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Beschlussvorlage (Festlegung der Pflegeentgelte für Sport- und Freizeitanlagen)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
87 kB
Erstellt
28.03.14, 16:00
Aktualisiert
28.03.14, 16:00
Beschlussvorlage (Festlegung der Pflegeentgelte für Sport- und Freizeitanlagen) Beschlussvorlage (Festlegung der Pflegeentgelte für Sport- und Freizeitanlagen)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 08.04.2014 öffentlich TOP- Nr.: 62/2014 Abteilung: Sachbearbeiter: 5 Herr Kowalke Aktenzeichen: Datum: 5/562-10 Kw/Ma 19.03.2014 Festlegung der Pflegeentgelte für Sport- und Freizeitanlagen Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Kultur und Vereine, die Pflegezuschüsse für Sport- und Freizeitanlagen ab dem 01.01.2014 bis zum 31.12.2016 wie folgt festzulegen: 1. Sport (14.500,00 € inkl. Düngemittel) Gey 3.350,00 € Straß 2.140,00 € Bergstein 4.080,00 € Hürtgen 2.180,00 € Vossenack 2.750,00 € 2. Freizeitanlagen (10.000,00 €) Zeppbusch 1.497,00 € Raffelspütz 496,00 € Steinbach 4.109,00 € Bosselbach 3.897,00 € Die Zuschussbeträge sollen vierteljährlich zum 30.03., 30.05., 30.07. und 30.09 ausgezahlt werden. Finanzielle Auswirkungen ? Ja - Seite 1 von 2 - 24.500,00 € Sachverhalt: Wegen des Sachverhaltes wird auf die Vorlage Nr. 33/2014 vom 19.02.2014 sowie die Beratungen im Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine vom 20.03.2014 verwiesen. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: -.- Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -