum
03.12.2013
Erstellt
08.01.14, 06:22
Aktualisiert
08.01.14, 06:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 07.01.2014
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 25. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz
vom Dienstag, den 03.12.2013 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
8.
Bebauungsplan Nr. 1/118 "Südliche Flach-Fengler-Straße"
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Vorlagennummer: 271/2013
Dem Rat wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für
Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der
Stellungnahmen
zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und §
4 Abs. 2 Baugesetzbuch (siehe Anlage - Abwägung)
entsprechend § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch in die Abwägung eingestellt worden sind.
Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den
Abwägungsvorschlägen der vorliegenden Beschlussvorlage zu bescheiden.
2. Der in der Sitzung vorliegende Bebauungsplan Nr. 1/118 „Südliche Flach-FenglerStraße“ mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird gemäß §§ 1, 2 und 10
Baugesetzbuch (BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414),
zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) in der
zur Zeit geltenden Fassung) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung NordrheinWestfalen (GO NRW i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.7. 1994 (GV NRW S. 666) in
der zur Zeit geltenden Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung
beschlossen.
3. Die in der Sitzung vorliegende beigefügte Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB wird
zur Kenntnis genommen.
Einstimmig, 0 Enthaltungen