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Beschlusstext (Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
27.05.2010
Erstellt
22.06.10, 04:20
Aktualisiert
22.06.10, 04:20
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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.05.2010 im Sitzungssaal II des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 5 Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen Der Vorsitzende weist besonders auf die Z 2 und Z 3 / V 64/2010 hin. Das Mitglied Ramers erklärt, dass nicht Ziel sei, vorrangig spürbare Einsparungen vorzunehmen, sondern vielmehr eine inhaltliche konzeptionelle Überprüfung erfolgen soll. Das Mitglied Dr. Dirhold unterstützt diese Auffassung und beantragt, den Beschluss aus der Z 2 / V 64/2010 dahin gehend abzuändern, dass der letzte Satz wie folgt lautet: Die Verwaltung wird beauftragt, im ersten Quartal 2011 einen Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan vorzulegen, der unter Einbeziehung der beteiligten Träger der Offenen Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit mögliche Alternativen zur Aufgabenerfüllung überprüft. Dabei sind auch mögliche Einsparpotenziale zu untersuchen. Das Mitglied Plützer beantragt nach einer Diskussion die Beschlussempfehlung der Verwaltung aus der V 64/2010 dahin gehend zu ändern, dass der Kinder- und Jugendförderplan bis zum 31.12.2015 in der vorliegenden Form beschlossen wird. Der Vorsitzende stellt den Antrag der UWV-Fraktion zur Abstimmung: Der Kreistag beschließt, den Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2015 zu verlängern. Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit dagegen, bei einer Ja-Stimme (UWVFraktion) Im Anschluss hieran stellt der Vorsitzende die geänderte Beschlussempfehlung aus der Z 2 / V 64/2010 zur Abstimmung: Der Kreistag beschließt den Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011. Die Verwaltung wird beauftragt, im ersten Quartal 2011 einen Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan vorzulegen, der unter Einbeziehung der beteiligten Träger der Offenen Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit mögliche Alternativen zur Aufgabenerfüllung überprüft. Dabei sind auch mögliche Einsparpotenziale zu untersuchen. V 64/2010 Abstimmungsergebnis: mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (UWV-Fraktion)