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Beschlußtext (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) im Ortsteil Leopoldshöhe, hier: Einfriedungen)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,9 kB
Datum
13.09.2012
Erstellt
18.10.12, 21:17
Aktualisiert
18.10.12, 21:17
Beschlußtext (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) im Ortsteil Leopoldshöhe, hier: Einfriedungen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 17. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 13.09.2012: 6. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) im Ortsteil Leopoldshöhe, hier: Einfriedungen AV Herr Puchert-Blöbaum erläutert kurz die zwei vorliegenden Anträge auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B). In dem Zusammenhang sei es sinnvoll, so der AV, dass sich der Ausschuss grundsätzlich Gedanken mache, wie in Zukunft mit den vielen unterschiedlichen Festsetzungen in den Bebauungsplänen von Leopoldshöhe hinsichtlich der Einfriedung umgegangen werden solle. Die SPD-Fraktion hält eine Überarbeitung für notwendig. Ziel müsse eine einheitliche Regelung für das gesamte Gemeindegebiet sein. Denkbar wäre eine Höhenfestsetzung von bis zu 0,80 m an öffentlichen Straßen und bis 2,00 m an den Nachbargrenzen, ohne eine Materialvorgabe. AV Herr Puchert-Blöbaum gibt zu Bedenken, dass die Realität die rechtlichen Rahmenbedingen bereits überholt habe. Die Festsetzungen für z.B. Hecken an öffentlichen Verkehrsräumen von 0,70 m bis 0,80 m Höhe seien überhaupt nicht mehr zeitgemäß. Vielleicht könne im Bereich des Straßenraumes eine Differenzierung in der Form erfolgen, dass nur da, wo die Verkehrssicherheit gefährdet ist, die Höhen begrenzt werden. In dem Zusammenhang könne er sich ebenfalls eine Unterscheidung zwischen lebenden Hecken (durchaus höher als 0,80 m) und Einfriedungen aus festem Material vorstellen. Von Seiten der CDU-Fraktion wird auf den vom Ausschuss gefassten Grundsatzbeschluss verwiesen, wo klare Vorgaben getroffen worden seien. Hiermit sei man bereits auf dem richtigen Weg, so die Fraktion. Es wird ergänzt, dass in den neueren Bebauungsplänen (hier: Nr. 08/10 Brunsheide-Süd und Nr. 04/11 Waldstraße) diese textlichen Festsetzungen bereits übernommen worden sind. An dieser Regelung, insbesondere an der Festsetzung zur Höhenbegrenzung an öffentlichen Verkehrsflächen, solle unbedingt festgehalten werden. Eine einheitliche Festsetzung wird auch von der CDU-Fraktion befürwortet. Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne schließt sich den Ausführungen der CDU an. Im Anschluss an die Diskussion empfiehlt AV Herr Puchert-Blöbaum, heute noch keinen endgültigen Beschluss zu fassen. Vielmehr solle die Verwaltung eine Übersicht über die in Leopoldshöhe vorhandenen textlichen Festsetzungen zu Einfriedungen erstellen, um auf dieser Grundlage einen einheitlichen Text für alle Bebauungspläne zu entwerfen. In dem Zusammenhang schlägt er weiter vor, erst danach über die beiden vorliegenden Anträge zu entscheiden. Sodann wird wie folgt beschlossen: Beschluss: Der Hochbau- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung eine Übersicht über alle vorhandenen textlichen Festsetzungen zu Einfriedungen in den Bebauungsplänen der Gemeinde Leopoldshöhe zu erstellen. Auf dieser Grundlage sollen die Festsetzungen zu Einfriedungen (hier: Höhe und Material) überarbeitet und eine einheitliche Regelung getroffen werden. Über die beiden Anträge auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) wird erst im Anschluss endgültig beschlossen. Beratungsergebnis: - 13 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) -