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Beschlusstext (Abschluss eines Nutzungsvertrages mit dem Verein "Die Erftstädter Tafel", der Katholischen Kirche "Kleiderkammer" sowie dem SKFM und dem Caritasverband)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
78 kB
Datum
14.06.2012
Erstellt
13.09.12, 15:15
Aktualisiert
13.09.12, 15:15
Beschlusstext (Abschluss eines Nutzungsvertrages mit dem Verein "Die Erftstädter Tafel", der Katholischen Kirche "Kleiderkammer" sowie dem SKFM und dem Caritasverband)

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Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschusses Immobilien am 14.06.2012 19 Abschluss eines Nutzungsvertrages mit dem Verein "Die Erftstädter Tafel", der Katholischen Kirche "Kleiderkammer" sowie dem SKFM und dem Caritasverband (215/2012) Die Stadt Erftstadt, Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft schließt mit dem Verein „Die Erftstädter Tafel“ und mit dem Pfarrverband Ville, dem SKFM und Caritasverband für die Katholische Kirchengemeinde St. Barbara „Kleiderkammer“ einen Nutzungsvertrag ab, wonach der „Erftstädter Tafel“ das Erdgeschoss und den anderen Nutzern das Obergeschoss des Hauses Carl-Schurz-Str. 112 zur Verfügung gestellt wird. Ein Nutzungsentgelt wird nicht erhoben. Die Nebenkosten, wie Wasser, Abwasser, Niederschlagswasser, Strom, Heizkosten, Schornsteinfeger, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung mit Winterdienst, Versicherungsbeiträge, Grünpflege, Hausmeisterdienste, Schädlingsbekämpfung werden von den Nutzern getragen und diesen jeweils im Laufe des auf die Nutzung folgenden Jahres in Rechnung gestellt. Der Vertrag beginnt am 01.10.2012 und wird zunächst auf die Dauer von zehn Jahren bis zum 30.09.2021 abgeschlossen. Danach verlängert sich der Vertrag um weitere fünf Jahre, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird. Die Kosten für den Umbau des Objektes in einen nutzungsfähigen Zustand trägt die GWG Rhein-Erft als Verwalter der städtischen Objekte. Von den geschätzten Umbaugesamtkosten in Höhe von 56.570,00 € trägt die Stadt Erftstadt, Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft einen Eigenanteil in Höhe von ca. 10.720,00 €. Die Restkosten in Höhe von geschätzt 45.850,00 € werden in der Jahresrechnung 2012 der GWG nachgewiesen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)