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Beschlusstext (Aufgabenkritik; Zuschüsse des Kreises an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u. a.) in den Bereichen Soziales und Gesundheit hier: Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklungen und Ziele)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
31.05.2010
Erstellt
01.07.10, 04:18
Aktualisiert
01.07.10, 04:18
Beschlusstext (Aufgabenkritik; Zuschüsse des Kreises an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u. a.) in den Bereichen Soziales und Gesundheit
hier: Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklungen und Ziele) Beschlusstext (Aufgabenkritik; Zuschüsse des Kreises an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u. a.) in den Bereichen Soziales und Gesundheit
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hier: Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklungen und Ziele)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 31.05.2010 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 6 Aufgabenkritik; Zuschüsse des Kreises an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u. a.) in den Bereichen Soziales und Gesundheit hier: Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklungen und Ziele Die Tagesordnungspunkte 5, 5.1, 6 und 6.1 werden gemeinsam aufgerufen. Vor Beginn der Beratungen übergibt Frau Mende den Vorsitz wegen Befangenheit - an die stv. Vorsitzende Frau Konias. Herr Kolvenbach nimmt wegen Befangenheit an den Beratungen ebenfalls nicht teil. Frau Kroll, B 90/Grüne, nimmt für Frau Mende den Ausschusssitz ein. Die Verwaltung gibt ergänzende Erläuterungen zur Info 32/2010 und V 83/2010. Anschließend wird verwaltungsseitig vorgeschlagen die einzelnen Positionen der Vorlagen nacheinander aufzurufen und zu beraten. Der Ausschuss stimmt der vorgeschlagenen Verfahrensweise zu. - Ehrenamtsarbeit Die Verwaltung sichert zu, eine Zusammenstellung der Leistungen für den Bereich Ehrenamtsarbeit bis zum Kreisausschuss vorzulegen. - Offene Altenpflege Die Leistungsvereinbarung wird nicht mehr vorgelegt. Der Ausschuss akzeptiert die Handlungsempfehlungen der Arbeitsgruppe für folgende Bereiche: - Frauenberatungsstelle - Familienpflege - Betreuungsvereine - Schwangerschaftskonfliktberatung Die Verwaltung erläutert, dass die Vereinbarungen von 3 Institutionen zu den vorgeschlagenen Konditionen bereits unterschrieben wurden. Einzig der Verein Frauen helfen Frauen hat bis jetzt die Vereinbarung nicht unterzeichnet und einen Antrag (A 23/2010) auf Erhöhung der Kreisförderung für die Jahre 2011 bis 2013 gestellt. V 83/2010 Nach einer angeregten Diskussion stimmt der Ausschuss darin überein, dass primär die Frage geklärt werden sollte, welche Leistungen für welchen Zeitraum seitens des Vereines Frauen helfen Frauen ohne eine Erhöhung der Kreisförderung angeboten werden können. Herr Waasem, SPD-Fraktion, bittet in diesem Kontext um die Beantwortung der folgenden Fragen: - Anzahl der gesamten Beratungen - Zahl der ausgestellten Beratungsscheine - Welche Beratungsstandards werden zugrunde gelegt - Strukturelle Faktoren: a) Anzahl der Mitarbeiter b) Alter/Erfahrung/Qualifikation der Mitarbeiter Die Verwaltung sagt zu, diese Fragen spätestens im Zuge der Aufgabenkritik zu beantworten. Die Sitzung wird unterbrochen und Frau Nositschka, Verein Frauen helfen Frauen, bekommt Gelegenheit zu der Frage Stellung zu nehmen. Frau Nositschka berichtet über die angespannte, finanzielle Situation des Vereines. Anschließend erläutert sie, dass bei Wegfall des Zuschusses die Arbeit der Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte und Familienplanung für ein Jahr garantiert werden könnte. Eine Unterzeichnung der vorgelegten Leistungsvereinbarung für drei Jahre könne daher nicht erfolgen. Die Sitzung wird wieder aufgenommen. Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen die Leistungsvereinbarung mit dem Verein Frauen helfen Frauen für ein Jahr abzuschließen und mit einer Verlängerungsoption bis zu 3 Jahren zu versehen. Soweit die Verlängerungsoption nicht greift, haben auch die anderen Vertragspartner ein Kündigungsrecht. Der Ausschuss stimmt dem Vorschlag einstimmig zu. - Suchtberatung Der Ausschuss nimmt den Vortrag von Dr. Ziemer, Abteilungsleiter Gesundheit, zur Kenntnis. Herr Becker, Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e. V., informiert die Ausschussmitglieder über die Ziele der Suchthilfe und stellt die Fallzahlen in den verschiedenen Suchtbereichen im Kreis Euskirchen vor. Nach einer kurzen Erläuterung der Aufgaben der Fachstelle für Suchtvorbeugung sowie der Suchtberatungs- und Behandlungsstelle berichtet Herr Becker abschließend über die personelle Ausstattung und die entstehenden Kosten. Der Ausschuss bedankt sich für den informativen Vortrag. Die Vorträge werden der Niederschrift als Anlage beigefügt. Die übrigen Punkte werden entsprechend der Vorlage angenommen. Anschließend werden die Positionen der V 83/2010 anhand der beigefügten Übersicht abgearbeitet. Die Positionen Familienentlastungsdienst und Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz werden ohne weiteren Änderungsbedarf akzeptiert. Zu den Punkten Betreuung Aussiedler und Mobile Soziale Dienste wird verwaltungsseitig eine detaillierte Aufstellung der vereinbarten Aufgaben, Ziele und Leistungen erfolgen. Die offenen Fragen in den Bereichen Familienpflege und Beratungsstelle für Wohnungslose werden verwaltungsseitig bis zur Kreisausschusssitzung beantwortet. Die Zuwendungen der Abt. 53, Gesundheit, sind ohne weitere Beratung anerkannt worden. Abschließend wird verwaltungsseitig folgender Vorschlag zur weiteren Verfahrensweise unterbreitet: Die offenen Fragen werden bis zur nächsten Kreisausschusssitzung beantwortet und den Fraktionen sowie dem Ausschuss vorgelegt. Der Vorschlag wird einstimmig angenommen.