Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
108 kB
Erstellt
19.11.13, 01:00
Aktualisiert
19.11.13, 01:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Termin: 21.11.2013
149/2013
Abteilung:
Sachbearbeiter:
5
Herr Bergs/Herr
Engels
Aktenzeichen:
V Gebührenkalk.
Abwasser 2014
05.11.2013
öffentlich
TOP- Nr.:
Datum:
Schmutzwasser- und Niederschlagswasser;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2014
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen:
1) Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnungen für Schmutz- und
Niederschlagswasser wird festgestellt.
2) Es werden folgende Gebührensätze festgelegt:
a) Die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Schmutzwasser 93,00 €,
b) die Schmutzwasserverbrauchsgebühr beträgt 3,56 € je m³,
c) die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Niederschlagswasser je m²
versiegelte Fläche 0,15 €,
d) die Flächengebühr beim Niederschlagswasser je m² versiegelte und angeschlossene
Fläche beträgt 0,88 € je m²,
e) die Zwischenzählergebühr beträgt 31,50 € pro Jahr.
3) Die Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Gemeinde Hürtgenwald wird in
der beigefügten Fassung gemäß Anlage 2 beschlossen.
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Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Unter Zugrundelegung der Anlagen 3 bis 5 ergibt sich für die Festlegung der Schmutzund Niederschlagswassergebühr:
Kosten:
Erlöse:
2.616.768,46 €
2.616.768,46 €
Sachverhalt:
Auf der Grundlage der Kalkulation für das Jahr 2013 ist die Neuberechnung der Gebühren erfolgt.
Die Kosten im Abwasserbereich setzen sich aus folgenden Punkten zusammen:
Personal- und Sachaufwand
Einführungskosten
Beitrag an den WVER
Kalkulatorische Kosten
Die veranschlagten Personalkosten aus dem Vorjahr in Höhe von 80.348,00 € sinken in 2014 um
13.974,00 € auf 66.374,00 €. Ein direkter Vergleich mit den Vorjahreszahlen ist hier nicht möglich,
da für das Jahr 2014 die Stellenanteile aufgrund der Neuorganisation innerhalb der Verwaltung
neu ermittelt wurden. Die Personalkostensteigerung erfolgte unter Anwendung einer 1 % -igen
Tarifsteigerung. Beim Verwaltungskostenbeitrag wurden die Werte aus dem KGSt-Gutachten
(Kosten eines Arbeitsplatzes 2012/2013) berücksichtigt.
Die Sachaufwendungen erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr von 91.300,00 € um 2.000,00 € auf
93.300,00 €. Hier sind im Wesentlichen die höheren Kosten für die Zählerablesung zu nennen.
Hierzu hat der Wasserverband Perlenbach zum 01.01.2014 eine Preisanpassung vorgenommen.
Die Jahresabschlüsse 2011 und 2012 sind fertiggestellt. Für das Jahr 2011 hat sich ein
Überschuss in Höhe von 77.208,17 € ergeben. In 2012 ist ein Verlust in Höhe von 17.294,21 €
entstanden. Der hieraus resultierende Gesamtüberschuss in Höhe von 59.913,96 € wurde in der
Kalkulation 2014 in Ansatz gebracht und im Gebührenhaushalt berücksichtigt.
Der Beitrag an den WVER steigt laut dessen Angabe um 7.000,00 € von 1.493.000,00 € auf
1.500.000,00 € geringfügig an.
Im Bereich der kalkulatorischen Kosten sind u. a. durch die Fortschreibung der
Wiederbeschaffungszeitwerte höhere Kosten bei den Abschreibungen und der kalkulatorischen
Verzinsung anzusetzen.
Diese sind:
Kanalhausanschlüsse
Die Erhöhung der Flächengebühr um 0,07 € resultiert in erster Linie aus der Verminderung des
Verschmutzungsfaktors bei den Straßen (Bund, Gemeinde, Kreis, Land) auf 1,0 aus Gründen der
Rechtssicherheit und wegen eines gerichtlichen Hinweises.
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Nach der als Anlage 1 beiliegenden Kalkulation ergeben sich folgende Gebührensätze:
Niederschlagswasser
Schmutzwasser
Grundgebühr 2014
Flächengeb. 2014
Grundgebühr 2014
(verändert)
(Vorjahr 0,81 €)
(unverändert)
0,15 € je m² 0,88 €
93,00 €
versiegelte Fläche versiegelte
u.
angeschlossene
Fläche
Verbrauchsgeb.
2014
(Vorjahr 3,68 €)
3,56 €
Als Erlöse für 2014 ist mit Erstattungen durch den WVER in Höhe von 10.000,00 € sowie der
Abwasserabgabe in Höhe von 10.000,00 € zu rechnen.
Die Zwischenzählergebühr wurde gemäß Anlage 1 mit 31,50 € je Zähler ab 2014 für den Zeitraum
von 6 Jahren kalkuliert. Der Einbau und die Verplombung des Nebenzählers durch den
Wasserversorgungsträger ist ebenso wie die jährliche Ablese- und Verwaltungsgebühr in der
Zwischenzählergebühr enthalten.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
-.-
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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