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Beschlussvorlage (Schmutzwasser- und Niederschlagswasser; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2014)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
108 kB
Erstellt
19.11.13, 01:00
Aktualisiert
19.11.13, 01:00
Beschlussvorlage (Schmutzwasser- und Niederschlagswasser;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2014) Beschlussvorlage (Schmutzwasser- und Niederschlagswasser;
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 21.11.2013 149/2013 Abteilung: Sachbearbeiter: 5 Herr Bergs/Herr Engels Aktenzeichen: V Gebührenkalk. Abwasser 2014 05.11.2013 öffentlich TOP- Nr.: Datum: Schmutzwasser- und Niederschlagswasser; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2014 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen: 1) Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnungen für Schmutz- und Niederschlagswasser wird festgestellt. 2) Es werden folgende Gebührensätze festgelegt: a) Die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Schmutzwasser 93,00 €, b) die Schmutzwasserverbrauchsgebühr beträgt 3,56 € je m³, c) die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Niederschlagswasser je m² versiegelte Fläche 0,15 €, d) die Flächengebühr beim Niederschlagswasser je m² versiegelte und angeschlossene Fläche beträgt 0,88 € je m², e) die Zwischenzählergebühr beträgt 31,50 € pro Jahr. 3) Die Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Gemeinde Hürtgenwald wird in der beigefügten Fassung gemäß Anlage 2 beschlossen. - Seite 1 von 3 - Finanzielle Auswirkungen ? Ja Unter Zugrundelegung der Anlagen 3 bis 5 ergibt sich für die Festlegung der Schmutzund Niederschlagswassergebühr: Kosten: Erlöse: 2.616.768,46 € 2.616.768,46 € Sachverhalt: Auf der Grundlage der Kalkulation für das Jahr 2013 ist die Neuberechnung der Gebühren erfolgt. Die Kosten im Abwasserbereich setzen sich aus folgenden Punkten zusammen: Personal- und Sachaufwand Einführungskosten Beitrag an den WVER Kalkulatorische Kosten Die veranschlagten Personalkosten aus dem Vorjahr in Höhe von 80.348,00 € sinken in 2014 um 13.974,00 € auf 66.374,00 €. Ein direkter Vergleich mit den Vorjahreszahlen ist hier nicht möglich, da für das Jahr 2014 die Stellenanteile aufgrund der Neuorganisation innerhalb der Verwaltung neu ermittelt wurden. Die Personalkostensteigerung erfolgte unter Anwendung einer 1 % -igen Tarifsteigerung. Beim Verwaltungskostenbeitrag wurden die Werte aus dem KGSt-Gutachten (Kosten eines Arbeitsplatzes 2012/2013) berücksichtigt. Die Sachaufwendungen erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr von 91.300,00 € um 2.000,00 € auf 93.300,00 €. Hier sind im Wesentlichen die höheren Kosten für die Zählerablesung zu nennen. Hierzu hat der Wasserverband Perlenbach zum 01.01.2014 eine Preisanpassung vorgenommen. Die Jahresabschlüsse 2011 und 2012 sind fertiggestellt. Für das Jahr 2011 hat sich ein Überschuss in Höhe von 77.208,17 € ergeben. In 2012 ist ein Verlust in Höhe von 17.294,21 € entstanden. Der hieraus resultierende Gesamtüberschuss in Höhe von 59.913,96 € wurde in der Kalkulation 2014 in Ansatz gebracht und im Gebührenhaushalt berücksichtigt. Der Beitrag an den WVER steigt laut dessen Angabe um 7.000,00 € von 1.493.000,00 € auf 1.500.000,00 € geringfügig an. Im Bereich der kalkulatorischen Kosten sind u. a. durch die Fortschreibung der Wiederbeschaffungszeitwerte höhere Kosten bei den Abschreibungen und der kalkulatorischen Verzinsung anzusetzen. Diese sind: Kanalhausanschlüsse Die Erhöhung der Flächengebühr um 0,07 € resultiert in erster Linie aus der Verminderung des Verschmutzungsfaktors bei den Straßen (Bund, Gemeinde, Kreis, Land) auf 1,0 aus Gründen der Rechtssicherheit und wegen eines gerichtlichen Hinweises. - Seite 2 von 3 - Nach der als Anlage 1 beiliegenden Kalkulation ergeben sich folgende Gebührensätze: Niederschlagswasser Schmutzwasser Grundgebühr 2014 Flächengeb. 2014 Grundgebühr 2014 (verändert) (Vorjahr 0,81 €) (unverändert) 0,15 € je m² 0,88 € 93,00 € versiegelte Fläche versiegelte u. angeschlossene Fläche Verbrauchsgeb. 2014 (Vorjahr 3,68 €) 3,56 € Als Erlöse für 2014 ist mit Erstattungen durch den WVER in Höhe von 10.000,00 € sowie der Abwasserabgabe in Höhe von 10.000,00 € zu rechnen. Die Zwischenzählergebühr wurde gemäß Anlage 1 mit 31,50 € je Zähler ab 2014 für den Zeitraum von 6 Jahren kalkuliert. Der Einbau und die Verplombung des Nebenzählers durch den Wasserversorgungsträger ist ebenso wie die jährliche Ablese- und Verwaltungsgebühr in der Zwischenzählergebühr enthalten. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: -.- Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 3 von 3 -