Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,4 kB
Datum
26.05.2010
Erstellt
25.06.10, 04:25
Aktualisiert
25.06.10, 04:25
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und
Konversion Vogelsang am 26.05.2010 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen,
Jülicher Ring 32
TOP 10
Gesetz zur Schaffung von mehr Transparenz in öffentlichen
Unternehmen im Lande Nordrhein-Westfalen
(Transparenzgesetz)
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und
Konversion Vogelsang empfiehlt folgende Beschlussfassung:
1. Der Kreistag weist die Vertreter des Kreises Euskirchen in
den Gremien der Beteiligungsgesellschaften, in denen eine
Hinwirkungspflicht nach § 108 Abs. 2 Satz 2 GO NRW
besteht (Anlage 1), an, auf die Anpassung der
Gesellschaftsverträge oder Satzungen sowie auf die mit §
108 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 GO NRW verfolgte Zielsetzung der
individualisierten Ausweisung der dort genannten Bezüge
und Leistungszusagen hinzuwirken.
2. Der Kreistag nimmt das Schreiben des Landrates (Anlage
2) an den Vorstand und den Verwaltungsrat der
Kreissparkasse Euskirchen zustimmend zu Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
V 74/2010