Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
31.05.2010
Erstellt
01.07.10, 04:18
Aktualisiert
01.07.10, 04:18
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am
31.05.2010 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 6
Aufgabenkritik; Zuschüsse des Kreises an Dritte (freie Träger
der Wohlfahrtspflege u. a.) in den Bereichen Soziales und
Gesundheit
hier: Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklungen
und Ziele
Die Tagesordnungspunkte 5, 5.1, 6 und 6.1 werden gemeinsam
aufgerufen.
Vor Beginn der Beratungen übergibt Frau Mende den Vorsitz wegen Befangenheit - an die stv. Vorsitzende Frau Konias.
Herr Kolvenbach nimmt wegen Befangenheit an den
Beratungen ebenfalls nicht teil.
Frau Kroll, B 90/Grüne, nimmt für Frau Mende den
Ausschusssitz ein.
Die Verwaltung gibt ergänzende Erläuterungen zur Info 32/2010
und V 83/2010.
Anschließend wird verwaltungsseitig vorgeschlagen die
einzelnen Positionen der Vorlagen nacheinander aufzurufen
und zu beraten.
Der Ausschuss stimmt der vorgeschlagenen Verfahrensweise
zu.
- Ehrenamtsarbeit
Die Verwaltung sichert zu, eine Zusammenstellung der
Leistungen für den Bereich Ehrenamtsarbeit bis zum
Kreisausschuss vorzulegen.
- Offene Altenpflege
Die Leistungsvereinbarung wird nicht mehr vorgelegt.
Der Ausschuss akzeptiert die Handlungsempfehlungen der
Arbeitsgruppe für folgende Bereiche:
- Frauenberatungsstelle
- Familienpflege
- Betreuungsvereine
- Schwangerschaftskonfliktberatung
Die Verwaltung erläutert, dass die Vereinbarungen von 3
Institutionen zu den vorgeschlagenen Konditionen bereits
unterschrieben wurden. Einzig der Verein Frauen helfen Frauen
hat bis jetzt die Vereinbarung nicht unterzeichnet und einen
Antrag (A 23/2010) auf Erhöhung der Kreisförderung für die
Jahre 2011 bis 2013 gestellt.
V 83/2010
Nach einer angeregten Diskussion stimmt der Ausschuss darin
überein, dass primär die Frage geklärt werden sollte, welche
Leistungen für welchen Zeitraum seitens des Vereines Frauen
helfen Frauen ohne eine Erhöhung der Kreisförderung
angeboten werden können.
Herr Waasem, SPD-Fraktion, bittet in diesem Kontext um die
Beantwortung der folgenden Fragen:
- Anzahl der gesamten Beratungen
- Zahl der ausgestellten Beratungsscheine
- Welche Beratungsstandards werden zugrunde gelegt
- Strukturelle Faktoren:
a) Anzahl der Mitarbeiter
b) Alter/Erfahrung/Qualifikation der Mitarbeiter
Die Verwaltung sagt zu, diese Fragen spätestens im Zuge der
Aufgabenkritik zu beantworten.
Die Sitzung wird unterbrochen und Frau Nositschka, Verein
Frauen helfen Frauen, bekommt Gelegenheit zu der Frage
Stellung zu nehmen.
Frau Nositschka berichtet über die angespannte, finanzielle
Situation des Vereines. Anschließend erläutert sie, dass bei
Wegfall des Zuschusses die Arbeit der Beratungsstelle für
Schwangerschaftskonflikte und Familienplanung für ein Jahr
garantiert werden könnte. Eine Unterzeichnung der vorgelegten
Leistungsvereinbarung für drei Jahre könne daher nicht
erfolgen.
Die Sitzung wird wieder aufgenommen.
Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen die
Leistungsvereinbarung mit dem Verein Frauen helfen Frauen
für ein Jahr abzuschließen und mit einer Verlängerungsoption
bis zu 3 Jahren zu versehen.
Soweit die Verlängerungsoption nicht greift, haben auch die
anderen Vertragspartner ein Kündigungsrecht.
Der Ausschuss stimmt dem Vorschlag einstimmig zu.
- Suchtberatung
Der Ausschuss nimmt den Vortrag von Dr. Ziemer,
Abteilungsleiter Gesundheit, zur Kenntnis.
Herr Becker, Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen
e. V., informiert die Ausschussmitglieder über die Ziele der
Suchthilfe und stellt die Fallzahlen in den verschiedenen
Suchtbereichen im Kreis Euskirchen vor.
Nach einer kurzen Erläuterung der Aufgaben der Fachstelle für
Suchtvorbeugung sowie der Suchtberatungs- und
Behandlungsstelle berichtet Herr Becker abschließend über die
personelle Ausstattung und die entstehenden Kosten.
Der Ausschuss bedankt sich für den informativen Vortrag.
Die Vorträge werden der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Die übrigen Punkte werden entsprechend der Vorlage
angenommen.
Anschließend werden die Positionen der V 83/2010 anhand der
beigefügten Übersicht abgearbeitet.
Die Positionen Familienentlastungsdienst und Wahrnehmung
von Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz werden ohne
weiteren Änderungsbedarf akzeptiert.
Zu den Punkten Betreuung Aussiedler und Mobile Soziale
Dienste wird verwaltungsseitig eine detaillierte Aufstellung der
vereinbarten Aufgaben, Ziele und Leistungen erfolgen.
Die offenen Fragen in den Bereichen Familienpflege und
Beratungsstelle für Wohnungslose werden verwaltungsseitig
bis zur Kreisausschusssitzung beantwortet.
Die Zuwendungen der Abt. 53, Gesundheit, sind ohne weitere
Beratung anerkannt worden.
Abschließend wird verwaltungsseitig folgender Vorschlag zur
weiteren Verfahrensweise unterbreitet:
Die offenen Fragen werden bis zur nächsten
Kreisausschusssitzung beantwortet und den Fraktionen sowie
dem Ausschuss vorgelegt.
Der Vorschlag wird einstimmig angenommen.