Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
26.05.2010
Erstellt
25.06.10, 04:25
Aktualisiert
25.06.10, 04:25
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und
Konversion Vogelsang am 26.05.2010 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen,
Jülicher Ring 32
TOP 9
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Kreiskrankenhaus
Mechernich GmbH (KKM)
Die Verwaltung berichtet, dass sich nach Erstellung der V
75/2010 noch zwei Änderungsnotwendigkeiten ergeben haben:
a) Der Entwurf des Gesellschaftsvertrages wurde vom
Wirtschaftsprüfer im Hinblick auf die Einhaltung der Vorgaben
der Gemeinnützigkeitsbestimmungen überprüft. Unter
Berücksichtigung der aktuellen Auffassungen der
Finanzverwaltung waren daher die §§ 2 Abs. 4 und 18 Abs. 3
umzuformulieren. Die neuen Formulierungen entsprechen den
Bestimmungen der bisherigen Fassung des
Gesellschaftsvertrages.
b) Der Bürgermeister der Stadt Zülpich hat seine Zustimmung
zum Gesellschaftsvertrag davon abhängig gemacht, dass die
bisher in § 9 Abs. 4, letzter Satz, zugunsten der Stadt Zülpich
geregelte qualifizierte Mehrheit nicht gestrichen wird. Die
Regelung wird daher in den neuen § 8 Abs. 4 wieder eingefügt.
Der unter Berücksichtigung dieser Punkte geänderte Entwurf
des Gesellschaftsvertrages ist dieser Niederschrift als Anlage
beigefügt.
Nach Beantwortung einiger Fragen durch die Verwaltung
empfiehlt der Ausschuss dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
1. Der Kreistag nimmt den dieser Niederschrift beiliegenden
Entwurf zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der
Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (KKM) zustimmend zur
Kenntnis und beschließt, die Vertreter des Kreises Euskirchen
in der Gesellschafterversammlung der KKM zur
Beschlussfassung über die Änderung des
Gesellschaftsvertrages zu ermächtigen.
Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen
zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt.
2. Der vorgesehenen Erhöhung des Geschäftsanteils des
Kreises Euskirchen am Stammkapital der Gesellschaft in Höhe
von 208,12 € wird zugestimmt.
Die Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
mit Mehrheit dafür,
V 75/2010
1 Gegenstimme (Die Linke)