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Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/106.1 "Gotenstraße- Innenbereich" hier: Kenntnisnahme der Auswertung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs.1 BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
73 kB
Datum
19.09.2013
Erstellt
09.11.13, 06:25
Aktualisiert
09.11.13, 06:25
Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/106.1 "Gotenstraße- Innenbereich"
hier: 
Kenntnisnahme der Auswertung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs.1 BauGB
Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 08.11.2013 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 24. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz vom Donnerstag, den 19.09.2013 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 6. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/106.1 "Gotenstraße- Innenbereich" hier: Kenntnisnahme der Auswertung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs.1 BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB Vorlagennummer: 170/2013 1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt die Umstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/106.1 "Gotenstraße- Innenbereich“ von einem „Angebotsbebauungsplan“ gem. § 8 BauGB auf einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 BauGB. 2. Die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs.1, 4 Abs. 1 BauGB (Anlage - Auswertung/Abwägungsvorschläge) wird zur Kenntnis genommen. 3. Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange des in der Sitzung vorliegenden Entwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1/106.1 "Gotenstraße- Innenbereich“ wird gem. §§ 3 Abs.2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. 4. Der in der Sitzung vorliegende Entwurf der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/106.1 "Gotenstraße- Innenbereich wird zur Kenntnis genommen. Einstimmig